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Autor Thema: Am Ende ist es doch für viele wieder ganz einfach :-)  (Gelesen 8418 mal)

r
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Guten Tag ihr lieben,
heute schreibe ich zum dritten mal und bin gespannt, ob dieses mal eine Resonanz kommt.



Dieses mal muß ich wohl der GEZ antworten und bin auf etwas ganz simples gestoßen :-). Eine Anzeige muß ich dann wohl später anders aufsetzen.

Ihr wisst doch Anwalt, dass ist nach dem Volksmund ein Rechtsverdreher. Ich möchte damit keinen beleidigen o. ä.. Um gegen den Staatsrahmenvertrag anzugehen, sollte man vlt. ein bisschen wie ein Anwalt denken bzw. argumentieren wie ein Anwalt.



Wie ihr seht, ziehe ich mein Ding eisern durch und werde nach dem Post hier, dass eigentliche Schreiben für die GEZ anfangen. Ihr wisst doch, was der Staat anpackt wie z. B. unsere bekannten Großbaustellen, geht alles voll in die Hosen, was wir Kleinbürger dan immer wieder ausbügeln müssen.
Warum geht alles so in einer Katastrophe?
Ganz einfach, es wird sich von den Theoretikern keine Zeit genommen und ordentlich überlegt. Dadurch werden wichtige Kleinigkeiten übersehen :-)
Ein super Beispiel ist doch unser H. Ramsauer. Habt ihr mal nachverfplgt, was der Mann alles verbockt hat?

Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich Einfamilienhäuslebesitzer bin, also keine Wohnung bewohne und stelle mich jetzt ordentlich doof. Mal sehen wie die GEZ da rauskommt.

Mein Haus habe ich als Haus gekauft und wurde mir als Haus notariell bestätigt.
Damals einen Hauskredit bei der Bank aufgenommen und keinen Wohnungskredit.
Beim Finanzamt wird mein Haus als Haus geführt sowie bei sämtlich anderen Behörden und nicht als Wohnung.
Mein Haus ist als Haus versichert, etc., etc..
In meinem Haus gibt es dem Gesetz nach keine Wohnung. Es ist ein Einfamilienhaus.

Ich bin also Hausbesitzer und nicht ein Wohnungsbesitzer. Das hat man komplett übersehen. Jetzt kann mir auch nicht die GEZ kommen und schreiben, für uns ist es eine Wohnung, während es dem Gesetz nach ein Haus ist.

Die GEZ beruft sich auf eine gesetzliche Auskunftspflicht, nach dem §9 Abs. 1 Rundfunksbeitragsstaatsvertrag.

Diese Auskunftspflicht, brauche ich als Einfamilienhausbesitzer normal nicht wahrzunehmen. Wenn es irgendwo anders steht, dann müssen sie es auch schreiben bzw. belegen.
D. h., die schicken mir jetzt erst einmal z. B. den Staatrahmenvertrag, wo dann auch das Einfamilienhaus beschrieben sein sollte.

Sie hätten wohl besser in ihrem Schreiben Wohneinheit anstatt Wohnung geschrieben.

Ich hatte hier einmal nach dem Rahmenstaatsvertrag nachgefragt, einen Link bekommen und meine, da steht nichts von einem Einfamilienhaus drinnen. Ich suche das auch nicht mehr raus. Die GEZ hat mir zu belegen, dass ich Zahlungspflichtig bin.

Wenn ich mein Schreiben fertig habe, werde ich vorab den Betreibern diesen Forums bitten, ob ich dann mein Schreiben hier veröffentlichen darf.  Es wird ein bisschen heftiger, da ich jetzt unsere Volksvertreter auf größerer Linie angreife werde.
Aus dem Grund werde ich vorher die Forumbetreiber fragen. Ich möchte nicht, dass ein Mensch wegen mir Probleme bekommt.
Das sagt mir mein Anstand, was unsere derzeitigen Politiker nachscheinend nicht haben.

Gruß reini






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Uwe

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Gute Überlegung,wünsche dir viel Erfolg!


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w
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Da drin gibt es noch viel mehr Sachen, die juristisch nicht haltbar sind. Meine "was auch immer das ist" ist zum Beispiel nicht ortsfest. Sie bewegt sich mit ca. 107.000 km pro Stunde um die Sonne. Demnach gilt das ganze Nachfolgende Gesülz nicht. Bleibt also die Frage ob meine "was auch immer das ist" im Sinne des MeldeRECHTS eine Wohnung ist. Antwort: In meinem Bundesland gibt es nur ein MeldeGESETZ, daher ein klares NEIN!. Ich habe keine Wohnung nach §3 RBStV, solange bis mir das Gegenteil bewiesen wird. Daher ist eine Nicht-Antwort völlig legitim.
Da gibt es noch mehr solche lustigen Sachen, dass hier ist nur das Offensichtlichste.


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Ich habe ja auch schon eine solche Spitzfindigkeit verwendet, indem ich behaupte meine Wohnung ist eine Gemeinschaftswohnung. Da ja noch nicht mal bewiesen werden muss dass das so ist, sehe ich keine Chance für die GEZ. Selbst wenn ich es beweisen soll, ist es kein Problem, da es keine Definition für Gemeinschaftswohnungen gibt. Deshalb ist es dem Bürgen in solchen fällen wohl selbst überlassen, es zu definieren, und das werde ich dann tun. Oder ich warte bis die Gesetzgebung dafür eine Definition erfindet, kann ja auch nur wieder Unsinn bei rauskommen. Aber ich sehe es auch so, wenn in dem Vertrag ( kein Gesetz ) etwas nicht klar definiert ist, haben die keine Chance an unser Geld zu kommen, man hält sich ja nur an den Vertrag ohne ihn übererfüllen zu wollen. Ich finde deine Idee super ;D


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D
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@reini

Die Idee mit dem "Haus" finde ich sehr gut. Ich habe mir so etwas auch schon ausgedacht.
Ich bin allerdings noch nicht so weit, bei mir flattern bisher noch Zahlungserinnerungen ins Haus.
Halt uns doch unbedingt auf dem Laufenden was das "Haus" angeht. Wenn es so weit ist, dann werde ich diesen Weg wohl auch einschlagen ;)

Viele Grüße und ein festes Daumendrücken
Dirk


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r
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... ich habe mir lange Gedanken gemacht, bevor ich widersprochen habe.
Auch wie lange ich auf etwas nicht antworte. Nicht das die mir auf einmal sagen können, sie haben "nicht reagiert".

Mit meinem Schreiben nöchte ich auch langsam einmal genau Wissen, wo stehen wir kleinen?
Egal, ob es jetzt dieses neue Beitragsverfahren ist oder etwas anderes.

Wenn ich die gesamtem Widersprüche für diesen Vertrag lese, höre etc., so dass geht bis dahin, dass wohl unserer Bundesrepublik nachgesagt wird, wir wären aus irgendwelchen Gründen gar kein Staat oder Republik.
Als das Problem mit unserem ausgelaufenen alten Wahlsystem zur Diskussion stand, hatte ich einmal gehört: " wenn das in einem anderen Statt passiert wäre, dann hätten wir dort Blauhelme hingeschickt".
Wie lange war das denen bekannt, ohne bewusst dagegen zu reagieren?

Mein Einfamilienhaus ist als Wort im Duden aufgeführt. Dann sollte das auch im Vertrag aufgeführt sein, damit es gesetzlich ist.

Krankenversicherungen z. B. benutzen das Wort Mitwirkpflicht, Behörden benutzen zwischenzeitlich das Wort Mitwirkpflicht.
Eben schaue ich noch einmal nach, nicht das ich etwas verkehrdes schreibe
und sehe eben,
hier im Forum ist noch einem anderen Menschen aufgefallen,
dass das Wort Mitwirkpflicht ist noch nicht einmal im Duden aufgeführt ist.
In Wikipedia etc. steht es auch nicht.
Während andere Pflichten nachgelesen werden können.

Ich hatte mit der Dame von Vorstand der Krankenkasse über eine Stunde telefoniert, die konnte mir darauf auch keine Antwort geben, was die sich noch erlauben, hin bis sich das Recht nehmen und einem etwas vorschreiben wollen oder anders beschrieben,
dir Befehle geben, die dann auszuführen sind, ohne jegliche gesetzliche Grundlage.

Mich interessiert jetzt, wie man mir erklären möchte, dass mein Haus, in dieser Angelegenheit als Wohnung zu sehen ist, damit ich bezahle.

Zum Glück ist das hier nur ein einZielforum.
Wenn ich etwas bezahlen muß, dann muß es auch der Gesetzgeber ganz klar und verständlich, ohne das irgenbwelche Grundrechte aufgeweicht sind, ordentlich vorlegen.
Für ein nicht´s bezahle ich nichts.

einen schönen Sonntag noch.

P. S. :-) eben wollte ich das Post von dem anderen User lesen. Das war ich ja selbst, als ich mich hier voriges Jahr angemeldet hatte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2013, 08:59 von reini«

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Man koennte auch schreiben, man wohnt in einer Kaserne (Mietskaserne).
Kaserne ist gebuehrenfrei.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

  • Beiträge: 12
Aber nicht dass die dann auf die Idee kommen, in einem „Haus“ könnte es ja mehrere „Wohnungen nach deren Definition“ geben. Da sind dann Wohnzimmer mit Couch, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer alles plötzlich einzeln Wohnungen?…

In jeglichem Schreiben an den Beitragsservice, würde ich auf rabiate-schimpfende oder reißerisch-wutablassende Formulierungen lieber verzichten. Das ließt man nicht gern und perlt sowieso innen ab. Außerdem ist es vermutlich sowieso die falsche Stelle für derartige Argumente. Besser auf dem Niveau bleiben, wo der Sachbearbeiter als Mitbürger angesehen wird, der im selben Boot sitzt. Zitat: „Denn wir haben nicht mit Fleisch und Blut zu kämpfen, sondern mit Mächtigen und Gewaltigen, nämlich mit den Herren der Welt, die in dieser Finsternis herrschen?…“ Der Sachbearbeiter ist eigentlich nur ein armer Tropf, der im einfachsten Fall völlig verblendet und gehirngewaschen ist – genauso „obrigkeitshörig“ wie die „braven Beitragszahler“.


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Der Sachbearbeiter ist eigentlich nur ein armer Tropf, der im einfachsten Fall völlig verblendet und gehirngewaschen ist – genauso „obrigkeitshörig“ wie die „braven Beitragszahler“.
Armer Tropf ist gut. Der bekommt für seine miese Arbeit sicherlich nur 8 Euro fuffzich die Stunde und muss davon auch noch Rundfunkbeitrag zahlen. Ich lach mich schlapp, dem seine Armut kotzt mich an.


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a

awawaw

Die "ich zahle nicht eure Party" Gründe sollten schon so sein das du dein Ziel erreichst.... NICHTS ZAHLEN. Mit Haus/Wohnung Argumentation.... gibts bei der Klage nur ein müdes Lächeln .. und das Verfahren wird dann nicht wie gewollt nach Art. 100 GG
behandelt... ( http://dejure.org/gesetze/GG/100.html ) mit dem Ergebnis... kein Geld für eure Party ( bis Urteil Bundesverfassungsgericht)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung


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In jeglichem Schreiben an den Beitragsservice, würde ich auf rabiate-schimpfende oder reißerisch-wutablassende Formulierungen lieber verzichten. Das ließt man nicht gern und perlt sowieso innen ab. Außerdem ist es vermutlich sowieso die falsche Stelle für derartige Argumente. Besser auf dem Niveau bleiben, wo der Sachbearbeiter als Mitbürger angesehen wird, der im selben Boot sitzt.

Ich habe keinen Mitleid mit den Leuten, jeder von dennen hat sich da freiwillig für die Stelle beworben und weiß sicherlich, dass er auch zu der Abzockerbande gehört. Also muß er auch mit bösen Briefen oder Telefonaten klar zu kommen.

Genauso geht es mit den Kaffeefahrtenveranstalter, die den armen Rentner, die schon mal dieses Land verteidigt haben, versuchen Super Staubsauger für 3000 Euro anzudrehen, obwohl er nur 200 Euro kostet. Die Betrüger gehen auch Risiko ein auf die Birne zu kriegen.

Nun mal so nebenbei: in meinen Augen sind Betrüger nicht die jenigen, die Steuern hinterziehen, sondern die jenigen, die den Bürgern das Geld mit kriminellen Methoden aus der Tasche ziehen wie z.B..... na ihr wisst schon unsere lieben ÖR. Der Steuersünder hat´s ja keinem geklaut, er hat sich das Geld selber verdient, nur halt nicht ordnungsgemäß versteuert  ;)



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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Sehr guter Vergleich dimon,denn die Verbrecher sitzen noch eine Etage höher!Weitere Darstellungen verkneife ich mir lieber.
Diejenigen leben von den Abgaben der Steuerhinterzieher,weil sie keine Leistungen erbringen und noch mehr Steuergelder versenken.
Ich kann nur sagen,"Wir sind das Volk",wenn wir uns nicht alle dagegen zur Wehr setzen,gehen wir unter.


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koppi1947

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Ich hab´s auch darüber nachgedacht, aber was mich stützig macht, dass den Erfinder des RStV so ein Fehler unterläuft. Ich vermute, mit dem Begriff "Wohnung" sind allgemein zum Schlafen oder Wohnen geeignete Räume gemeint.

Zitat RStV:
Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,
baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum
oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten
werden kann.


Zwar exisiert das Wort Haus im Vertrag nicht, jedoch sind das Haus und die Wohnung im Sinne des RStV als baulich abgeschlossene Räume zu verstehen und somit gleich zu "behandeln"

Aber wie gesagt, ist ne Vermutung von mir. Auf jeden Fall könnte man sicher diesen Punkt in der Anklage verwenden. Warum nicht.


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