So ging es dem Betrieb A aus B auch, Zusendung eines Auskunftsersuchens mit Anmeldeformular, auf dem die monatliche oder quartalsweise Bezahlung, ggf. mittels Einzugsermächtigung als Wunsch geäußert werden konnte. Leider fehlte die Option gar nicht bezahlen zu wollen, so daß die Auskunft über betriebliche Umstände formlos per Brief erteilt wurde (Nach Lektüre des Staatsvertrages durch den Hausjuristen als die taktisch klügste Variante angenommen).
Weil, Betrieb A will ja nichts anmelden, sondern muß nur mitteilen, was er für schöne Autos hat und wieviele schnelle Sekretärinnen und schlaue Burschen bei ihm arbeiten.
Daraufhin kamen noch zwei Erinnerungsschreiben mit Spendenberechnung, die das erste mal ignoriert ("falls Sie bereits...betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos"), das zweite wurde mit dem schönen Antwortumschlag und dem wieder formlosen Hinweis, daß Betrieb A bereits die erforderlichen Fragen mit Schreiben vom... beantwortet hätte, weggeschickt.
Eine Weile später wurde Betrieb A seine Beitragsnummer mit Spendenaufruf für das laufende Quartal zugesandt, ohne daß Betrieb A einen Mitgliedschaftsantrag gestellt hätte.
Die Buchhaltung von Betrieb A gab die Spende nicht zur Anweisung frei, da der Beitragsservice in keinem Vereinregister zu finden war, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Finanzamtes fehlte, die einen besonders förderungsfähigen Vereinszweck bestätigte und somit gegenüber dem Finanzamt von Betrieb A in B zweifelhaft wäre, ob diese Spende als Betriebsausgabe abzugsfähig wäre. Weil der Buchhalter Angst um seinen Arbeitsplatz hat, wenn die Betriebsleitung aus ihrer Privatschatulle Geld für Leistungen bezahlen muß, die dem Betrieb nicht zugute kommen, hat er eine Aktennotiz mit seiner Entscheidung gefertigt und einen Belustigungshefter angelegt, in dem die noch folgenden Schreiben abgelegt werden, mit Ausnahme eines "Gebühren-" oder "Beitrags-" Bescheides, um den sich dann der Hausjurist dank ausreichender Anregungen durch Forum G kümmern wird...