Natürlich haben beide die Arschkarte, aber die derartige Unterscheidung bei den Rundfunkbeiträgen ist doch die totale Perversion.
Der Rundfunkbeitrag knüpft an den Besitz Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen, was nichts mit Rundfunkkonsum zu tun hat. Die Befreiung ist eine Begnadigung von Sozialhilfeempfängern, es ist nicht eine Begnadigung von Armen, die Sozialhilfe nicht bekommen, ist nicht der Geschenk von Rundfunk an bestimmte Rundfunkkonsumenten (wie früher).
Es ist unter diesen Bedingungen selbstverständlich, dass Arme für Reiche, Nicht-Verbraucher für Verbraucher, und mal armer und behinderter Nicht-Verbraucher für reicheren und reichen Verbraucher zahlt.
Es ist die Logik von Prof. Dr. Dres. h.c.. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D und der Rundfunkanstalten, die der ahnungslose und untaugliche Gesetzgeber so wenig versteht wie echte Logik.