Hallo,
nehmen wir mal an Person A hat beschlossen zu klagen. Er bekommt einen Beitragsbescheid und legt ordnungsgemäß Widerspruch ein. (Noch keine Ablehnung, keine Klage)
Anschließend zieht Person A in ein anderes Bundesland. Kann man davon ausgehen, dass man dann einen zweiten Widerspruch, bzw. Klage einlegen darf gegen die nächste Rundfunkanstalt?
Und wie lange brauchen die Rundfunkanstalten, bis sie bemerken, dass Person A nicht mehr in seinem alten Wohnsitz wohnt? Person A meldet sich zwar am Einwohnermeldeamt um, aber doch nicht bei der entsprechenden Rundfunkanstalt, schließlich hat sie sich auch nie angemeldet. Sollte man den Umzug dann besser mitteilen? Oder kann man damit rechnen, dass die Widerspruchs
ablehnung trotzdem an den alten Wohnsitz gesendet wird?
Gruß
ein unzufriedener Bürger