Hallo zusammen!
Ich dachte erst ich mach ein eigenes Thema auf aber dann habe ich gesehen das es hier schon genau das richtige für mein Anliegen gibt:
Ich würde sehr gerne die Problematik des folgenden, wirklich interessanten Sachverhaltes lösen und brauche dabei dringend eure Hilfe!
Person A hat bis zum April 2012 in Wohnung 1 (ausschließlich als Betriebsstätte genutzt) gearbeitet. Für Wohnung 1 wurde auschließlich der Beitrag für Betriebsstätten gezahlt da die Geräte für den Privatgebrauch abgemeldet wurden und dementsprechend nur der Betriebsstätten Beitrag fällig war. Gehen wir davon aus das es so problemlos funktioniert hat
Im Mai 2012 ist die Betriebsstätte dann umgezogen, zu einer neuen Adresse. Es könnte sein das dabei vergessen wurde den Umzug der GEZ zu melden, die Beiträge für Betriebsstätten wurden jedoch weiterhin gezahlt so das kein Problem vermutet wurde, die Beitragsnummer ändert sich ja nicht durch einen Umzug. 2013 trat ja die neue Regelung in Kraft und es müsste theoretisch pauschal für jede Privatwohnung ein Beitrag unabhängig von den Geräten fällig sein. Da Wohnung 2 aber weiterhin nur Betriebsstätte ist, wurde weiterhin der Beitrag für Betriebsstätten gezahlt. Im April 2013 kommt ein Schreiben mit der Erklärung des neuen Rundfunkbeitrages und das auf Basis gesetzlicher Bestimmungen (kann man sich drüber streiten
)die Adressdaten der Einwohnermeldeämter abgeglichen wurden. Dabei wurde festgestellt, dass unter dem Namen von Person A keine Anmeldung für Wohnung 2 vorliegt.
Person A hat daraufhin geantwortet, dass bereits eine Beitragsnummer für die Betriebsstätte die sich in Wohnung 2 befindet existiert und auch weiterhin brav gezahlt wurde. Die Adresse hätte sich lediglich geändert.
Daraufhin bekam Person A die Antwort das unter der genannten Beitragsnummer nicht die Wohnung 2 angemeldet sei und das es nach Unterlagen um ein Betragskonto für eine Betriebsstätte handle. Person A solle gefälligst die Beitragsnummer rausrücken unter der die Wohnung 2 angemeldet ist
Person A denkt sich "Ja, das ist genau das was ich angeben wollte" Und nach einem weiteren Schreiben wird Person A darüber aufgeklärt, dass keine Beiträge für Betriebsstätten entrichtet werden müssen, für die Bereits ein privates Beitragskonto existiert. Was ist jedoch wenn ein Betriebskonto für eine Adresse existiert aber kein Privatkonto? Man muss doch nicht mehr doppelt zahlen? Person A fragt sich jetzt ob sie sinnloserweise monatlich den Beitrag für Betriebsstätten entrichtet hat und möchte Wohnung 2 weiterhin als Betriebsstätte nutzen und zahlen.
Wie könnte man diese Problematik lösen?
Was ist bei so einem Fall zu berücksichtigen?
Ich bedanke mich im voraus für hilfreiche Beiträge!