Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch stattgegeben  (Gelesen 80815 mal)

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Re: Widerspruch stattgegeben
#60: 19. August 2013, 20:39
Ich glaube dass die Stattgabe des Widerspruchs die mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters war. Nun versucht der NDR die Sache mit allen Tricks wieder gerade zu biegen.

Aber kann ein gültiger Bescheid so einfach ausgehebelt werden, indem behauptet wird, Herr Höcker würde zum Beispiel einen PC freiberuflich nutzen? Vor allem spricht ja auch die Höhe des Beitrags dafür, dass es sich um die ganz normale Wohnungsabgabe handelt.

Aber ich wette, der NDR kommt damit durch. Vorerst.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#61: 19. August 2013, 20:50
Dazu sagt ja Herr Höcker auf seiner Seite:

Zitat
Herr Dr. Hahn stellt die Sache nun so dar, als ob sich der Bescheid auf gewerblich genutzte Geräte bezieht und nicht auf die Wohnung. Nach der von ihm zitierten Norm des § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, wenn sich das gewerblich genutzte Gerät in einer beitragspflichtigen Wohnung befindet. Und diese meine Wohnung will er jetzt sozusagen nachträglich per neuem Bescheid beitragspflichtig machen.

Demnach wäre dann also die ausführlichere Begründung für die Stattgabe, dass sich zwar ein gewerblich genutztes Gerät in meiner Wohnung befindet (oder befinden könnte), die Wohnung aber demnächt mit dem Beitragssatz von 53,94 Euro im Vierteljahr belastet werden wird. Folglich ist das Gerät, das sich in dieser Wohnung befindet, nicht beitragspflichtig.

Warum hat man diese Begründung eigentlich nicht im Widerspruchsbescheid explizit dargelegt?

Mein Widerspruch richtet sich ja gegen den Bescheid vom 1.6.2013, in dem unter Bezug auf die Übergangsregelung des § 14 Abs. 4 RBStV davon ausgegangen wird, dass die zuletzt gezahlte "Gebühr", wenigstens aber ein voller Beitrag zu leisten ist, wenn der Beitragspflichtige keine Angaben macht.

Merkwürdig ist allemal, dass nicht zuerst versucht wurde, meine Wohnung anzumelden. Dann hätte man sich die Anmeldung eines Gerätes sparen können.
Quelle

Alles sehr undurchsichtig von Köln und dem NDR. Vielleicht hat die Abteilung NDR Beitragsservice in Köln jetzt einen Sachbearbeiter weniger.  ::)

Aber mit Logik kommt man bei denen sowieso nicht weiter.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Re: Widerspruch stattgegeben
#62: 19. August 2013, 21:57
Aber ein Bescheid ist ein Bescheid und die durch den Justitiar später nachgeschobene Einschränkung wird in dem Bescheid nicht angeführt sondern gesagt, "Ihrem Widerspruch [...] geben wir statt". Was ja heißt, dass der Widerspruch in vollem Unfang anerkannt wurde. Ansonsten hätte das ja einschränkend erwähnt werden müssen.

Hm. Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#63: 19. August 2013, 22:26
Aber ein Bescheid ist ein Bescheid und die durch den Justitiar später nachgeschobene Einschränkung wird in dem Bescheid nicht angeführt sondern gesagt, "Ihrem Widerspruch [...] geben wir statt". Was ja heißt, dass der Widerspruch in vollem Unfang anerkannt wurde. Ansonsten hätte das ja einschränkend erwähnt werden müssen.

Hm. Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?

Ja sehe ich ähnlich wie Du. Letztendlich wird es, denke ich, auf die juristische Spitzfindigkeit (Definition) des Teilnehmerkontos gehen.

Sein Widerspruch begründet sich allgemein auf den Rundfunkbeitrag, nicht im speziellen auf eine Betriebsstättenabgabe. Abgesehen das im Bescheid ein Bezug zu §14 aufgeführt wird und ein Satz mit Hinweis zur Staffelübersicht, ist kein eindeutiger Hinweis gegeben, dass es sich um eine Betriebsstättenabgabe handelt. Zumal ja auch sein Privat Name genannt wird. (Weiß aber nicht wie er Namentlich unter einer Selbstständigkeit läuft). Gab es letztes Jahr auch getrennte Konten? Eines für empfangspflichtige Rundfunkgebührengeräte im privaten Bereich und eines für geschäftlichen Bereich? 

Ich denke Herr Höcker hat genug Know How und Berater an seiner Seite, um bald zu wissen, was zu tun ist.

In meinen Augen hat er bis jetzt das richtige gemacht. Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid.

Eng gesehen müsste die Gegenseite jetzt Ihren eigenen Widerspruch aufheben. Wenn es so eine Möglichkeit gibt für diese Art Behörde.

Lassen wir uns überraschen. Langweilig wird es mit dem Verein nicht, dass steht schon mal fest.   



 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Re: Widerspruch stattgegeben
#64: 19. August 2013, 22:49

Sein Widerspruch begründet sich allgemein auf den Rundfunkbeitrag, nicht im speziellen auf eine Betriebsstättenabgabe. Abgesehen das im Bescheid ein Bezug zu §14 aufgeführt wird und ein Satz mit Hinweis zur Staffelübersicht, ist kein eindeutiger Hinweis gegeben, dass es sich um eine Betriebsstättenabgabe handelt. Zumal ja auch sein Privat Name genannt wird. (Weiß aber nicht wie er Namentlich unter einer Selbstständigkeit läuft). Gab es letztes Jahr auch getrennte Konten? Eines für empfangspflichtige Rundfunkgebührengeräte im privaten Bereich und eines für geschäftlichen Bereich? 
 

Eigentlich müsste der Firmename angegeben werden. Er hat ja einen eigenen Verlag. Variante wäre, wenn er als Journalist (Freiberufler) das Konto geführt hat. Dann reicht der private Name, aber dann hätte es sich nicht um eine Betriebstättenabgabe im jetztigen Sinn gehandelt und die Argumente des NDR wären hinfällig, denke ich.

Ja, es gab verschiedene Konten für private und geschäftliche Rundfunkgebühren.

Drücken wir Herrn Höcker die Daumen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

h
  • Beiträge: 566
Re: Widerspruch stattgegeben
#65: 19. August 2013, 23:48
Ich glaube dass die Stattgabe des Widerspruchs die mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters war. Nun versucht der NDR die Sache mit allen Tricks wieder gerade zu biegen.
Ich gehe mal davon aus, dass das die praktische Vorgehensweise ist, wenn sich jemand hartnäckig gegen die Zahlung sträubt. ... schließlich soll ja auch noch Geld zum verplempern übrig bleiben. Wenn einer lauter Arbeit macht statt zu zahlen, dürfte sich der Aufwand für 53,94 € kaum lohnen.

Dass mit dem "gerade biegen" dürfte schwierig werden, da alleine die Beitragshöhe des aufgehobenen Bescheids nicht zur "Betriebsstätte" von Herrn H. passen dürfte.
(---> Gebührenüberhöhung ... Versuch ist strafbar ... ).

Aber der Vorgang legt den Verdacht nahe, dass sich mit Einführung des Rundfunkbeitrags auch die dubiose Vorgehensweise des ÖRR nicht geändert hat.
Es wird einfach auf Verdacht ein Konto eingerichtet und ein beliebiger Geldbetrag gefordert. Wenn nicht gezahlt wird, wird mit Bescheid festgesetzt.
Nur die Parole wurde leicht geändert: Aus "... Ihre Geräte, Ihre Geräte ..." wird "... Ihre Wohnung, Ihre Wohnung ..."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w

wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#66: 20. August 2013, 00:04
Ich denke nach wie vor das Herr Höcker eine starke Bedrohung für den ÖRR darstellt.
Deshalb möchte man ihn nun ausbremsen.Unangenehme Sachen werden einfach  aufgeschoben. In seinem Fall erstmal durch eine Stattgabe seines Widerspruches.Es soll verhindert werden das er vor Gericht geht und alles an die Öffentlichkeit gelangt.
Wie so offt spielt der Verein auf Zeit.

Nun versucht man sich aber noch alle Optionen offen zu lassen, und teilt im solche dubiosen Gründe mit.
Ich finde diese Aktion aber wenig durchdacht und habe das Gefühl das sich der Verein immer mehr selbst in die Scheiße reinreitet.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

F

Fritzi

Re: Widerspruch stattgegeben
#67: 20. August 2013, 00:33

Ich denke nach wie vor, dass Herr Höcker eine starke Bedrohung für den ÖRR darstellt.

Durch was oder welches Verhalten denn? Bernd Höcker kämpft mit legalen Mitteln und all ihm zur Verfügung stehenden Kräften um sein Recht.

Wie kann sich denn der ÖRR mit voller Rückendeckung der Politik und millionenfach verängstigter, bequemer und freiwillig gedankenmanipulierter Fernsehkonsumenten von einem einzigen Kritiker bedroht fühlen??? Das erscheint mir höchst lächerlich.

Die haben Spaß an der Sache und finden sich ganz toll. Wir sollten denen nicht noch Kanonenfutter bieten, sondern ihnen endlich den Finanzhahn ganz zudrehen. Und das geht nur mit völligem Geldentzug. Mir kommt es so vor, dass diverse Klagen den Weg zu einer Reform nur verlängern.
Herr Höcker hat einen Beraterstab hinter sich, die meisten anderen Boykottler wohl eher nicht. Ich sehe auch nicht mehr ein, noch so viel Zeit in das "Unternehmen Klage gegen den Rundfunkbeitrag" zu stecken. In 10 Jahren werden wir hier immer noch brav klagen. Das ist abzusehen.

Es wird Zeit für stärkeren Boykott, Protest oder F u. F.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch stattgegeben
#68: 20. August 2013, 00:38
Wir sollten denen nicht noch Kanonenfutter bieten, sondern ihnen endlich den Finanzhahn ganz zudrehen. Und das geht nur mit völligem Geldentzug.
[...] Es wird Zeit für stärkeren Boykott, Protest oder F u. F.

1.460+ Streikende = 193.500+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge

Das ist erst der Anfang/ die Spitze des Eisbergs - die Dunkelziffer liegt hundert bis tausenfach höher!
Trage auch *DU* Dich ein, damit Zögernde und Zaghafte sehen, dass sie nicht alleine sind!

Bei www.zahlungsstreik.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder...

Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. :)

ZAHLUNGSSTREIK?
FÜR ALLE.
GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG?

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."

und jetzt wieder zum Thema... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2013, 00:46 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

x

xrw

  • Beiträge: 321
Re: Widerspruch stattgegeben
#69: 20. August 2013, 07:01
Aber kann ein gültiger Bescheid so einfach ausgehebelt werden, indem behauptet wird, Herr Höcker würde zum Beispiel einen PC freiberuflich nutzen?

Ob der PC als freiberuflich genutzt gilt, sollte aus der Anmeldung hervorgehn, die wir nicht kennen. Die veröffentlichten Absichtserklärungen zur Anmeldung sprechen nicht dafür. Aus der Vorgeschichte könnte sich aber erklären, dass sie vermuten, dass der PC auf jeden Fall (auch) freiberuflich genutzt wird. Nachdem es sich um das einzige Gerät gehandelt hat, hat es früher keinen Unterschied gemacht. In § 14 Abs. 1 und 2 RBStV macht es aber einen Unterschied. Da wird unterstellt, dass eine natürliche Person explizit als private oder nichtprivate Rundfunkteilnehmerin gemeldet war. Falls die Unterstellung falsch ist, seh ich keine Grundlage dafür, dass sie das selber auf Verdacht zuordnen. Allerdings gibt es dann garkeine Grundlage, das Teilnehmerkonto fortzuführen, was aufs Selbe rausläuft.

Vor allem spricht ja auch die Höhe des Beitrags dafür, dass es sich um die ganz normale Wohnungsabgabe handelt.

Die Höhe ist schon korrekt. Selbst von einem Freiberufler mit Büro außerhalb einer Wohnung, der normalerweise einen drittelten Beitrag dafür bezahlen müsste, ist nach § 14 Abs. 4 auf Verdacht ein voller Beitrag zu erheben, wenn er ein gewerbliches Gerät angemeldet gehabt hat und keine Betriebsstätte gemeldet. Deshalb zu viel gezahlte Beiträge kann man bis Ende 2014 zurückfordern.


Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?

Die Stattgabe heißt ja, dass der ursprüngliche Bescheid fehlerhaft war. An die Argumente des Wiederspruchs sind sie dabei wohl nicht gebunden. In § 14 Abs. 5 RBStV steht aber: "Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können wiederlegt werden." Das hat der Wiederspruch nicht getan, und von sich aus können sie eigentlich auch nicht wissen, ob der PC innerhalb seiner Privatwohnung steht oder in einem separaten Büro unter der gleichen Adresse.


Hier noch mein Beitrag von gestern aus einem anderen Thread, wo das Thema deplatziert war (könnte man dann dort löschen):

Inkorrekt ist es aber trotzdem. Es heißt ja nicht, dass in der Wohnung ein Rundfunkbeitrag fällig ist, sondern dass er entrichtet wird. Aber sie sind ja nichtmal in der Lage, ein konsistentes Gesetz zu schreiben. Es gibt ja keine "beitragspflichtige Wohnung", wie in dem Satz steht. Die Beitragspflicht hängt nicht (nur) von den Eigenschaften der Wohnung hab, sondern primär von denen der Inhaber (insbesondere muss es mindestens einen volljährigen Nichtdiplomaten davon geben).

Rätselhaft ist auch, warum Bernd Höcker offenbar bisher keinen Bettelbrief aus dem Melderegisterabgleich bekommen hat, wenn das Gerät als gewerblich gemeldet war. Da wär nochmal interessant, ob die Beitragsbescheide des NDR immer einen Hinweis auf die Staffelübersicht enthalten oder nur bei ehemals gewerblichen Geräten. Zur Zeit dieses Bescheids (1. Juni) müssten aber in Hamburg auch schon die meisten ersten Bettelbriefe heraußen gewesen sein. Und wenn sie das damals schon so geplant hätten, hätten sie einfacher ohne Bescheid das Konto löschen können.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e

ed

  • Beiträge: 42
Re: Widerspruch stattgegeben
#70: 20. August 2013, 08:46
Die Stattgabe des hier diskutierten Widerspruchs könnte die, versehentliche oder mutige, Tat eines einzelnen Sachbearbeiters sein; könnte aber auch eine Art Test im Rahmen der psychologischen und juristischen Kriegsführung sein, um die Reaktionen der Widerstandsbewegung und der Foren auszuforschen. Das Ganze erscheint auch mir nicht wirklich nachvollziehbar, § 5 hin oder her. Zudem: Der lapidare und pauschale Hinweis auf den unseligen “Rundfunkstaatsvertrag“ ist aus meiner Sicht als angemessene Begründung für Forderungen, aber auch für Stattgaben unzulässig. Ein derartiger inhaltsleerer stattgebender Widerspruchsbescheid mag willkommen sein, ist aber wahrscheinlich ungültig bzw. rechtlich anfechtbar.

Eines ist klar: Die Politik hat mit dem „Rundfunkstaatsvertrag“ üblen Pfusch gemacht, - wie so oft. Zwangs“beiträge“ und Forderungen jeglicher Art seitens „AZDBS“ haben keine „Rechts“grundlage. Zwang ist eine Form von Gewalt, und Gewalt zerstört das friedliche Zusammenleben der Menschen und den Rechtsfrieden. Der allgemeine und wachsende Widerstand ist nur die logische Folge. Die intelligenteren (Fernsehen macht dumm. Der erschreckend niedrige Volks-Intelligenzquotient zeugt davon.) BürgerInnen dieses Landes, aber auch die bedauernswerten Angestellten des „Beitragsservice“ müssen diesen Politiker-Mist ausbaden.

Die „AZDBS“-Angestellten indes können kündigen und sich eine erbaulichere und bürgerfreundliche Arbeit suchen. Daher sollten die BürgerInnen dieses Landes jetzt ebenfalls die Möglichkeit erschaffen, sich von einem Zwangs“beitrags“-Staat und dem damit verbundenen Unrecht abzuwenden und zu kündigen. Die Zeit dafür ist reif.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Widerspruch stattgegeben
#71: 20. August 2013, 09:17
Ich glaube dass die Stattgabe des Widerspruchs die mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters war.

Ohne spitzfindig zu werden, einfach um die Angelegenheit klarer sehen zu können:

Es handelt sich nicht um einen normalen Sachbearbeiter.
Der Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks kommt von der Abteilung Recht und Personal des Beitragsservice in Köln. Im Briefkopf steht eine Person. Der Unterschriftsblock enthält zwei Unterschriften zu zwei verschiedenen Namen.
Ich kenne das auch von meinem eigenen ablehnenden Bescheid des Südwestrundfunks auf meinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen.

Die Arbeitshypothese "mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters" kann man also getrost fallen lassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

w

wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#72: 20. August 2013, 10:11

Ich denke nach wie vor, dass Herr Höcker eine starke Bedrohung für den ÖRR darstellt.

Durch was oder welches Verhalten denn? Bernd Höcker kämpft mit legalen Mitteln und all ihm zur Verfügung stehenden Kräften um sein Recht.
Herr Höcker beschäftigt sich  seit vielen Jahren mit den ÖRR.Er kämpft dagegen und hat sicher mehr Wissen als einer der besten Anwälte in diesem Thema.

Wie kann sich denn der ÖRR mit voller Rückendeckung der Politik und millionenfach verängstigter, bequemer und freiwillig gedankenmanipulierter Fernsehkonsumenten von einem einzigen Kritiker bedroht fühlen??? Das erscheint mir höchst lächerlich.
Die Gerichte stehen über dem ÖRR. Es reicht ein Bürger der mit den richtigen Argumenten einen Richter in einer höheren Instanz überzeugt. Dann geht der ÖRR den Bach runter.
Schau mal hier , da steht recht realistisch etwas über dir Erfolgsaussichten:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Die haben Spaß an der Sache und finden sich ganz toll.

Das denke ich nicht , vielmehr denke ich das die langsam richtig Angst haben das bald ihre gigantischen Gehälter ausbleiben.
Warum sonst versucht man die Leute am klagen zu hindern mit allen mitteln?


Wir sollten denen nicht noch Kanonenfutter bieten, sondern ihnen endlich den Finanzhahn ganz zudrehen.
Das machen wir doch.
 Und das geht nur mit völligem Geldentzug. Mir kommt es so vor, dass diverse Klagen den Weg zu einer Reform nur verlängern.
Herr Höcker hat einen Beraterstab hinter sich, die meisten anderen Boykottler wohl eher nicht. Ich sehe auch nicht mehr ein, noch so viel Zeit in das "Unternehmen Klage gegen den Rundfunkbeitrag" zu stecken. In 10 Jahren werden wir hier immer noch brav klagen. Das ist abzusehen.
Was möchtest du sonst machen ? Solange der Großteil unserer lieben Mitbürger noch wie dumme Schafe der Herde hinterherlaufen bleibt uns nur die Möglichkeit zu klagen, und parallel dazu immer wieder die Menschen aufzuklären.

Es wird Zeit für stärkeren Boykott, Protest oder F u. F.

Vorschläge?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Re: Widerspruch stattgegeben
#73: 20. August 2013, 10:33

Die Arbeitshypothese "mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters" kann man also getrost fallen lassen.


Möglicherweise zwei mutige Sachbearbeiter ;-) Oder der eine hat es ausgeheckt und der andere ohne nachzudenken gegengezeichnet?

Nein, man weiß es nicht, das ist alles Spekulation.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w

wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#74: 21. August 2013, 15:43
Was auch interessant ist :

"Der Beitragsbescheid für Ihre Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden."

(Zitat aus dem Antwortschreiben von Herr Dr.Hahn)
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe

Heißt das der Verein schickt Herrn Höcker nun erstmal Zahlungsaufforderungen ? ::)
Eigentlich müsster er sogar erstmal die komplette Auskunftsbriefreihe an ihn schicken ,da er ja nun kein Teilnehmehrkonto mehr hat.
Dann würde sich das ganze wieder viele Monate bis zum Bescheid ziehen.

Das wird dann wohl ein weiterer Indiz dafür sein ,das man ihn möglichst lange raushalten möchte.
Eine Klage von Herrn Höcker ist einfach nicht erwünscht...

Naja, warten wir mal ab....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben