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Autor Thema: Betriebsstätte und Privatwohnung  (Gelesen 44541 mal)

w
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Betriebsstätte und Privatwohnung
Autor: 22. August 2013, 18:45
Hallo miteinander,

ich lese bereits seit einiger Zeit mit Interesse diverse Beiträge hier im Forum und es sind viele informative Sachen dabei.
Auch ich beschäftige mich sehr gerne mit verschiedenen möglichen Konstellationen bezüglich Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und Privatwohnungen.

Eine Sache die mir dabei immer wieder auffällt, wenn man sich die diversen Antwortbogen ansieht ist, dass dort für Betriebsstätten in Privatwohnungen folgender Text geschrieben steht.

Zitat: "die Betriebsstätte befindet sich in meiner Privatwohnung"
Zitat: " Ja, die private Beitragnummer lautet: xxxxxxxxxxxxx"

Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Es ist in §5 Abs.5 meiner Meinung nach nicht definiert das es sich um die eigene beitragspflichtige Wohnung handeln muss, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Wird in diesen Antwortbögen durch die geschickte Formulierung dem Betriebsstätteninhaber bewußt verschwiegen, dass es egal ist das es sich um die eigene bzw. fremde Privatwohnung handelt in der sich die Betriebsstätte befindet?

Wäre eine Betriebsstätte in einer Privatwohnung (nicht die eigene / andere Person) für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird, beitragsfrei?


Viele liebe Grüße
Thomas


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#1: 22. August 2013, 19:17
Wenn der Betrieb in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, ist die Betriebsstätte zunächst frei. Aber: Hast du einen PKW und dieser wird geschäftlich benutzt, ist dieser nicht beitragsfrei, wie das bei der Betriebsstätte außerhalb der Wohnung wäre. Also doch wieder Doppelbelastung.

Wenn man behauptet, der PKW würde nur privat genutzt, Argumentiert der BAZ (die GEZ), es käme nicht auf den Umfang der Nutzung an, sondern es reicht, wenn man nur einmal im Jahr mit dem PKW um den Block fährt. Dann mein Lieblingssatz: "Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass auch ein privates Fahrzeug gelegentlich auch geschäftlich genutzt wird. Da es nicht auf den tatsächlichen Umfang der Nutzung ankommt, sind auch solche Fahrzeuge beitragspflichtig!"

In anderen Worten: Wir nehmen dich so oder so wie eine Weihnachtsgans aus! Wir kriegen dich und du zahlst doppelt und dreifach ein Leben lang!


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#2: 22. August 2013, 19:34
Lassen wir einen möglichen PKW mal außen vor.
Konkret geht es mir um folgendes.

Wenn der Betrieb in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, ist die Betriebsstätte zunächst frei.

Es wird immer wieder davon gesprochen (auch von Dir), dass wenn der Betrieb sich in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, die Betriebsstätte beitragsfrei ist.

Wo ist denn genau definiert, dass es sich konkret um die eigene (selbst genutzte, Miete, Eigentum) Wohnung handeln muß.

Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer (per defintion meiner Meinung nach nicht unbediengt die eigene / auch von selbst genutzt steht dort nichts) beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Eine Wohnung für die bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird und in der sich die Betriebstätte befindet, könnte z.B. auch die Wohnung von Freund, Freundin, Onkel, Tante, Oma, Opa usw. sein.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#3: 22. August 2013, 20:11
Es mag sein, dass es so ist, wie du das interpretierst. Ich selbst habe mir diesbezüglich keine großen Gedanken gemacht. Ich bin auch kein Jurist und es gibt bis dato keine mir bekannten Klagen oder gar Gerichtsurteile diesbezüglich. Daher kann ich dir keine abschließende Antwort geben. Deswegen warten wir, was die anderen Mitglieder darüber berichten werden.


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themob

Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#4: 22. August 2013, 20:46
Hat nicht jede Betriebsstätte auch eine gemeldete bzw. eingetragene Adresse?
Gewerbeanmeldung - Handelsregistereintrag - etc.

Ist die Betriebsstättenadresse die Wohnung von Tante Paula und Tante Paula bezahlt Beitrag, wird also schon eine Beitrag für diese Privatwohnung bezahlt. So würde ich es denken. Da die Betriebsstätte nicht zwingend an die eigene Wohnung gebunden scheint, sollte es möglich sein.

Was aber ist, wenn Tante Paula Voraussetzungen erfüllt, die zu einer Beitragsbefreiung führt? Für die Wohnung ist ja schon ein Beitragspflichtiger ermittelt, der halt befreit ist. Muss dann die für in einer Privatwohnung geführte Betriebsstätte bezahlt werden?


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#5: 22. August 2013, 21:18
Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Es ist in §5 Abs.5 meiner Meinung nach nicht definiert das es sich um die eigene beitragspflichtige Wohnung handeln muss, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.



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(Jean-Jacques Rousseau)

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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#6: 22. August 2013, 21:29
Hat nicht jede Betriebsstätte auch eine gemeldete bzw. eingetragene Adresse?
Gewerbeanmeldung - Handelsregistereintrag - etc.

Die Fehlkonstruktion ist, dass sich aus Adressen noch lang nicht Wohnungen bestimmen lassen. Eigentlich haben sie damit (entgegen ihren Behauptungen) gegenüber der Gerätebindung überhaupt nichts vereinfacht. Praktisch gehn sie halt ohne jede gesetzliche Grundlage davon aus, dass jede Person (und analog Betriebsstätte) bis zum Beweis des Gegenteils einzeln beitragspflichtig ist. Nach Beitragsnummern von Mitbewohnern (oder Tante Paula) dürften sie eigentlich nicht fragen.

Zumindest bei Freiberuflern ist es wohl schon denkbar, dass sie eine "Betriebsstätte" in einer fremden Wohnung haben, die nirgends gemeldet ist, wo die Adresse für Dritte einsehbar wär.

Was aber ist, wenn Tante Paula Voraussetzungen erfüllt, die zu einer Beitragsbefreiung führt? Für die Wohnung ist ja schon ein Beitragspflichtiger ermittelt, der halt befreit ist. Muss dann die für in einer Privatwohnung geführte Betriebsstätte bezahlt werden?

Würd ich eindeutig bejahen (soweit das nicht sowieso alles nichtig ist). Der Rundfunkbeitrag muss ja entrichtet werden. Außerdem sind Befreite nicht beitragspflichtig, sondern von der Beitragspflicht befreit. Interessanter ist der Fall einer Ermäßigung. Das sollte aber reichen, soweit dann der (ermäßigte) Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Müsste selbst dann reichen, wenn es in der Betriebsstätte 100 Beschäftigte gibt. Werden sie aber wohl nicht ohne Weiteres glauben, dass in die Wohnung von Tante Paula 100 Arbeitsplätze reinpassen.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#7: 22. August 2013, 21:42
Werden sie aber wohl nicht ohne Weiteres glauben, dass in die Wohnung von Tante Paula 100 Arbeitsplätze reinpassen

Wer sagt denn, dass die 100 Arbeitsplätze in der Wohnung sein müssen. Ich kenne zB. eine Heizungsbaufirma, wo sich das Büro im Haus des Betriebsinhabers befindet. Das Lager für Material und die Garagen für die Fahrzeuge befinden sich auf dem Grundstück. Die Arbeitsplätze sind die verschiedenen Baustellen wo Heizungen eingebaut/umgebaut oder gewartet werden.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#8: 22. August 2013, 22:25
Werden sie aber wohl nicht ohne Weiteres glauben, dass in die Wohnung von Tante Paula 100 Arbeitsplätze reinpassen

Wer sagt denn, dass die 100 Arbeitsplätze in der Wohnung sein müssen. Ich kenne zB. eine Heizungsbaufirma, wo sich das Büro im Haus des Betriebsinhabers befindet. Das Lager für Material und die Garagen für die Fahrzeuge befinden sich auf dem Grundstück. Die Arbeitsplätze sind die verschiedenen Baustellen wo Heizungen eingebaut/umgebaut oder gewartet werden.

Da gibts sicher Grenzfälle, und in der Art sind wohl auch Betriebsstätten in Wohnungen denkbar, die ziemlich viele Beschäftigte haben (kurzzeitige Baustellen sind ja keine eigenständigen Betriebsstätten). Ich kenn auch einen Sanitär- und Heizungsbauer, der Büro und Lager in seinem Privathaus hat. Da gibts aber einen separaten Eingang, womit sie das vermutlich nicht gelten lassen, auch wenn die Sekretärin = Ehefrau gegebenenfalls gleichzeitig Kunden bedient und in der Küche nebenan nach dem Essen schaut.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#9: 22. August 2013, 22:41
Sind wirklich alle 100 Mitarbeiter befreit? Ich sage nein. Das gilt nur für den ersten Betriebsstättenbeitrag, also für die ersten 5,99 EUR. Ab da an wird der BAZ nach Mitarbeiter- und PKW-Staffel munter rechnen und die Hand aufhalten.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#10: 22. August 2013, 23:52
Sind wirklich alle 100 Mitarbeiter befreit? Ich sage nein. Das gilt nur für den ersten Betriebsstättenbeitrag, also für die ersten 5,99 EUR. Ab da an wird der BAZ nach Mitarbeiter- und PKW-Staffel munter rechnen und die Hand aufhalten.

Mag sein, dass sie das tun (vermutlich lassen sie freiwillig eh keine Beschäftigten zu, außer vielleicht scheinangestellte Familienangehörige von Abgeordneten), aber selbst wenn man "ein" quantitativ verstehen will (sprachlich eher abwegig), wären laut Gesetz 19 + Inhaber inklusiv. Wobei da mit der Logik
Rundfunkbeitrag = 1/3 Rundfunkbeitrag = ... = 180 Rundfunkbeiträge
echte Vollpfostenformulierer am Werk waren. Vielleicht sollten sie für sowas doch wenigstens einen Hauptschulabschluss voraussetzen. Aber es ist für mich schon ersichtlich, was sie eigentlich sagen wollten.


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Uwe

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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#11: 23. August 2013, 06:05
Auf das hilft??


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#12: 23. August 2013, 09:21
Zu deinem Posting (siehe unten) nur so viel:




Mag sein, dass sie das tun (vermutlich lassen sie freiwillig eh keine Beschäftigten zu, außer vielleicht scheinangestellte Familienangehörige von Abgeordneten), aber selbst wenn man "ein" quantitativ verstehen will (sprachlich eher abwegig), wären laut Gesetz 19 + Inhaber inklusiv. Wobei da mit der Logik
Rundfunkbeitrag = 1/3 Rundfunkbeitrag = ... = 180 Rundfunkbeiträge
echte Vollpfostenformulierer am Werk waren. Vielleicht sollten sie für sowas doch wenigstens einen Hauptschulabschluss voraussetzen. Aber es ist für mich schon ersichtlich, was sie eigentlich sagen wollten.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#13: 23. August 2013, 11:12
Traurig, traurig.

BRD braucht ein Hardreset...


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#14: 23. August 2013, 12:11
Der Beitrag des Richters verwundert mich nicht. Ich bin selbst Teil einer Behörde des Staates. Wenn auch nur am unteren Ende arbeitend, wo man eine Ahnung davon bekommt, was dieses System mit seinen Auswüchsen wirklich bedeutet.

Wenn man sich jedoch in der Welt umschaut, dann muss man sich schon fragen: Wo lebt man eigentlich besser als bei uns? Norwegen, Schweden, vielleicht die Schweiz?

Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit dem Leben im Ausland?


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