Aber kann ein gültiger Bescheid so einfach ausgehebelt werden, indem behauptet wird, Herr Höcker würde zum Beispiel einen PC freiberuflich nutzen?
Ob der PC als freiberuflich genutzt gilt, sollte aus der Anmeldung hervorgehn, die wir nicht kennen. Die veröffentlichten Absichtserklärungen zur Anmeldung sprechen nicht dafür. Aus der Vorgeschichte könnte sich aber erklären, dass sie vermuten, dass der PC auf jeden Fall (auch) freiberuflich genutzt wird. Nachdem es sich um das einzige Gerät gehandelt hat, hat es früher keinen Unterschied gemacht. In § 14 Abs. 1 und 2 RBStV macht es aber einen Unterschied. Da wird unterstellt, dass eine natürliche Person explizit als private oder nichtprivate Rundfunkteilnehmerin gemeldet war. Falls die Unterstellung falsch ist, seh ich keine Grundlage dafür, dass sie das selber auf Verdacht zuordnen. Allerdings gibt es dann garkeine Grundlage, das Teilnehmerkonto fortzuführen, was aufs Selbe rausläuft.
Vor allem spricht ja auch die Höhe des Beitrags dafür, dass es sich um die ganz normale Wohnungsabgabe handelt.
Die Höhe ist schon korrekt. Selbst von einem Freiberufler mit Büro außerhalb einer Wohnung, der normalerweise einen drittelten Beitrag dafür bezahlen müsste, ist nach § 14 Abs. 4 auf Verdacht ein voller Beitrag zu erheben, wenn er ein gewerbliches Gerät angemeldet gehabt hat und keine Betriebsstätte gemeldet. Deshalb zu viel gezahlte Beiträge kann man bis Ende 2014 zurückfordern.
Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?
Die Stattgabe heißt ja, dass der ursprüngliche Bescheid fehlerhaft war. An die Argumente des Wiederspruchs sind sie dabei wohl nicht gebunden. In § 14 Abs. 5 RBStV steht aber: "Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können wiederlegt werden." Das hat der Wiederspruch nicht getan, und von sich aus können sie eigentlich auch nicht wissen, ob der PC innerhalb seiner Privatwohnung steht oder in einem separaten Büro unter der gleichen Adresse.
Hier noch mein Beitrag von gestern aus einem anderen Thread, wo das Thema deplatziert war (könnte man dann dort löschen):
Inkorrekt ist es aber trotzdem. Es heißt ja nicht, dass in der Wohnung ein Rundfunkbeitrag fällig ist, sondern dass er entrichtet wird. Aber sie sind ja nichtmal in der Lage, ein konsistentes Gesetz zu schreiben. Es gibt ja keine "beitragspflichtige Wohnung", wie in dem Satz steht. Die Beitragspflicht hängt nicht (nur) von den Eigenschaften der Wohnung hab, sondern primär von denen der Inhaber (insbesondere muss es mindestens einen volljährigen Nichtdiplomaten davon geben).
Rätselhaft ist auch, warum Bernd Höcker offenbar bisher keinen Bettelbrief aus dem Melderegisterabgleich bekommen hat, wenn das Gerät als gewerblich gemeldet war. Da wär nochmal interessant, ob die Beitragsbescheide des NDR immer einen Hinweis auf die Staffelübersicht enthalten oder nur bei ehemals gewerblichen Geräten. Zur Zeit dieses Bescheids (1. Juni) müssten aber in Hamburg auch schon die meisten ersten Bettelbriefe heraußen gewesen sein. Und wenn sie das damals schon so geplant hätten, hätten sie einfacher ohne Bescheid das Konto löschen können.