Ich habe mir für euch die Arbeit gemacht und schonmal die wichtigsten Parts herausgesucht, um auch den Inhalt des Textes leichter zu verstehen und Verstösse bzw fragwürdiges aufzuzeigen.
Viel Spass beim Lesen, ich hoffe die Arbeit war nicht umsonst!
Aus Link
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=deStichwort 8,5 Milliarden plus Werbeeinnahmen usw:
Zunächst einmal wird die künftige Finanzierungsregelung die erforderlichen Bestimmungen enthalten, damit gewährleistet ist, dass sich die den Rundfunkanstalten zufließenden Finanzmittel auf das zur Erfüllung ihres Auftrags notwendige Maß beschränken und dass kommerzielle Tätigkeiten nicht in den Genuss staatlicher Mittel gelangen.
Weiter im Text:
Hinsichtlich der digitalen Zusatzkanäle werden ARD und ZDF ein Programmkonzept vorzulegen haben, in dem die geforderte Schwerpunktsetzung auf „Information, Kultur und Bildung" näher ausgestaltet wird.
DIGITALE ZUSATZKANÄLE:
Tatort und Co ist Information, Bildung und Kultur?
Da war doch am Anfang des Textes was?
Schauen wir doch mal was das war:
...damit gewährleistet ist, dass... auf das zur Erfüllung ihres Auftrags notwendige Maß beschränken...
Deckt sich nicht mit Zitat:
„Information, Kultur und Bildung"
Weiter zum Wettbewerb, man denke an Onlinezeitungen bzw andere Medien, die durch das übersättigte Rundfunk
zwangebot nach und nach pleite gehen!
Das vereinbarte Maßnahmenpaket sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der gerechtfertigten Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Bereich der Neuen Medien und nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb, indem der öffentlich-rechtliche Auftrag präziser definiert und den Auswirkungen bestimmter Medien-Angebote am Markt Rechnung getragen wird.
Ich denke mehr muss man da nicht markieren...
Vielmehr geht es darum, sicherzustellen, dass neue Medienangebote einen wirklich gemeinwirtschaftlichen Charakter haben, auch unter Berücksichtigung anderer verfügbarer Angebote.
Irgendwie denke ich dabei an Propaganda, Desinformation usw, liegt evtl nur an mir...
Aha? Tun die nicht selbst was sie wollen, ohne Auftrag dazu? Siehe hier:
Neue Dienste dürfen nur nach einer förmlichen Beauftragung durch die Länder angeboten werden.
Oder das hier bringt einen auch gleich auf andere Gedanken:
Deutschland wurde eine Frist von zwei Jahren, vom Tag der Kommissionsentscheidung (vom 24.4.2007) an gerechnet, eingeräumt, um das deutsche System diesen Bedingungen anzupassen.
24.04.2009 wäre das also. Ein Jahr später stellten die aber die Finanzierung bzw den Staatsvertrag komplett um.
Nochmal zusammengefasst:
Welche Bedeutung hat die heutige, Deutschland betreffende Entscheidung für die Finanzierungsregelungen in anderen Mitgliedstaaten?
Das Gemeinschaftsrecht stellt eine Reihe von Grundsätzen und Bedingungen auf, denen die einzelstaatlichen Finanzierungssysteme entsprechen müssen:
Der öffentlich-rechtliche Auftrag muss klar definiert und den Rundfunkanbietern förmlich übertragen worden sein;
Die Finanzierung muss sich auf die tatsächlichen Kosten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags - nach Abzug der Einkünfte aus der kommerziellen Nutzung dieses Auftrags – beschränken; und
Die kommerziellen Aktivitäten müssen im Einklang mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden.
Dann wären wir schon bei schweren Verstössen die vorliegen:
"d.h. dass diese Dienste auf die gleichen „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft abstellen“
Wann tut der Rundfunk was gutes für uns? Propaganda? Hetze?...
Aus Link
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-543_de.htm?locale=deIch erkenne sofort einige schwerere Verstösse:
Die angekündigten Änderungen betreffen folgende Punkte: eine Konkretisierung und eine angemessene Übertragung des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere im Hinblick auf neue Medien, angemessene Vorkehrungen zur Verhinderung von Überkompensation und Quersubventionierung, Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei den kommerziellen Tätigkeiten und mehr Transparenz bei der Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte.
Aber halt hier wird es gleich noch viel konkreter (toller):
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „... Die zukünftige Regelung stellt sicher, dass die Fernsehanstalten ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag in der neuen Medienlandschaft erfüllen können, und gewährleistet zugleich, dass sich die öffentliche Finanzierung auf das wirklich notwendige Maß beschränkt und nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb verhindert werden.“
Im März 2005 setzte die Kommission Deutschland von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mehr mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist (siehe IP/05/250)
Nicht vergessen, es geht nicht um den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, denn dieser dürfte noch viel strenger gesehen werden:
Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Ich hoffe ihr hattet Spass beim Lesen.
Das waren die wichtigsten Punkte. Wer alles lesen will, einfach die Seiten besuchen!
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