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Autor Thema: EU-Kommission  (Gelesen 22546 mal)

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Re: EU-Kommission
#15: 13. September 2013, 19:22
Die EU-Kommission hat heute auf meine letzte Anfrage geantwortet. Sehr ausführlich. Als normalerweise Jura-Desinteressierter brauche ich wohl etwas Zeit, bevor ich das alles verstanden habe. Hilfe nehme ich natürlich gerne an.
Aber
schön zu sehen, dass die EU-Kommission sich Mühe gegeben haben.


"Sehr geehrter Herr Markus ...,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen angesprochene Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunksysteme durch die Mitgliedstaaten wird von der Kommission nach den Regeln über staatliche Beihilfen beurteilt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet zwar grundsätzlich staatliche Beihilfen, sieht aber Ausnahmen von diesem allgemeinen Verbot vor. Im Bereich des Rundfunks ist eine Finanzierung, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Rundfunkanstalten dient, grundsätzlich zulässig. Die Beurteilung staatlicher Rundfunkförderung richtet sich dabei nach der Mitteilung der Kommission (2009/C-257/01) über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) hat die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkannt und stellt es den Mitgliedstaaten frei, das System des öffentlichen Rundfunks sowie seine Finanzierung zu regeln. Eine solche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann allein durch staatliche Mittel erfolgen, aber auch eine duale Finanzierung durch staatliche Mittel und Werbemaßnahmen ist gestattet. Verschiedene Formen der staatlichen Mittel, z.B. die Finanzierung durch staatliche Zuweisungen auf Grundlage des nationalen Budgets, eine Rundfunkgebühr, Steuern oder andere Abgaben sind hierbei denkbar.

Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in Deutschland war Gegenstand einer förmlichen Kommissionsentscheidung. In ihrer Entscheidung vom 24. April 2007 hat die Kommission festgestellt, dass gegen Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Entscheidung finden Sie unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/comp-2005/e003-05.pdf.

Für weitere Informationen über die Entscheidung verweise ich Sie ferner auf die Pressemitteilung sowie auf die von der Kommission veröffentlichten ?Fragen und Antworten", die Sie auf den folgenden Internetseiten abrufen können:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/543&type=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
und
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de


Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jeder eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen einen Mitgliedstaat einreichen kann, wenn eine rechtliche Maßnahme (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift) oder die Ausübung einer Tätigkeit durch einen Mitgliedstaat unvereinbar mit einer Bestimmung oder einem Grundsatz des Unionsrechts ist.

Die Beschwerden müssen schriftlich - per Brief oder E-Mail - eingereicht werden. Informationen über das weitere Vorgehen und den Einfluss, den Ihre Beschwerde haben kann, können Sie auf der folgenden Webseite des Generalsekretariats der Europäischen Kommission nachlesen:
http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_de.htm


Bitte beachten Sie die Überschrift " Einreichen einer Beschwerde wegen Nichtachtung des Gemeinschaftsrechts" am rechten Rand, wo Sie ein Beschwerdeformular (muss nicht zwingend verwendet werden) sowie die relevante Post-und E-Mail-Anschrift finden können.
Um zulässig zu sein, muss sich die Beschwerde auf einen Verstoß eines Mitgliedstaates gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts beziehen.

Trotzdem, laden wir Sie zudem ein, entweder zuvor oder gleichzeitig mit Ihrer Beschwerde an die Kommission, sich an die nationalen Behörden oder Gerichte zu wenden. Durch die Verwendung der Mittel, die Sie zur Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zur Verfügung haben, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Rechte direkter und persönlicher geltend zu machen, als durch ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, das einige Zeit dauern kann. In der Tat, ersetzt ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene nicht den nationalen Rechtsweg.

Sie können mehr über die nationalen Rechtsmittel auf der oben genannten Webseite nachlesen.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum..."


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Re: EU-Kommission
#16: 13. September 2013, 20:51
Ich habe mir für euch die Arbeit gemacht und schonmal die wichtigsten Parts herausgesucht, um auch den Inhalt des Textes leichter zu verstehen und Verstösse bzw fragwürdiges aufzuzeigen.
Viel Spass beim Lesen, ich hoffe die Arbeit war nicht umsonst!



Aus Link
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de



Stichwort 8,5 Milliarden plus Werbeeinnahmen usw:
Zitat
Zunächst einmal wird die künftige Finanzierungsregelung die erforderlichen Bestimmungen enthalten, damit gewährleistet ist, dass sich die den Rundfunkanstalten zufließenden Finanzmittel auf das zur Erfüllung ihres Auftrags notwendige Maß beschränken und dass kommerzielle Tätigkeiten nicht in den Genuss staatlicher Mittel gelangen.


Weiter im Text:
Zitat
Hinsichtlich der digitalen Zusatzkanäle werden ARD und ZDF ein Programmkonzept vorzulegen haben, in dem die geforderte Schwerpunktsetzung auf „Information, Kultur und Bildung" näher ausgestaltet wird.


DIGITALE ZUSATZKANÄLE: Tatort und Co ist Information, Bildung und Kultur?
Da war doch am Anfang des Textes was?
Schauen wir doch mal was das war:
Zitat
...damit gewährleistet ist, dass... auf das zur Erfüllung ihres Auftrags notwendige Maß beschränken...
Deckt sich nicht mit Zitat:
Zitat
Zitat
„Information, Kultur und Bildung"


Weiter zum Wettbewerb, man denke an Onlinezeitungen bzw andere Medien, die durch das übersättigte Rundfunkzwangebot nach und nach pleite gehen!
Zitat
Das vereinbarte Maßnahmenpaket sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der gerechtfertigten Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Bereich der Neuen Medien und nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb, indem der öffentlich-rechtliche Auftrag präziser definiert und den Auswirkungen bestimmter Medien-Angebote am Markt Rechnung getragen wird.
Ich denke mehr muss man da nicht markieren...


Zitat
Vielmehr geht es darum, sicherzustellen, dass neue Medienangebote einen wirklich gemeinwirtschaftlichen Charakter haben, auch unter Berücksichtigung anderer verfügbarer Angebote.
??? Irgendwie denke ich dabei an Propaganda, Desinformation usw, liegt evtl nur an mir...


Aha? Tun die nicht selbst was sie wollen, ohne Auftrag dazu? Siehe hier:
Zitat
Neue Dienste dürfen nur nach einer förmlichen Beauftragung durch die Länder angeboten werden.


Oder das hier bringt einen auch gleich auf andere Gedanken:
Zitat
Deutschland wurde eine Frist von zwei Jahren, vom Tag der Kommissionsentscheidung (vom 24.4.2007) an gerechnet, eingeräumt, um das deutsche System diesen Bedingungen anzupassen.
24.04.2009 wäre das also. Ein Jahr später stellten die aber die Finanzierung bzw den Staatsvertrag komplett um.


Nochmal zusammengefasst:
Zitat
Welche Bedeutung hat die heutige, Deutschland betreffende Entscheidung für die Finanzierungsregelungen in anderen Mitgliedstaaten?

Das Gemeinschaftsrecht stellt eine Reihe von Grundsätzen und Bedingungen auf, denen die einzelstaatlichen Finanzierungssysteme entsprechen müssen:
Der öffentlich-rechtliche Auftrag muss klar definiert und den Rundfunkanbietern förmlich übertragen worden sein;
Die Finanzierung muss sich auf die tatsächlichen Kosten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags - nach Abzug der Einkünfte aus der kommerziellen Nutzung dieses Auftrags – beschränken; und
Die kommerziellen Aktivitäten müssen im Einklang mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden.


Dann wären wir schon bei schweren Verstössen die vorliegen:
Zitat
"d.h. dass diese Dienste auf die gleichen „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft abstellen“
Wann tut der Rundfunk was gutes für uns? Propaganda? Hetze?...



Aus Link
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-543_de.htm?locale=de



Ich erkenne sofort einige schwerere Verstösse:
Zitat
Die angekündigten Änderungen betreffen folgende Punkte: eine Konkretisierung und eine angemessene Übertragung des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere im Hinblick auf neue Medien, angemessene Vorkehrungen zur Verhinderung von Überkompensation und Quersubventionierung, Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei den kommerziellen Tätigkeiten und mehr Transparenz bei der Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte.

Aber halt hier wird es gleich noch viel konkreter (toller):
Zitat
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „... Die zukünftige Regelung stellt sicher, dass die Fernsehanstalten ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag in der neuen Medienlandschaft erfüllen können, und gewährleistet zugleich, dass sich die öffentliche Finanzierung auf das wirklich notwendige Maß beschränkt und nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb verhindert werden.

Zitat
Im März 2005 setzte die Kommission Deutschland von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mehr mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist (siehe IP/05/250)

Nicht vergessen, es geht nicht um den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, denn dieser dürfte noch viel strenger gesehen werden:
Zitat
Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.



Ich hoffe ihr hattet Spass beim Lesen.
Das waren die wichtigsten Punkte. Wer alles lesen will, einfach die Seiten besuchen!


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Re: EU-Kommission
#17: 14. September 2013, 00:21
Wenn in den Antworten an den B-Service mit dem Eu-Gerichfshof gedroht wird, halten die sowieso die Füsse still, dann passiert gar nichts mehr, denn so wie ich das sehe, wurden die nach dem neuesten Rundfunkstaatsvertrag paragraph 4 zwar ermächtigt das Geld für die Sender zusammenzukratzen, aber da steht nichts von Beitrag oder Steuer. Auch das jeder gezwungen werden muss Beiträge zu zahlen steht da nicht. Die Landesminister sind einfach zu blöd und zu gierig um eine vernünftige Finanzierung hinzubekommen, sowas gehört auf Bundesebene gregelt. Das ist die Legislative. Aber wenn die Exekutive durch die Legislative ermächtigt wird, mit hilfe der Judikative Kasse zu machen, sieht man ja was dabei rauskommt. Jeder wird versklavt, der ÖRR ist die einzig erlaubte anbetungswürdige Religion, der Beitragservice wird heiliggesprochen. Klartext: die bekannten Ausnahmen wie Hartzer, Pflegebedürftige usw sind zuwenig Befreite, Religonsfreiheit gehört mit in so ein Gesetz, und es muss alles so genannt werden wie es ist: Gesetz statt Vertrag, Steuer statt Beitrag, Fernsehempfänger statt Wohnungsinhaber usw.


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Re: EU-Kommission
#18: 15. September 2013, 16:14
Prima Idee!

Dass man eine Beschwerde bei der EU einreichen kann, habe ich nicht gewusst. Wenn ich wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich mich damit in jedem Falle noch näher beschäftigen.

Es ist zwar von vornherein klar, dass man mit so einer Beschwerde nicht großartig was erreichen kann, aber steter Tropfen höhlt den Stein. Der Rundfunkbeitrag muss von allen möglichen Seiten beschossen werden, die uns offen stehen. Zahlungen einstellen, die Öffentlichkeit aufklären, Petitionen, Politiker ansprechen, Klagen usw...


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Re: EU-Kommission
#19: 15. September 2013, 17:16
So, jetzt hab ich noch mal nachgeschaut.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist das Gesetz, welches von der Bundesregierung erlassen wurde. In § 2 Absatz 4 habe ich vermutet, das der Rundfunkbeitrag erhoben werden darf, ist aber falsch. Ich habe das Gesetz noch nicht gefunden, in dem der Beitragsservice ermächtigt wird, unser Geld abzupressen. Das müssen die mir also erstmal zeigen ob es so ein Gesetz gibt.


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themob

Re: EU-Kommission
#20: 15. September 2013, 17:34
So, jetzt hab ich noch mal nachgeschaut.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist das Gesetz, welches von der Bundesregierung erlassen wurde. In § 2 Absatz 4 habe ich vermutet, das der Rundfunkbeitrag erhoben werden darf, ist aber falsch. Ich habe das Gesetz noch nicht gefunden, in dem der Beitragsservice ermächtigt wird, unser Geld abzupressen. Das müssen die mir also erstmal zeigen ob es so ein Gesetz gibt.

Ich würde dringend empfehlen, sich über die Hintergründe richtig zu informieren.

Die Bundesregierung hat nichts mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu tun. Er obliegt komplett den Bundesländern.

Auch die anderen Informationen sind in den jeweiligen Verträgen zu finden.

http://www.media-perspektiven.de/3922.html

Zu beachten noch die jeweiligen eigenständigen Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

Als Beispiel RBB und Berlin/Brandenburg: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/Rundfunkbeitrag.file.html/130124-Beitragssatzung-k.pdf

In der Regel findet man alle relevanten Verträge und Satzungen auf der Webseite seiner zuständigen Rundfunkanstalt.

Es macht keinen Sinn auf EU Ebene etwas zu versuchen wenn mit falschen Aussagen argumentiert wird.


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Re: EU-Kommission
#21: 10. November 2013, 20:19
Die Ideen hier von Schuh.Koff und Zweistein
(EU-Kommission und BVerfG-Befangenheit)
haben mich inspiriert, das textlich zu verarbeiten.

Bevor ich das zur EU-Kommission sende, würde ich mich freuen, wenn Ihr das noch mit überprüft.
Vielleicht gibt es Stellen, die noch ausgebessert werden müssen.
Umso besser das für die EU-Kommission formuliert ist, desto schneller werden sie wahrscheinlich antworten.

Zitat
Markus...

EUROPÄISCHE KOMMISSION - GD Justiz
B-1049 BRÜSSEL, Belgien

Anfrage: Verfassungsbschwerde  - 1 BvR 2899/13 – unbegründete Nichtannahme.
Prüfung Befangenheit des deutschen Bundesverfassungsgerichtes durch EuGH Straßburg?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Überprüfung, ob die unbegründete Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2899/13 auf einer Befangenheit des deutschen Bundesverfassungsgerichtes beruhen kann.
Die begründete Beschwerde richtet sich gegen die Verfassungswidrigkeit des
2013 in Deutschl. eingeführten Rundfunkbeitrages.

Der Entwickler dieses Rundfunkbeitrages, Paul Kirchhof, ist selbst ehemals Richter beim BverfG gewesen. Danach arbeitete er u. a. für den deutsch. öffentl.-rechtl.-Rundf. und
entwarf in dessen Auftrag den Rundfunkbeitrag.

Er und der derzeitige Vizepräsident des BVerfG, Ferdinand Kirchhof, sind Brüder.

Ist Ferdinand Kirchhof durch die Verwandtschaft 1. Grades zu Paul Kirchhof in der Lage,
über dessen Rundfunkbeitragsidee unbefangen zu urteilen?

Können die dem BVerfG-Vizepräsidenten unterstellten Richter, trotz der familiären Verbindung ihres Vorgesetzten zum Rundfunkbeitragsentwickler, unbefangen über den Rundfunkbeitrag urteilen?

Für die BVerfG-Richter besteht möglicherweise die Aussicht, nach Ihrer Amtszeit (analog zu Paul Kirchhof) durch Gutachteraufträge vom öffentl.-rechtl.-Rundf. vom Rundfunkbeitrag später noch finanziell zu profitieren.
Sind sie damit in der Lage, unbefangen über den Rundfunkbeitrag zu urteilen?

Ist es möglich, diese Anfrage beim EuGH Straßburg überprüfen zu lassen?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus...


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Re: EU-Kommission
#22: 10. November 2013, 20:29
ich würde keine Abkürzungen nutzen, die stören den Lesefluss.

ansonsten sind solche Eingaben gut!!

es besteht übrigens auch in Deutschland nach Art. 17 GG das Petitionsrecht (eines Einzelnen an jede Stelle - das muss immer bearbeitet werden. Dieses Schreiben auch an Deutsche Stellen zur Kenntnisnahme schicken)


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Re: EU-Kommission
#23: 11. November 2013, 11:34
Der Europäische Gerichtshof befindet sich in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg, wenn ich nicht irre.


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Re: EU-Kommission
#24: 11. November 2013, 13:00
Vielleicht noch der Hinweis darauf, dass der Link zum Beschluss der europäischen Kommission auf die alte Gebühr abzielt. Im Grunde ist dieser Beschluss der EU Kommission absolut unwichtig und hat keinen Wert, da diese Gebühr nun anders eingezogen wird. Zudem wird nur über Rundfunk an sich fabuliert nicht über die Finanzierung und die Gerechtigkeitsfrage - ebenso wenig über die Informationsfreiheit. Im Grunde also typisches Bla, bla von Behörden - und die EU ist in sowas noch besser als irgendwer.

Und Abkürzungen beibehalten: Behörden stehen drauf!  ;)


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Re: EU-Kommission
#25: 11. November 2013, 23:58
Vielen Dank für Eure Hinweise.

Ich würde keine Abkürzungen nutzen, die stören den Lesefluss.

Ja, die EU-Kommission hatte letztes Mal auch meist immer alles ausgeschrieben.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg50884.html#msg50884 )
Die Abkürzungen werde ich dann so wie sie ausschreiben.

Der Europäische Gerichtshof befindet sich in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg, wenn ich nicht irre.

Die EU-Kommission würde bestimmt auch den Standort des Verfahrens
(Lux. oder Straß.) bestimmen.

Im Grunde ist dieser Beschluss der EU Kommission absolut unwichtig und hat keinen Wert, da diese Gebühr nun anders eingezogen wird. Zudem wird nur über Rundfunk an sich fabuliert nicht über die Finanzierung und die Gerechtigkeitsfrage - ebenso wenig über die Informationsfreiheit.

Letztes Mal hatte ich das eher als Anfrage geschrieben. Deswegen haben sie vielleicht nur so relativ allgemein geantwortet.

Dann muss ich noch genauer formulieren ( http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_de.htm ), dass sie das gleich als - Einreichen einer Beschwerde - anerkennen.

Markus


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Re: EU-Kommission
#26: 15. Dezember 2013, 15:14
Die Anfrage habe ich der EU-Kommission gesendet.
Es kam auch gleich eine Eingangsbestätigung von no_reply@edcc.ec.europa.eu .

Bisher haben sie immer recht zeitnah geantwortet.
Sobald sie antworten, melde ich das hier.

Markus 


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Re: EU-Kommission
#27: 17. Dezember 2013, 13:35
Irgendwie stört mich gerade, dass jetzt schon bei der EU-Diktatur um Hilfe gebettelt werden muss.


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Re: EU-Kommission
#28: 17. Dezember 2013, 18:54
Irgendwie stört mich gerade, dass jetzt schon bei der EU-Diktatur um Hilfe gebettelt werden muss.

Die deutsche Legislative ( u. a. Kurt Beck als Reinl.-Pf.-Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsvorsitzender) hat uns den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag aufgebürdet.

Die deutsche Judikative ( u. a. F. Kirchhof , Brüderchen von Rundfunkbeitragserfinder P. Kirchhof) schützt ihn.


Beim EU-Staatenverbund in Brüssel dürfte der öffentl.-rechtl. Rundfunk hoffentlich nicht so viel Einfluss haben.
Das müsste, finde ich, unbedingt mal ausgetestet werden.

Markus



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Re: EU-Kommission
#29: 19. Dezember 2013, 11:13
Die EU-Kommission hat wieder schnell und ausführlich geantwortet.
Wie Yuminae schon vermutet hat, wirklich sehr bürokratisch.
Aber was solls. Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Zwangsbeitrag über die EU anzugreifen, bin ich natürlich auch gerne dabei.


Zitat
Sehr geehrter Herr Markus                ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich um nationales Recht und nationale Vorschriften handelt, wenn Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Deutschland wenden.

Unter dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Europäische Kommission keine allgemeinen Befugnisse um in einzelnen Fällen von Rechtsverletzungen einzuschreiten, welche in einem gänzlich nationalen Kontext begangen werden und keinerlei Verbindung zum Recht der Europäischen Union (EU) haben. Auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben können wir jedoch keine Verbindung zwischen dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt und EU-Recht erkennen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass jeder, der der Auffassung ist, dass seine Grundrechte verletzt worden sind, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einreichen kann. Der EGMR ist keine Institution der EU, sondern ein Organ des Europarates. Das Gericht kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat
67075 Straßburg
Frankreich
Tel. : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home


Wir bitten Sie zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur Fälle annehmen kann, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) eine Institution der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Luxemburg ist.

Die Aufgabe des EUGH besteht seit seiner Errichtung im Jahr 1952 darin, ?die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung" der Verträge zu sichern. Zu dieser Aufgabe gehört, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft, darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben und auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.
Ausführliche Informationen zum EUGH finden Sie auf der Webseite dieses Organs:
http://curia.europa.eu

Die Broschüre ?Ihre Fragen zum Gerichtshof der Europäischen Union" könnte für Sie ebenfalls von Interesse sein:
http://bookshop.europa.eu/de/search/?webform-id=WFSimpleSearch&DefaultButton=findSimple&WFSimpleSearch_NameOrID=Ihre+Fragen+zum+Gerichtshof+der+Europ%C3%A4ischen+Union+&SearchC&SearchType=1

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
http://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!
Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013
Es geht um Europa, es geht um SIE. Reden Sie mit!
http://europa.eu/citizens-2013/de/home
Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.


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