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Autor Thema: EU-Kommission  (Gelesen 22547 mal)

S
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EU-Kommission
Autor: 24. August 2013, 10:39
Wie waere denn eure Meinung zu der Idee, sich an die EU-Kommission zu wenden. Dieses Recht hat jeder EU-Buerger und es ist kostenfrei, sprich die EU-Kommission prueft ggf. den Sachverhalt und leitet ein Verfahren ein. Es koennte hier ja sein dass z.B. EU-Recht verletzt ist, z.B. Recht auf Gleichbehandlung, da de facto nicht alle den gleichen Rundfunkbetrag zahlen, Recht auf freie Entfaltung der Persoenlichkeit, Diskriminierungsverbot usw. Mich wuerde mal eure Meinung dazu interessieren.


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Re: EU-Kommission
#1: 24. August 2013, 10:53
Zitat
Staatliche Rundfunkfinanzierung, sei es durch Steuern oder Beiträge, ist eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die alten Rundfunkgebühren waren Beihilfen und als solche nach einem Kompromiss mit der EU-Kommission von dieser geduldet. Unwesentliche Änderungen bestehender Beihilfen müssen der Kommission nicht gemeldet werden, sie sind weiterhin als alte Beihilfen einzustufen. Davon geht der Staatsrechtler Paul Kirchhof bei der Umstellung auf die neuen „Beiträge“ in seinem Gutachten zur Rundfunkfinanzierung aus (dort auf S. 74).

mehr auf:
http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/



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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: EU-Kommission
#2: 24. August 2013, 11:10
Aus dem Text von http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/ :

...Es bleibt zu hoffen, dass diesem Missstand gerichtlich – durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof – noch in diesem Jahr ein Riegel vorgeschoben wird...

Diese "Höchstrichterlichen" kennen den Rundfunkbeitrag schon. Die Frage ist, ob sie denn etwas dagegen unternehmen wollen.

Die Europäische Kommission kann wegen dem Zwangsbeitrag gerne Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. Besonders motiviert scheint diese Kommission aber nicht zu sein.

Ich versuche es mal auf
http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm

"...Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag massiv die Grundrechte der deutschen Bürger.
Hiermit bitte ich um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.
Mit freundlichen Grüßen
Markus..."

(Edit)
ZITAT: "...Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach der Weiterleitung Ihrer Anfrage an den Dienst EUROPE DIRECT eine Empfangsbestätigung Ihrer Nachricht mit dem entsprechenden Aktenzeichen per E-Mail erhalten werden..."


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t

themob

Re: EU-Kommission
#3: 24. August 2013, 11:24
Jeder einzelne Bürger hat eventuell die Möglichkeit, etwas zu tun, kostenfrei.

Eine Alternative könnte diese Seite sein.

Die "Solvit" Stelle der Europäischen Kommission.

Zitat
SOLVIT BEFASST SICH AUSSCHLIESSLICH MIT PROBLEMEN, DIE AUFGRUND EINER FEHLERHAFTEN ANWENDUNG DES EU-RECHTS DURCH BEHÖRDEN IN DEN EU-MITGLIEDSTAATEN ENTSTEHEN. SIE KÖNNEN IHRE BESCHWERDE ONLINE AN SOLVIT ÜBERMITTELN.

Nun müsste man nur noch das nötige EU Gesetz kennen, welches hier nicht richtig Anwendung findet im Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland.

Auch unter nützliche Hinweise dort (Links) kann sich jeder im Vorfeld informieren, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt.


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Re: EU-Kommission
#4: 24. August 2013, 12:01
ich fürchte, dass es aus Quasi-Rundfunkbeitrag-Steuer eine echte Steuer wird.
Öffentlich-rechtliche Grundversorgung wird als ein schützenswertes Allgemeingut erklärt und nach der Bundestagswahl wird eine neue Steuer eingeführt.

genau wie in Finnland http://www.dimbb.de/index.php?option=com_content&view=article&id=436:finnland-wechselt-von-der-haushaltsabgabe-zum-steuermodell&catid=35:medien-blog&Itemid=53

Das finde ich nicht gerecht. Es müssen zuerst die Konsumenten die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übernehmen und erst dann wenn für die Finanzierung benötigte Geldmittel nicht ausreichen sollten, sollte man aus Steuereinnahmen das Geld dafür abzapfen weil wie oben beschrieben es zum Allgemeingut erklärt wurde.

Ich habe Bedenken, dass ÖRR ein schützenswertes Allgemeingut sein kann. Dann müssen auch die Zeitungen zum Allgemeingut erklärt werden die auch jedes mal vor Pleite bewahrt werden müssen.
Aber das wird nicht passieren weil dann auch alle ÖRR Zusatzrenten gestrichen werden.

ein schützenswertes Allgemeingut Idee kommt von Piraten Partei http://www.abgeordnetenwatch.de/therese_lehnen-1031-71981.html und ich schätze dass AfD auch eine Steuer einführen möchte.


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Re: EU-Kommission
#5: 24. August 2013, 17:39
Das von unGEZahlt ist ja schon mal der richtige Weg, wenn eine Empfangsbestaetigung vorliegt so wird die Anfrage ja wohl bearbeitet.
Ich sehe hier mehrere Punkte wo EU-Recht verletzt sein koennte:
Der Rundfunkvertrag garantiert eine Grundversorgung, vereinfacht leite ich daraus ab, dass eine Grundversorgung z.B. mit Nachrichten und Berichterstattung aber auch anderem, also Unterhaltung usw. erfolgen soll oder muss, aber in einem ausgewogenen Verhaeltnis. Dieses Verhaeltnis ist nicht mehr gewahrt da 90% der TV-Darbietungen banaler -Verzeihung- Unterhaltungsscheiss niedrigsten Niveaus sind, die sich in nichts von privaten Programmen unterscheiden. Somit waere das oeffentliche Fernsehen, TV Gegenstand einer unerlaubten Subvention.
Weiter: Es besteht auf EU-Ebene ein Diskriminierungsverbot: Koennte man es nicht als Diskriminierung sehen dass im deutschsprechenden EU-Ausland ARD und ZDF kostenfrei zu empfangen sind und gesehen werden waehrend Inlaender dafuer zahlen sollen? Ich kenne einen aehnlichen Fall in dem die EU tatsaechlich eingeschritten ist. Vor dem EU-Beitritt Tschechiens gab es  bestimmte Fahrkarten der Tschech. Bahn, die an tschechische Staatsbuerger zu einem billigeren Preis als an Auslaender verkauft wurden. Mit dem EU-Beitritt durfte dies aufgrund des Diskriminierungsverbots nicht mehr sein.
Bitte um Meinungen.


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Re: EU-Kommission
#6: 24. August 2013, 19:01
Hallo Schuh.Koff,

ja, Fragen zu Diskriminierung müssen sie da auch annehmen.

http://ec.europa.eu/justice/contact/index_de.htm

Bei meiner Anfrage ging es ja erstmal allgemein um die Grundrechte. Sobald sie sich zu meiner Frage melden, informiere ich dann hier natürlich.

Markus


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Re: EU-Kommission
#7: 24. August 2013, 23:38
An dieser Stelle bitte mal in diesen evtl hilfreichen Thread von mir gucken:

Rundfunkfinanzierung ist laut EuGH staatliche Beihilfe! Urteil als PDF Download
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6272.0


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Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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Re: EU-Kommission
#8: 05. September 2013, 15:59
Auf meine Anfrage bei http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm
kam heute eine Antwort.

Sie wollen anscheinend nähere Angaben haben (?). Im Moment weiß ich noch nicht, was sie hören wollen, um meine Anfrage richtig zu verstehen (?)
Wer sich mit der EU-Kommission auskennt, und helfen könnte bitte melden...


ZITAT:
"Sehr geehrter Herr Markus      ,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten uns für die verspätete Rückmeldung.

Anhand der Angaben in Ihrer E-Mail konnten wir jedoch nicht genau feststellen, ob Sie sich auf nationale oder internationale Bestimmungen beziehungsweise auf die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) beziehen.

Wir möchten Sie zudem auf die EU Gesetzgebung im Bereich Funkwesen und Audiovision hinweisen, welche Sie unter folgender URL abrufen können, wenn Sie daran Interesse haben:
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/audiovisual-and-other-media-content
(Webseite nur auf Englisch verfügbar)

Wir bitten Sie, sich nochmals an uns zu wenden und dabei genauere Angaben zu machen, damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können.

Sie können uns von jedem Ort in der EU unter der Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 erreichen. Zusätzliche Informationen zu dieser Möglichkeit sind hier verfügbar:
http://europa.eu/europedirect/call_us/index_de.htm

Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
http://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!
Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013
Es geht um Europa, es geht um SIE. Reden Sie mit!
http://europa.eu/citizens-2013/de/home

Wir möchten Ihnen vier Fragen über die Anfrage stellen, die Europe Direct gerade beantwortet hat. Die gesamte Umfrage wird nur drei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

--------------------------------------------------
Date: Saturday, 24/08/2013 13:26:48
From: "Markus      " <Korte.Magdeburg@freenet.de>
Subject: [Case_ID: 786775 / 5423998] Rundfunkbeitrag
--------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger. Hiermit Bitte ich um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit freundlichen Grüßen Markus"


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Re: EU-Kommission
#9: 06. September 2013, 21:25
Einen neuen Versuch - eben gesendet:

Zitat:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 05/09/2013 auf meine Anfrage – Rundfunkbeitrag – (Case_ID: 786775 / 5423998) bei http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm .

Ihrer Bitte, meine Anfrage genauer auszuführen, kann ich folgendermaßen nachkommen:

Der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof und,
falls möglich,
welche Abteilung der Europäischen Kommission für eine Klageerhebung gegen den deutschen Rundfunkbeitrag ( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) dann zuständig wäre.

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."


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Re: EU-Kommission
#10: 07. September 2013, 10:51
Einen neuen Versuch - eben gesendet:

Zitat:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 05/09/2013 auf meine Anfrage – Rundfunkbeitrag – (Case_ID: 786775 / 5423998) bei http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm .

Ihrer Bitte, meine Anfrage genauer auszuführen, kann ich folgendermaßen nachkommen:

Der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen 

Muss man denn nicht erst eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit d. Rundfunkgebührenstaatsvertrag abwarten, auch wenn der Ausgang des Urteils klar sein dürfte, bis man gegen dieses vor dem höheren europäischen Gericht Klage erhebt?

Was würde so eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kosten? Kann die Verhandlung schriftl. erfolgen oder muss man dort lokal erscheinen?


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Re: EU-Kommission
#11: 07. September 2013, 11:05
Muss man denn nicht erst eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit d. Rundfunkgebührenstaatsvertrag abwarten, auch wenn der Ausgang des Urteils klar sein dürfte, bis man gegen dieses vor dem höheren europäischen Gericht Klage erhebt?

Hallo Zweistein,

ja, der EU-Gerichtshof würde eine Klage erst dann annehmen wenn
- erst wenn das Bundesverfassungsgericht abschließend die Zwangsabgabe für verfassungskonform "erklärt" hat.

Ich sehe das auch schon, wie Du, kommen, dass Ferdinand Kirchhof seinen Willi auf so ein "Urteil" setzen wird  >:( .

Die EU-Kommission wollte ich sozusagen schonmal vorab informieren. Sie haben ja dann, wenn es soweit ist, die Möglichkeit beim Europäischen Gerichtshof  Klage einreichen.

Was würde so eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kosten? Kann die Verhandlung schriftl. erfolgen oder muss man dort lokal erscheinen?

Gute Fragen. Ich war noch nicht so weit.
Da die ganze Prozedur aber wahrscheinlich Jahre dauern wird, haben wir ja genug Zeit, uns alle wichtigen Informationen in Ruhe zu beschaffen.

Markus


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Re: EU-Kommission
#12: 07. September 2013, 18:02
Hallo Markus,
muss mich mal nen bissl schlau machen mit dem EuGH. Es muss doch eine Möglichkeit geben, das lange Prozedere durch alle Instanzen zu umgehen? Denn aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BVerfG habe ich wenig Vertrauen, dass dieses "Hohe Haus" in v. Dingen Recht! spricht. Es ist ja keine Blasphemie dem BVerfG in Angelegenheit des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Befangenheit zu unterstellen. Vielleicht ließe sich ein Befangenheitsantrag am EuGH stellen? Das ist dann gleich die brutalo Methode.


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Re: EU-Kommission
#13: 07. September 2013, 18:39
Ist etwa die Tatsache, ein ganzes Volk als Beitragssklaven zu erklären, um so 300 000 €.- Gehälter etc. etc. etc zu erpressen nicht etwa die Brutalomethode?


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Re: EU-Kommission
#14: 07. September 2013, 20:40
Es ist ja keine Blasphemie dem BVerfG in Angelegenheit des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Befangenheit zu unterstellen. Vielleicht ließe sich ein Befangenheitsantrag am EuGH stellen?

"Offiziell" steht ja noch nicht fest, ob das BVerfG abschließend über den Zwangsbeitrag "urteilen" wird.

Wenn es soweit ist, würde der EuGH als übergeordnete Instanz dann nur die einzige theoretische Stelle sein, bei der ein Befangenheitsantrag gegenüber dem BVerfG möglich wäre.


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