Lassen wir einen möglichen PKW mal außen vor.
Konkret geht es mir um folgendes.
Wenn der Betrieb in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, ist die Betriebsstätte zunächst frei.
Es wird immer wieder davon gesprochen (auch von Dir), dass wenn der Betrieb sich in der
eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, die Betriebsstätte beitragsfrei ist.
Wo ist denn genau definiert, dass es sich konkret um die
eigene (selbst genutzte, Miete, Eigentum) Wohnung handeln muß.
Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb
einer (per defintion meiner Meinung nach nicht unbediengt die eigene / auch von selbst genutzt steht dort nichts) beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Eine Wohnung für die bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird und in der sich die Betriebstätte befindet, könnte z.B. auch die Wohnung von Freund, Freundin, Onkel, Tante, Oma, Opa usw. sein.