ich wundere mich, daß der Frederöffner das Briefgeheimnis nicht wahren will und einfach die Post an seinen Hund öffnet.
Die Post ist an den Hund addressiert.
Somit ist nur der Hund berechtigt, die Post zu öffnen, zu lesen und zu beantworten.
Der Hund ist tot.
Also muß die Post an den Absender zurück. "Empfänger war unser Hund und ist vor zwei Jahren verstorben"
Natürlich unter Zeugen geschrieben, einkuvertiert und abgeschickt.
Alles weitere geht seinen Gang:
die GEZ wird wieder zu dämlich sein, wird weiterhin Briefe schicken, wird irgendwann einen Spitzel schicken, dem man leider mitteilen muß, daß der Empfänger verstorben ist. Vielleicht wird sie eine Zwangsanmeldung durchführen, der man gelassen entgegensieht. Der Gebührenbescheid kommt, dem man nicht widersprechen kann, da der tote Hund der Empfänger ist. Es wird vielleicht geklagt und vor Gericht stehen die Vertreter von der GEZ als das da was sie sind - Deppen.