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Autor Thema: Diese Seite macht Mut...  (Gelesen 25592 mal)

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Re: Diese Seite macht Mut...
#30: 15. Februar 2016, 01:20
neuer Artikel 14/02/2016 von "Aldebaran" unter

Warten aufs Bundesverwaltungsgericht
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/02/warten-aufs-bundesverwaltungsgericht.html

Zitat
[...] Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klärung direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterreicht, was bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist.

Da Christoph Degenhart, einer der bedeutendsten Kritiker des Rundfunkbeitrags, ebenfalls in Leipzig am Sächsischen Verfassungsgericht tätig ist, hege ich die leise Hoffnung, dass es so kommen wird.

[...]


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Re: Diese Seite macht Mut...
#31: 09. März 2016, 18:18
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de
ist am 09/03/2016 ein neuer Beitrag veröffentlicht worden.

Leider jedoch keine guten Nachrichten über eine Seite,
über die es bis dato jedenfalls noch keine schlechten Erfahrungsberichte gab.

Da die Artikel über den Rundfunkbeitrag auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag bisher immer sehr sorgfältig
und durchdacht waren, sollten die Bedenken zu rundfunkbeitragsklage.de sicherlich zu Kenntnis genommen werden:

rundfunkbeitragsklage.de - Vorsicht Spendenfalle!
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html


Edit "Bürger":
Weitere Diskussion zu "rundfunkbeitragsklage" u.a. unter
10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13445.msg116742.html#msg116742
Im neuen Beitrag von Aldebaran steht am Ende zudem:
Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html
"Zuletzt noch eine Klarstellung: In der von mir im letzten Post kritisierten Grundrechtepartei hat sich vor knapp 2 Wochen eine Verhaftung ereignet. Diese basierte auf Grundlage eines Haftbefehls vom Januar 2015, steht also in keinem Zusammenhang mit den in meinem Post aufgegriffenen Themen. [...]"
In hiesigem Thread bitte nicht weiter darüber diskutieren, da themenabschweifend.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#32: 16. April 2016, 16:48
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de ist am 10/04/2016
ein neuer Artikel erschienen:

Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html


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cleverle2009

Re: Diese Seite macht Mut...
#33: 16. April 2016, 17:56
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de ist am 10/04/2016
ein neuer Artikel erschienen:

Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html

Der Rundfunkstaatsvertrag steht auf rechtlich sehr schwachen Beinen. Nach meiner Meinung ist auch die Rechtsbehelfsbelehrung eine Täuschung. Nach meinem Wissen ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig für Klagen verfassungsrechtlicher Art. Klagen gegen den Rundfunkbeitrag sind nun mal Klagen verfassungsrechtlicher Art. Auch Gerichte begehen oft eine Täuschung, indem sie einen Beschluss fassen, in dem erklärt wird, dass der privatisierte Gerichtsvollzieher im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse handelt. Der Richter verschweigt hier bewusst die Erfordernisse aus dem Grundgesetz und dem Beamtenrecht. Das Grundgesetz befiehlt ausdrücklich die hoheitliche Handlung in der Hand des in einem Treueverhältnis zum Staat stehenden Amtswalters. Das Beamtenrecht verbietet aber die Vergütung außerhalb der Alimentierung. Der Gerichtsvollzieher unterhält einen eigenen Geschäftsbetrieb und bekommt eine zusätzliche Vergütung. Dies ist mit dem Beamtenrecht nicht vereinbar, denn damit wird eine Mißbrauchsmöglichkeit eröffnet. Die Väter des Grundgesetzes haben dies bewußt so gestaltet, denn ihnen schwebten noch die Verbrechen der Amtwalter im dritten Reich vor Augen. Der Rundfunk ist nur eine von den vielen Medienoptionen, die dem Bürger heute zur Verfügung stehen. Das Grundgesetz gewährt nun mal die ungehinderte Unterrichtung des Bürgers. Wenn  dafür gezahlt werden muss, so findet hier eine grundgesetzwidrige Hinderung statt.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#34: 16. April 2016, 18:29
Nach meiner Meinung ist auch die Rechtsbehelfsbelehrung eine Täuschung. Nach meinem Wissen ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig für Klagen verfassungsrechtlicher Art. Klagen gegen den Rundfunkbeitrag sind nun mal Klagen verfassungsrechtlicher Art.
Achtung - nicht verwechseln... ;)

Die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheiden ist ja nicht dafür gemacht,
- Rechtsmittel gegen das Gesetz oder den sog. "Rundfunkbeitrag" an sich,
sondern
- Rechtsmittel gegen den Bescheid und somit die konkrete Rundfunkbeitrags-Forderung aufzuzeigen (z.B. falsche Bemessung o.ä.), die auf einem (noch) bestehenden Gesetz beruht, dessen Verfassungswidrigkeit erst noch höchstrichterlich "erklagt" werden muss.

Das ist nicht das Gleiche.

Da der Rechtsweg gegen das Gesetz selbst nur eine Verfassungsbeschwerde sein kann, dieser Weg jedoch vom BVerfG schon von Beginn an auf den Instanzenweg verwiesen wurde, ist in diesem Punkt nicht so sehr die Rechtsbehelfsbelehrung anzukreiden, sondern die Festlegung des BVerfG, mit Hilfe derer sich die Profitierer und Entscheidungsträger nunmehr schon über 3 Jahre Zeit erkauft haben.

Dies nur zur Klarstellung, jedoch hier bitte nicht zur weiteren Vertiefung, da dies wenn, dann ein eigenständiges Thema wäre, welches zur Überfrachtung des hiesigen Threads führen würde.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Re: Diese Seite macht Mut...
#35: 16. April 2016, 20:37
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de
ist am 09/03/2016 ein neuer Beitrag veröffentlicht worden.

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Da die Artikel über den Rundfunkbeitrag auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag bisher immer sehr sorgfältig
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Im neuen Beitrag von Aldebaran steht am Ende zudem:
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"Zuletzt noch eine Klarstellung: In der von mir im letzten Post kritisierten Grundrechtepartei hat sich vor knapp 2 Wochen eine Verhaftung ereignet. Diese basierte auf Grundlage eines Haftbefehls vom Januar 2015, steht also in keinem Zusammenhang mit den in meinem Post aufgegriffenen Themen. [...]"
In hiesigem Thread bitte nicht weiter darüber diskutieren, da themenabschweifend.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Wer so eine Kritik öffentlich und annonym auf so einer Blogseite "blogspot.de" ausübt, muss meiner Meinung nach sehr mit Vorsicht genossen werden.
Wer sich dann dem, was er/sie schreibt, nicht auch mit seinem vollen Kontaktdaten stellen will, wie in den Kommentaren von der Grundrechtepartei von dem Verfasser der Kritik gefordert wurde, hat meiner Meinung nach keine Glaubwürdigkeit verdient.
Mit welchen Motiven so jemand so etwas schreibt und von wem so jemand möglicher Weise beauftragt und bezahlt wird, kann schließlich nur gemutmaßt werden.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#36: 17. April 2016, 01:16
Mit welchen Motiven so jemand so etwas schreibt und von wem so jemand möglicher Weise beauftragt und bezahlt wird, kann schließlich nur gemutmaßt werden.
Es sei hiermit versichert, dass der Verfasser der Kritik ein voll im Leben stehender aktiver Mitstreiter ist, der selbst klagt, ganz sicher nicht von irgendjemandem "beauftragt und bezahlt" wird und dessen "Motiv" schlicht "Rat zur Vorsicht" sein dürfte.
Dass dieser seine Kontaktdaten nicht öffentlich macht, hat den gleichen Grund, weshalb wir hier im Forum als Privatpersonen i.d.R. ebenfalls nicht unsere persönlichen Daten öffentlich machen.
Dass sich der Verfasser irren könnte, ist natürlich nicht ausgeschlossen. Dies stellt er auch selbst klar.
Die Bedenken stehen aber nun mal im Raum. Sollten diese unbegründet sein, sollte es für die Grundrechtepartei aber auch ein Leichtes sein, dies im Sinne einer aufklärenden Richtigstellung zu widerlegen, anstatt die Vorwürfe lediglich von sich zu weisen.
Dies wäre dann aber bitte im diesbezüglichen Thread zu diskutieren unter
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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Re: Diese Seite macht Mut...
#37: 17. April 2016, 08:53
Es sei hiermit versichert, dass der Verfasser der Kritik ein voll im Leben stehender aktiver Mitstreiter ist, der selbst klagt, ganz sicher nicht von irgendjemandem "beauftragt und bezahlt" wird und dessen "Motiv" schlicht "Rat zur Vorsicht" sein dürfte. [...]

"..aktiver Mitstreiter ist.." stellt grundsätzlich kein Qualitätsmerkmal dar
Ohne irgendjeman zu nah treten zu wollen, Motive, die jemand dazu bewegen etwas zu schreiben bzw. annonym zu schreiben, sind immer unterschedlich und sollten entsprechend auch immer hinterfragt werden dürfen.
Unterstellungen, Vorwürfen, Kritik sollten/müssten immer mit entsprechenden Beweisen dargelegt werden.
Auch eine Berechtigung und Wahrheitsgehalt der in diesem gez-boykott.de-Forum getätigten Äuserungen muss von jedem gesunden Menschenverstand auch entsprechend hinterfragt werden dürfen und müssen.
Jeder ist berechtigt sich sein eigenes Bild über alles selbst machen zu dürfen.
Meiner Meinung nach, ist jemand, der öffentlich etwas schreibt und sich dazu offen öffentlich bekennt, glaubwürdiger, als jemand der nur über sein "Nickname" annonym auf einem Blog jemand etwas unterstellt, auf jemand Kritik ausübt oder jemand etwas vorwürft usw...
Wie ich finde, sollte sich der annonyme Verfasser der ausgeübten Kritik/Vorwürfen/Unterstellungen stellen und den Sachverhalt mit dem Betroffenen direkt und persönlich klären.
Wer nur annonym seine Kritik äusert hat meiner Meinung nach kein Anspruch auf eine offene Erwiederung des Betroffenen.

Deshalb sollten wir meiner Meinung nach die Kirche im Dorf lassen und sich auf das Wesentliche konzentrieren statt sich mit unbedeutenden Belangen zu beschäftigen.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#38: 14. Mai 2016, 14:27
Mit Datum vom 09/05/2016 ist ein neuer Artikel auf
klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de erschienen:

20. KEF-Bericht: Breitseite gegen den Rechtsweg

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/search?updated-min=2016-01-01T00:00:00-08:00&updated-max=2017-01-01T00:00:00-08:00&max-results=4



Markus


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azdb-opfer

Re: Diese Seite macht Mut...
#39: 14. Mai 2016, 15:30
Ich bin nicht so pessimistisch wie der Verfasser des Artikels.

Dem BVerfG kann man (im Bereich Rundfunkrecht) nicht vertrauen. Das konnte man bisher noch nie, der Rundfunk ist für die unantastbar. Das BVerfG muss unbedingt von der EU "entmündigt" werden.

Aber irgendwann wird die EU-Kommission bei unserem öffentlich-"rechtlichen"-Rundfunk mal richtig aufräumen. Dass die Sender die "unerwartet" erpressten Mehreinnahmen einfach so einkassieren, könnte man auch als verbotene zusätzliche Subvention werten.

Im EU-Rundfunkurteil wurde nur die Finanzierung der Sender geduldet. Dass die Einnahmen zunehmend für die zusätzliche Altersversorgung veruntreut werden, wurde im Urteil nicht erwähnt. Irgendwann wird die EU-Kommission ein neues Verfahren eröffnen.

Ich hoffe, dass Deutschland auch für diese seltsamen Gerichtsurteile (=Rechtsbeugung) vor dem EUGH verklagt wird.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#40: 02. August 2016, 21:46
Mit Datum vom DI, 26/07/16 hat
Aldebaran einen neuen Artikel veröffentlicht:

Alles hat ein Ende, auch der Rechtsweg

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016_07_01_archive.html

Markus


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