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Autor Thema: Zweiter Beitragsbescheid  (Gelesen 5054 mal)

G
  • Beiträge: 4
Zweiter Beitragsbescheid
Autor: 27. August 2013, 23:08
    Folgenes hat Person X bis jetzt erlebt:

    - Ersten Beitragsbescheid des MDR erhalten
    - Widerspruch an MDR abgeschickt mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
    - "Antwortschreiben" des MDR erhalten ("wir können ihren Unmut verstehen blabla ... keine Änderung vorgenommen... bitte zahlen")
    - jetzt einen zweiten Beitragsbescheid erhalten[/li]

Was soll Person X tun? Ein zweites Mal Widerspruch einlegen? Dazu hätte sie kein Nerv und die Zeit ist schon fast rum.


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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#1: 27. August 2013, 23:27
Zitat
Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden. Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden.
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082788.html


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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#2: 28. August 2013, 00:23
Ein zweites Mal Widerspruch einlegen? Dazu hätte sie kein Nerv und die Zeit ist schon fast rum.

1) "kein Nerv"
Einfach gleichen Text nochmal raus an die Damen und Herren - das ist doch nun wirklich überschaubar :)

2) "die Zeit ist schon fast rum"
Wenn nicht terminlich nachweisbar zugestellt (z.B. via Einschreiben) stellt sich die Frage, wann Person XY das tatsächlich erhalten hat... ;)
(Bitte nachdenken...)
...und außerdem siehe 1) - schnell gemacht :)

Und da das mit der "Zahlung unter Vorbehalt" so eine Sache ist...
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, d.h. besser:
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik!
www.zahlungssteik.net


Dranbleiben! Weitermachen!
Wir sind auf dem richtigen Weg - siehe Focus-Artikel :)


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y
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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#3: 01. September 2013, 10:22
Zitat
Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden. Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden.
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082788.html

Das heisst im Endeffekt wenn Person Y 3 Gebührenbescheide bekommt, 3x klagen müsste? Sollte dies der fall sein dann ist Person Y ja dann nicht ca.75€ fürs klagen los sondern 225€. Habe ich das richtig verstanden?


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ti

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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#4: 01. September 2013, 13:16
Ich würde auch 100mal den Klageweg gehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ist von Yvonne aber eine interessante Frage.



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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#5: 04. September 2013, 20:43
keiner eine Idee :o


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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#6: 04. September 2013, 22:12
Ich vermute mal, dass 1x Klagen reicht, da man sich ja dann auf das Urteil berufen kann. 2 gleiche Sachverhalte, deren einziger Unterschied das Abrechnungsdatum ist, können ja wohl nicht unterschiedlich abgeurteilt werden, oder? Widerspruch sollte man aber bei jedem Bescheid einlegen.


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t

themob

Re: Zweiter Beitragsbescheid
#7: 05. September 2013, 07:07


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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#8: 05. September 2013, 10:05
Das heisst im Endeffekt wenn Person Y 3 Gebührenbescheide bekommt, 3x klagen müsste? Sollte dies der fall sein dann ist Person Y ja dann nicht ca.75€ fürs klagen los sondern 225€. Habe ich das richtig verstanden?

Nur wenn man verliert. Die 225,- € müssen aber vorausgelegt werden bis zum Abschluß des Verfahrens.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#9: 05. September 2013, 19:55
Ja und somit kommen wir zu einem Punkt,wo viele die Befürchtung haben das die Gez dies absichtlich macht, um Klagewillige abzuschrecken und somit die Kosten in die Höhe zu treiben.Denn es ist ja nicht gesagt das unsere Klagen erfolgreich sein werden, somit kommt jeder irgendwo an einem Punkt an wo er sich selbst fragt ob das kämpfen finanziell tragbar sein wird.


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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#10: 05. September 2013, 20:06
...somit kommt jeder irgendwo an einem Punkt an wo er sich selbst fragt ob das kämpfen finanziell tragbar sein wird.

Und wenn ich zum Bahnhof Singen gehe und die Leute mir Geld geben damit ich aufhöre - aber klagen werde ich solange wie es nur irgendwie möglich ist.


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Re: Zweiter Beitragsbescheid
#11: 05. September 2013, 22:06
In diesem Punkt gebe ich Dir absolut Recht,genau so halte ich das für richtig.
Man kann uns beugen,aber nicht brechen.Warum gibt es nicht mehr davon?Wann zeigen wir den Befürwortern endlich die rote Karte?
Sind wir das Volk oder nicht?
Wir zwei sind es und weitere werden folgen.


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koppi1947

 
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