Der neue Rundfunkbeitrag wird erst dann gezahlt, wenn ein Beitragsbescheid vorliegt.
Einen Beitragsbescheid erkennt man daran, dass er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. In dieser steht, dass binnen eines Monats Widerspruch gegen den Beitragsbecheid eingelegt werden kann.
Nur wenn Person A einen solchen Beitragsbescheid erhält, ist diese Person zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungspflicht wird durch einen Widerspruch nicht gehemmt.
Aufgrund Widerspruchs hat Person A jedoch die Chance, später das Geld wieder zu bekommen, sobald die verfassungswidrige "Rundfunksteuer" durch eine Klage vor Gericht gekippt wird.
Ich denke es reicht auch wenn die anderen Personen dagegen geklagt haben. Also, wenn Person A nicht knapp bei Kasse ist, dann kann diese Person auch klagen.
Meine persönliche Meinung --> Man sollte in Widerspruch nicht alles auf eine Karte setzen, dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig erhoben wurde.
Ich werde auch klar machen, dass ich kein Teilnehmer bin und sein möchte. Ich denke ein Widerspruch sollte ein breites Spektrum umfassen. Ein Widerspruch sollte möglichst viele Klagegründe haben.