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Autor Thema: Betriebsstätte und Privatwohnung  (Gelesen 43802 mal)

D
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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#15: 23. August 2013, 14:08
Traurig, traurig.

BRD braucht ein Hardreset...

Gute Idee. Wer baut die Guillotine und wer organisiert Schusswaffen, Sprengstoff und Fackeln? Letzteres nur für die Dramatik ;-)

Wenn man sich jedoch in der Welt umschaut, dann muss man sich schon fragen: Wo lebt man eigentlich besser als bei uns? Norwegen, Schweden, vielleicht die Schweiz?

Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit dem Leben im Ausland?

Norwegen und Schweden möglicherweise, aber von der Schweiz kann ich Dir nur abraten, die sind genauso schlimm, wenn nicht schlimmer, als wir.


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#16: 23. August 2013, 15:48
Wir alle (auch ich habe Schuld daran) driften vom Thema ab. Das Thema heißt:

Betriebsstätte und Privatwohnung

Bitte kehren wir zum Thema zurück.

Danke!

René


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B
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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#17: 24. August 2013, 16:05
Hallo zusammen!
Ich dachte erst ich mach ein eigenes Thema auf aber dann habe ich gesehen das es hier schon genau das richtige für mein Anliegen gibt:

Ich würde sehr gerne die Problematik des folgenden, wirklich interessanten Sachverhaltes lösen und brauche dabei dringend eure Hilfe!

Person A  hat bis zum April 2012 in Wohnung 1 (ausschließlich als Betriebsstätte genutzt) gearbeitet. Für Wohnung 1 wurde auschließlich der Beitrag für Betriebsstätten gezahlt da die Geräte für den Privatgebrauch abgemeldet wurden und dementsprechend nur der Betriebsstätten Beitrag fällig war.  Gehen wir davon aus das es so problemlos funktioniert hat :)
Im Mai 2012 ist die Betriebsstätte dann umgezogen, zu einer neuen Adresse. Es könnte sein das dabei vergessen wurde den Umzug der GEZ zu melden, die Beiträge für Betriebsstätten wurden jedoch weiterhin gezahlt so das kein Problem vermutet wurde, die Beitragsnummer ändert sich ja nicht durch einen Umzug. 2013 trat ja die neue Regelung in Kraft und es müsste theoretisch pauschal für jede Privatwohnung ein Beitrag unabhängig von den Geräten fällig sein. Da Wohnung 2 aber weiterhin nur Betriebsstätte ist, wurde weiterhin der Beitrag für Betriebsstätten gezahlt. Im April 2013 kommt ein Schreiben  mit der Erklärung des neuen Rundfunkbeitrages und das auf Basis gesetzlicher Bestimmungen (kann man sich drüber streiten  |- )die Adressdaten der Einwohnermeldeämter abgeglichen wurden. Dabei wurde festgestellt, dass unter dem Namen von Person A keine Anmeldung für Wohnung 2 vorliegt.

Person A hat daraufhin geantwortet, dass bereits eine Beitragsnummer für die Betriebsstätte die sich in Wohnung 2 befindet existiert und auch weiterhin brav gezahlt wurde. Die Adresse hätte sich lediglich geändert.
Daraufhin bekam Person A die Antwort das unter der genannten Beitragsnummer nicht die Wohnung 2 angemeldet sei und das es nach Unterlagen um ein Betragskonto für eine Betriebsstätte handle. Person A solle gefälligst die Beitragsnummer rausrücken unter der die Wohnung 2 angemeldet ist

Person A denkt sich "Ja, das ist genau das was ich angeben wollte" Und nach einem weiteren Schreiben wird Person A darüber aufgeklärt, dass keine Beiträge für Betriebsstätten entrichtet werden müssen, für die Bereits ein privates Beitragskonto existiert. Was ist jedoch wenn ein Betriebskonto für eine Adresse existiert aber kein Privatkonto? Man muss doch nicht mehr doppelt zahlen? Person A fragt sich jetzt ob sie sinnloserweise monatlich den Beitrag für Betriebsstätten entrichtet hat und möchte Wohnung 2 weiterhin als Betriebsstätte nutzen und zahlen.

Wie könnte man diese Problematik lösen?
Was ist bei so einem Fall zu berücksichtigen?

Ich bedanke mich im voraus für hilfreiche Beiträge!


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#18: 25. August 2013, 12:41
Hallo,

also ich finde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aktuell keinen Passus in dem eine Wohnung Beitragsfrei ist, wenn bereits für eine Betriebsstätte innerhalb dieser Wohnung gezahlt wird.

Die Wohnung bzw. die darin lebenden Personen sind offensichtlich nur vom Beitrag befreit, wenn die Voraussetzungen gemäß §4 , §3 Abs. 2 oder §2 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zutreffen.

Zumdem müßte man erst einmal klären ob es sich bei Wohnung 2 wirklich nur um eine Betriebsstätte handelt oder ob sich Person A von Wohnung 1 nach Wohnungs 2 auch privat beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat.

Denn die Einwohnermeldeämter verfügen laut meinem Verständniss nur über die Daten der privaten Meldeadressen von Personen.
Die gewerblichen Adressen werden im Gewerberegister geführt.


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Uwe

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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#19: 25. August 2013, 13:18
Wie Bertelsmann an der Rundfunkgebühr verdient

25.04.2013, 20:32 Uhr
exklusiv Eigentlich gilt RTL-Mutterkonzern Bertelsmann als harter Konkurrent der öffentlich-rechtlichen Sender. Doch seit der Einführung der Rundfunkgebühren verdienen auch die Gütersloher mit - am Datengeschäft.

Welchen finanziellen Umfang der Vertrag der Beitragszentrale mit der Gütersloher Datenfirma BE Direct hat, darüber machen sowohl Bertelsmann als auch ARD und ZDF keine Angaben. „Vertragsdetails mit Unternehmen werden generell nicht kommuniziert“


mehr auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/datengeschaefte-wie-bertelsmann-an-der-rundfunkgebuehr-verdient/8125564.html


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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#20: 11. März 2015, 15:46
Mir ist gerade eine interessante Idee eingefallen.

Was ist wenn ich in meiner eigenen Wohnung als Freiberufler eine Betriebsstätte anmelde und 5,99 EUR / Monat zahle.
Ist fällt der Beitrag i.H.v. 17,50 EUR der für eine normale ausschließlich genutzte Privatwohnung erhoben wird weg?

Ich habe bisher nur immer über die andere Konstruktion gelesen (Gebühr für Betriebsstätte fällt weg wenn schon privat bezahlt wird) - aber nicht über das umgekehrten Fall.


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P
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Re: Betriebsstätte und Privatwohnung
#21: 11. März 2015, 16:48
Es klappt nach dem Wortlaut des RBStV leider nicht.

Allerdings ist dies einer von Person PGs Klagegründen, denn er sieht sich darin (geschäftlich-steuerrechtlich) benachteiligt.




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