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Autor Thema: Sixt: Rechnung über 718.000 Euro Rundfunkgebühr  (Gelesen 2691 mal)

Uwe

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Rechnung über 718.000 Euro Rundfunkgebühr

Autovermieter Erich Sixt ist einer der prominentesten Kritiker des Beitragssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Für seine Mietwagenflotte soll er tief in die Tasche greifen – und antwortet auf seine Art.

mehr auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/sixt-rechnung-ueber-718-000-euro-rundfunkgebuehr/8657650.html


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T
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Habe den Herrn Sixt mal eine persönliche Mail geschrieben und ihn gebeten,sich uns anzuschließen. Mal sehen,ob seine Angestellten diese Mail weiterreichen und -was viel spannender ist- ob er sich dann auch hier meldet.Sofern ich was weiß,geb ich Bescheid


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

R
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Zitat
Für das erste Quartal stellte ihm der Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks für seine 40.000 Mietautos und die Betriebsstätten eine Rechnung über rund 718.000 Euro aus – inklusive Säumniszuschlag von gut 7000 Euro.

Liebe Mitarbeiter des Handelsblattes,
das ist nicht nur der Beitragsservice des BR sondern von ARD ZDF und DRadio insgesamt!

Aber mal abgesehen davon:

7.000 Euro Säumniszuschlag. Das heißt dann wohl, dass die Fa. Sixt auch erst mal die Bettelbriefe ignorieren musste, um den Beitragsbescheid erhalten zu dürfen. Das läßt doch tief blicken. Hoffentlich gehen die dagegen auch vor.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

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BR: Sixt zahlt weniger Rundfunkbeitrag als 2012

19.08.2013, 19:53 Uhr, dpa/hjv
Der Autovermieter Sixt hatte am Montag angekündigt, wegen gestiegenen Kosten gegen den Rundfunkbeitrag mit allen Mitteln klagen zu wollen. Nun widerspricht der Bayerische Rundfunk dem Unternehmen jedoch: Sixt habe dieses Jahr weniger gezahlt als noch zu GEZ-Zeiten.

mehr auf:
http://www.digitalfernsehen.de/BR-Sixt-zahlt-weniger-Rundfunkbeitrag-als-2012.105934.0.html


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Uwe

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Westdeutsche Zeitung: Rundfunkabgabe = von Martin Vogler

Wichtiger als solche Berechnungsregeln ist, dass das Thema Zwangsabgabe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender jetzt wieder ins Bewusstsein kommt. Gerade in diesen Sommerwochen fragt sich der gelangweilte Bürger noch öfter als sonst, ob die Anstalten ihren Informationsauftrag, der als Legitimation für die Gebühr herhalten muss, erfüllen.

mehr auf:
http://www.finanzen.ch/nachrichten/aktien/Westdeutsche-Zeitung--Rundfunkabgabe-=-von-Martin-Vogler-578503


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