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Autor Thema: In diesen Fällen zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 4326 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Ich schätze mal da hat sich "DIE WELT" 10 alte Regeln aus dem Keller geholt!

In diesen Fällen zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag

Viele Bürger müssten keinen Rundfunkbeitrag bezahlen – und wissen es nicht. Denn in bestimmten Fällen ist eine Befreiung noch immer möglich. Diese Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.

mehr auf:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article119381098/In-diesen-Faellen-zahlen-Sie-keinen-Rundfunkbeitrag.html


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  • Beiträge: 2.177
In diesen Fällen zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag

Viele Bürger müssten keinen Rundfunkbeitrag bezahlen – und wissen es nicht. Denn in bestimmten Fällen ist eine Befreiung noch immer möglich. Diese Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.

Ich rief mal eine der Staatskanzleien, die ätzend für den Rundfunkbeitrag sind, und redete lange mit einer Person, die für die Medienpolitik zuständig ist. Sie war überzeugt, dass ich befreit werden kann. Als ich fragte, wie, antwortete er, dass ich den Staatsvertrag lesen soll. Ich hätte antworten sollen, ob er selbst den Staatsvertrag gelesen habe.

Die Schussfolgerung: die Rundfunkanstalten sagten den Ministerpräsidenten, was sie unterschreiben sollen, sie unterschrieben ohne zu lesen, und die Parlamente machten es zu Gesetz, ohne viel zu denken oder lesen.

Das ist die Bundesrepublik, das ist noch mehr die EU.


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Zu kritisieren ist auch, dass den Entscheidungsträgern einzig und alleine die Gutachten von Prof. Bull und Prof. Kirchhof zur Entscheidungsfindung an die Hand gegeben wurden.

Aber auch blöd, dass die Parlamentarier nie nach anderslautenden Gutachten gefragt haben. Erschreckend ist im übrigen, was in Hamburg gelaufen ist:

Zitat
...[Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und
Medienausschusses über die Drucksache 19/
8175:
Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher
Staatsverträge (Fünfzehnter
Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Senatsantrag)
– Drs 19/8469 –]
Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und
das Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
aus Drucksache 19/8175 beschließen?
– Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das
ist einstimmig so beschlossen.
Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat
einer sofortigen zweiten Lesung zu?
(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause?
– Den sehe ich nicht.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene
Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe.
– Enthaltungen? – Das Gesetz ist somit
auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 56, Drucksache
19/8508, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-,
Dienstleistungs- und Gewerbezentren und des Gesetzes
zur Stärkung von Wohnquartieren durch private
Initiativen.
[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses...

Na, das sind ja Volksvertreter!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Wirklich erschreckend, wie es in Hamburg lief.

In abgeordnetenwatch kämpfe ich mit Abgeordneten, die sich auf das BVerfG berufen, aber nicht in der Lage sind, konkret ein Urteil zu zitieren.

Diese Leute beschäftigen sich Vollzeit  nur damit, ihre Inkompetenz und Unfähigkeit zu beschönigen und zu verstecken.

In der Theorie sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen, aber wozu dient das, wenn sie kein Gewissen haben? Wenn sie höchstens eine in der ganzen Partei verdünnte Verantwortung, aber keine volle Verantwortung für ihre Entscheidungen im Parlament haben?

Ihre Stimme wird einzeln gezählt, aber es ist die Stimme der Partei, die Stimme derjenigen, die der Partei in das Ohr flüstert.


Zu kritisieren ist auch, dass den Entscheidungsträgern einzig und alleine die Gutachten von Prof. Bull und Prof. Kirchhof zur Entscheidungsfindung an die Hand gegeben wurden.
[...]
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six2seven

UWE:
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HALLO  UWE

…..dieser Artikel wurde von dpa *angeboten*  und
die Blätter haben querbeet zugegriffen.
Du erkennst daran den Info –Gehalt von Nachrichten.

Leider glauben viele diesen Schrott und laufen
dann mit Ihren Eingaben gegen die Wand, es wird nämlich
ein lockerer Spaziergang suggeriert.

Aber vielleicht ist das Ganze auch nützlich,
der Eine oder Andere Antragsteller wird durch die
Absagen hoffentlich herausgefordert und bleibt am Ball.


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Wirklich erschreckend, wie es in Hamburg lief.

In abgeordnetenwatch kämpfe ich mit Abgeordneten, die sich auf das BVerfG berufen, aber nicht in der Lage sind, konkret ein Urteil zu zitieren.

Diese Leute beschäftigen sich Vollzeit  nur damit, ihre Inkompetenz und Unfähigkeit zu beschönigen und zu verstecken.

In der Theorie sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen, aber wozu dient das, wenn sie kein Gewissen haben? Wenn sie höchstens eine in der ganzen Partei verdünnte Verantwortung, aber keine volle Verantwortung für ihre Entscheidungen im Parlament haben?

Ihre Stimme wird einzeln gezählt, aber es ist die Stimme der Partei, die Stimme derjenigen, die der Partei in das Ohr flüstert.


Zu kritisieren ist auch, dass den Entscheidungsträgern einzig und alleine die Gutachten von Prof. Bull und Prof. Kirchhof zur Entscheidungsfindung an die Hand gegeben wurden.
[...]
Aber auch blöd, dass die Parlamentarier nie nach anderslautenden Gutachten gefragt haben. Erschreckend ist im übrigen, was in Hamburg gelaufen ist: [...]

Dann wirf doch mal einen verschämten Blick auf die beruflichen Werdegänge der Katrin Göring-Eckard, Claudia Roth und des Joseph Fischer. Da wirst  Du Augen machen!


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Dann wirf doch mal einen verschämten Blick auf die beruflichen Werdegänge der Katrin Göring-Eckard, Claudia Roth und des Joseph Fischer. Da wirst  Du Augen machen!

Katrin Göring-Eckard ist seit 2009 Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und somit Mitglied im Rat der EKD

Die Katholische Kirche ist ultramontan, die Evangelische Kirche ist die öffentlich rechtliche Kirche Deutschlands.


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Ich dachte mehr an die Berufsausbildung, bei Herrn Fischer auch die Schulausbildung.... ;)

Kurzum, die haben alle drei keine abgeschlossene Berufsausbildung


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Kurzum, die haben alle drei keine abgeschlossene Berufsausbildung

Sie sind Berufspolitiker.


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