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Autor Thema: „Second Screen“Wachablösung im Wohnzimmer  (Gelesen 1844 mal)

Uwe

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„Second Screen“Wachablösung im Wohnzimmer
Autor: 27. August 2013, 13:22
„Second Screen“Wachablösung im Wohnzimmer

Zwei Drittel der Deutschen schauen im Wohnzimmer mehr auf das Smartphone in der Hand als auf den Fernseher. Da die mobilen Geräte zum First Screen werden, schichten auch die Werber ihre Budgets um. Die Online-Werbewelt steht vor dem zweiten großen Umbruch.

mehr auf:
http://www.focus.de/digital/internet/netzoekonomie-blog/internet-und-tv-wachabloesung-im-wohnzimmer_aid_1082191.html?fbc=fb-fanpage-digital&utm_content=1377598553775392


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  • Beiträge: 884
Ich suche mir 5 o. 6 Sendungen die Woche aus, Stoff, den ich wirklich sehen will.
Ansonsten bleibt die Kiste aus.
Dafür wäre ich auch bereit, einen angemessenen Betrag zu zahlen.
1, 80 pro Monat reicht dafür völlig aus,
wenn auf Supergagen, mediale Völlerei,  Mindfuck & Volksverarschung sowie Superpensionsplan verzichtet wird.
Nötig ist vor allem Transparenz und die Mitarbeit des Volkes.


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R
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Wir suchen uns weder etwas im Fernsehprogramm aus (die Kiste ist nicht mehr empfangsbereit) noch fangen wir an, während wir uns einen Film in voller Länge incl. Abspann und vor allem mit der Originaltonspur auf DVD ansehen (wird von den ÖRR sowieso nicht angeboten) uns parallel dazu mit einem Smartphone zu amüsieren, da auch das nicht vorhanden ist.

Medialer Wahnsinn, wohin man auch schaut.

Neulich, Kindergeburtstag. Der Kleine, einszweiundneunzig groß, wurde 18. Plötzlich totenstille am Jugend-Tisch. Da hockten sie allesamt, ca. 7 an der Zahl auf ihren Stühlen, schwiegen und jeder hatte sein  Smartphone in der Hand und starrte auf das Display.   :o


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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