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Autor Thema: MDR bestätigt, dass Gebührenfahnder bleiben  (Gelesen 10509 mal)

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MDR bestätigt, dass Gebührenfahnder bleiben
Autor: 11. August 2013, 15:51
Jetzt ist vom MDR offiziell bestätigt, was die Sender bislang vehement bestritten hatten: Schwarzseher werden weiterhin mit Gebührenfahndern und Haustürkontrollen verfolgt.

Der MDR hat als erster öffentlich-rechtlicher Rundfunksender auf seiner Website (PDF) die neue Satzung veröffentlicht, nach der auch nach der Umwandlung der GEZ-Gebühr in den Rundfunkbeitrag weiterhin Gebührenfahnder ausgesandt werden. Das berichtet das Blog Digitale Linke. Die Satzungen müssten laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag veröffentlicht werden, was kein anderer Sender bisher getan habe, so das Blog.

http://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-mdr-bestaetigt-dass-gebuehrenfahnder-bleiben-1301-96906.html


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

p
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He He,

das war doch klar oder?

So dann mal das Haus vorbereiten...
Hund anschaffen,  Elektroschocker kaufen,  Pfefferspray kaufen
und 220 Volt an die Klingel legen. Was noch?



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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Also stimmen die Gerüchte der letzten Wochen doch - endlich mal ein Beweis:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde unter falschen Vorwänden durchgesetzt.

Einer der Vorwände war: Dann ist Schluss mit den Hausbesuchen - "Einfach für alle"!
Folglich: Betrug und Nichtigkeit des Staatsvertrages, arglistige Täuschung etc, nun ganz offiziell. Die sollen nur mal bei mir klingeln, ich koche vor Wut!
Schade nur, dass die mich kaum antreffen werden!


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Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

R
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...Schade nur, dass die mich kaum antreffen werden!

Aber dafür den kleinen Wuffi hier im Bild:



Wird Zeit, sich einen Kangal anzuschaffen.

Aber damit geht es auch - alleine zur Beweissicherung, dass die Schnüffler da waren:



Wir garantieren natürlich, dass nicht mehr benötigte Bilddateien umgehend gelöscht werden!  ;)  ;)  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
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Zitat
Im privaten Bereich kommt als Abmeldegrund nach § 8 Abs. 5 Nr. 2 RBStV insbesondere
die Wohnungsaufgabe ohne Bezug einer neuen Wohnung im Inland,

Ehe man Obdachlos wird, muss man sich abmelden. Sonst läuft der Beitragszähler weiter. Rückwirkend geht es nicht.

Zitat
die Auswanderung, der Zuzug des Inhabers in eine Wohnung, für die schon ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird, sowie der Tod des Inhabers in Betracht.

Der Umzug in eine Wohnen, für die noch nicht bezahlt wird, wird hier nicht erwähnt. Ist das eine Anerkennung, dass der "Beitrag" sich an Personen und nicht Wohnungen richtet?

Zitat
Im nichtprivaten Bereich kommt als Abmeldegrund insbesondere die Aufgabe oder Übertragung des Betriebs in Betracht. Dabei ist der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt nur in typisierter Form anzugeben; individuelle Motive für die Abmeldung (z. B. „Scheidung“ oder „Ruhestand“) sind nicht anzugeben.

Wir werden typisiert und pauschalisiert bis zum Erbrechen.


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wtfacow

He He,

das war doch klar oder?

So dann mal das Haus vorbereiten...
Hund anschaffen,  Elektroschocker kaufen,  Pfefferspray kaufen
und 220 Volt an die Klingel legen. Was noch?

Einfach Tür zulassen, und ignorieren.
Die haben genauso wie früher nicht mehr und nicht weniger Rechte als ein Staubsaugervetreter.  ;)

Sollte sich einer auf dem Grundstück verlaufen, anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

Noch besser : Wir hängen wieder die alten Hausverbotsschilder auf.
Verschafft sich dann ein Schnüffler zutritt: 

"
Im Rahmen des Hausrechts kann unter bestimmten Umständen ein Hausverbot ausgesprochen werden, um einen Hausfriedensbruch abzuwehren bzw. zu beenden oder vorzubeugen. Der Hausherr ist befugt, das Hausverbot notfalls mit Gewalt im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB) durchzusetzen.

"

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch_%28Deutschland%29


Damit sollte alles gesagt sein...


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xrw

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Ehe man Obdachlos wird, muss man sich abmelden. Sonst läuft der Beitragszähler weiter. Rückwirkend geht es nicht.

Nein, das gilt nur für Befreiungen. Ist sogar explizit in § 10 Abs. 3 RBStV geregelt.

Im Übrigen ist die Satzungsgeschichte uralt. Das war im Januar aktuell, wo die Satzungen schon gültig waren (oder zumindest erlassen sein sollten), aber nicht rechtzeitig veröffentlicht worden sind. Inzwischen sind sie längst jedem bekannt, der sich halbwegs ernsthaft mit der Sache beschäftigt.


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C
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Zusatzinfo: Auch in Rheinland-Pfalz wurden schon welche gesichtet!


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Ich werde mich vielleicht mal mit den anderen Mietern bei mir kurzschließen und um eine Vollmacht für ein Hausverbot bitten.
Alternativ hängen wir am Eingang zum selbst Namen eintragen was auf.


Riesig beschriftet mit HAUSVERBOT für Beauftragte und Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks, sowie des Beitragsservice ...
Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstösst mehrfach gegen das Grundgesetz, was 6 renommierte Gutachten (Nennung der Gutachten mit Namen) bestätigen.
Dagegen steht nur ein einziges selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vom öffentlich rechtlichen Rundfunk, erstellt durch Paul Kirchhof, das vor Verblümungen geradezu strotzt. Das bezahlte Honorar dafür ist unbekannt!

Darüber hinaus kam der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter falschen Vorwänden zustande.
Es wurde unter anderem ganz offiziell zugesichert, dass durch den neuen Staatsvertrag keinerlei Hausbesuche (in roter Schrift und fett) mehr durchgeführt werden, was eine Voraussetzung für die Unterschriften auf den Verträgen war.
Ihre Anwesenheit ist rechtswidrig und beweist die Täuschung am Volk. Ihre Anwesenheit wird als Schutzgelderpressung, Belästigung und Beleidigung gesehen.

Hiermit liegen genügend Gründe (weitere Gründe passen nicht auf diese Eingangstür) für ein rechtmässiges Hausverbot vor.
Nachfolgend bestätigen die Mieter mit ihrer Namenseintragung, dass das Hausverbot auch durch sie erteilt wird.

Anzahl Mieter: 5
Dann 5 Zeilen durchnummeriert


Sofern alle Zeilen ausgefüllt sind, gilt das Hausverbot für den gesamten Hausgang!



So sollte es rechtlich gültig und für jeden bequem zu bestätigen sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2013, 11:52 von schildzilla«
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S
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Wenn Du was gemacht hast, poste es mal bitte hier


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Weiss nicht ob ich so bald Lust dazu habe.
Wenn einer von denen vor mir steht, stösst er bei mir auf massiven Widerstand und Abweisung, auch ohne Hausverbot.
Die Vorlage im groben habe ich ja dafür geschrieben, die kann jeder benutzen.


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Die sollen gar nicht erst bei mir vorbeikommen.

Solche Leute verputze ich zum Frühstück. Das sind arme Kerle, eigentlich.

Der Artikel auf den Du verweist ist Januar 2013. Ich weiß nicht, da war vieles noch nicht klar. Die PDF gibt es aber immer noch.

Wirklich neu ist das alles nicht...


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Das sind arme Kerle, eigentlich.

Es sind in meinen Augen die Ärmsten der Nation.
Denn geliebt wird nur der Verrat aber nicht der Verräter!

Der Artikel auf den Du verweist ist Januar 2013. Ich weiß nicht, da war vieles noch nicht klar. Die PDF gibt es aber immer noch.

Wirklich neu ist das alles nicht...

Es hat aber immer noch Bestand und wurde bis jetzt nicht wiederlegt.


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Das stimmt wohl, aber wer hatte denn schon wirklich Hausbesuch? Bis jetzt weiß ich von niemanden.

Ich frage mich, ob diese Stellen alle noch existieren, oder nur ein Teil...


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Man kann trotzdem nicht oft genug darauf hinweisen. Nicht jeder beschäftigt sich so intensiv mit dieser Materie wie wir es tun.
Ansonsten hätten wir Goliath schon längst zu Fall gebracht.  ;)


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