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Autor Thema: Diese Seite macht Mut...  (Gelesen 25595 mal)

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Diese Seite macht Mut...
Autor: 09. August 2013, 09:29
Diese Seite macht Mut und liefert viele Argumente und Hinweise über die Verfahrensweise für den Weg zur Klage.
Auch hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NICHT ZAHLEN oberstes Gebot ist.
Und vorallem nicht einschüchtern lassen!

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

w

wtfacow

Re: Diese Seite macht Mut...
#1: 09. August 2013, 14:57
Sehr schöner Link. :)

Genau so sieht es nämlich aus!


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Re: Diese Seite macht Mut...
#2: 09. August 2013, 18:47
Aber im Ernst nicht einschüchtern lassen!

Was wollen die uns antun? Nicht bezahlen komme was es wolle.
Gute Seite übrigens!

Schade das wir keine 100.000 mutige finden, die in die Sender einmarschieren würden...
Alle haben Angst und keine Zeit etc...

Die Bürger sollen endlich die Sache intensiv in die Hand nehmen, es würde sich sofort
alles über die Nacht ändern. Ohne Widersprüche ohne Klagen, zack und fertig.
Naja finde mal so viele Menschen.

Das selbe mit dem Spionage (Prism). Nur sehr wenige sind für Veränderungen mutig genug.
Die Bevölkerung kann alles und sofort ändern.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#3: 09. August 2013, 19:05
Da sind wirklich einige höchst interessante Thesen drin.
z. Bsp.
...Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es die Gerichte angesichts der Brisanz des Themas vermeiden werden, durch die Bestätigung einer Vollstreckung klare Position zu beziehen, und man insofern gegenüber den Drohungen des Beitragsservice gelassen bleiben kann...

Es gab auch schon Themen im Forum, dass es vielleicht keine Vollstreckungen geben wird. ( z. Bsp. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.0.html ). Hoffe auch, dass sie recht behalten.

Ja, den Blog von "Aldebaran" finde ich auch interessant.

Markus


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Re: Diese Seite macht Mut...
#4: 13. September 2013, 18:37
 Aldebaran hat am 9 September folgendes geschrieben:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Zitat
Sehr geehrte(r) Frau/ Herr ____,

ich bin in ___ wahlberechtigt. Eigentlich würde ich (wie in früheren Jahren) Ihrer Partei meine Stimme geben. Ich benutze allerdings keinen Rundfunk. Deswegen bin ich nicht mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einverstanden (der von Ihrer Partei mit beschlossen worden ist). Ich sehe dadurch meine Grundrechte verletzt und zwar in folgenden Punkten:

1) Art 1 GG besagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist. In der Rechtssprechung wird damit das Recht auf soziale Anerkennung verbunden. Die Begründung für den Rundfunkbeitrag ist, dass der öffentliche Rundfunk für jeden von allgemeinem Nutzen sei, ob man ihn nun empfängt oder nicht. Wer aber keinen Rundfunk benutzt, tut dies deshalb, weil er keinen Rundfunk nutzen will. Dies in der Regel deshalb, weil der- oder diejenige davon überzeugt ist, dass Rundfunk nicht nutzt, sondern schadet. Und zwar nicht nur einem selbst, sondern der Allgemeinheit. Wenn ich aus eben dieser Auffassung heraus keinen Rundfunk benutze, macht mich dies nicht zu einem Einzelgänger, sondern zum Angehörigen einer ähnlich denkenden Minderheit. Daher verletzt der Rundfunkbeitrags-staatsvertrag meine Menschenwürde, denn er gesteht nicht die Existenz dieser Minderheit zu. Stattdessen erlegt er ihr genau dieselben Pflichten wie Mediennutzern auf.

2. Diese Gleichbehandlung bedeutet für einen Menschen, der Rundfunk für schädlich hält, de facto eine Bestrafung für seine Denkweise. Dies verstößt direkt gegen Art 3 Abs 3 GG, welcher das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Anschauung beinhaltet, und indirekt gegen Art 5 Abs 1 GG, der in der Rechtssprechung dahingehend interpretiert worden ist, dass er auch passive Meinungsfreiheit beinhaltet.

3. In diesen zwei Beispielen zeigt sich, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Beschränkung der persönlichen Freiheit ist, welche Art 2 Abs 1 GG garantiert. Der Gesetzgeber darf diese Freiheit nur dann beschränken, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt und keine das gleiche Ergebnis erzielende Alternative denkbar ist. Das übergeordnete Interesse an der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist sehr wohl vorhanden, nicht aber im vollen Umfang seiner Leistungen, sondern begrenzt auf seinen (unzureichend definierten) Programmauftrag. Andere Alternativen zum Erreichen des selben Ziels wären denkbar gewesen, z. B. ein Mehrwertsteuerpunkt auf den Absatz von Rundfunkgeräten zur zweckgebundenen Abgabe, die Orientierung der Beitragshöhe an der Grundgebühr, die Abschaffung von Werbebeschränkungen bei Programmen, die nicht dem Programmauftrag zuzurechnen sind, und eine Revision des Umfangs, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausnehmen muss, um den Programmauftrag zu gewährleisten.

4. Wer Rundfunk nicht nutzt, weil er ihn für schädlich hält, hält ihn für allgemein schädlich, etwa durch Lärmbelästigung, Steigerung der Unzufriedenheit, Schüren von Ängsten, Zeitverschwendung, Erziehung zur Konzentrationsunfähigkeit, Desensibilisierung, Gewöhnung an diffuses oder unfundiertes Wissen, Abgewöhnung des Lesens bzw. des Sicherarbeitens von Informationen. Die Verpflichtung dazu, trotzdem für Rundfunk zu bezahlen, führt daher auch zu einem Gewissenskonflikt, was gegen Art 4 Abs 1 GG verstößt.

5. Der Rundfunkbeitrag wird nicht von jeder Rundfunkanstalt separat, sondern zusammengefasst von der in Beitragsservice umbenannten GEZ erhoben. In diesem Zusammenhang sammelt die GEZ soziale Informationen über jeden Rundfunkteilnehmer. Die GEZ ist eine Verwaltungsgemeinschaft im Auftrag öffentlich-rechtlicher Anstalten und somit nicht rechtsfähig. Will ich Auskunft darüber erhalten, ob die GEZ die über mich gesammelten Daten weitergibt und welche dies sind, muss ich bei der für mich zuständigen Rundfunkanstalt nachfragen. Dadurch, dass die GEZ selbstständig Daten sammelt, aber nicht für den Fall der unautorisierten Weitergabe belangt werden kann, entsteht ein hohes Risiko, dass sie genau dies tut - denn Behörden, die soziale Daten erheben, sind im Umfang ihres Informationsanspruchs durch Art 10 Abs 2 GG beschränkt. Vor Einführung des Rundfunkbeitrags hätte daher eine Anpassung des Systems der Rundfunkteilnehmererfassung erfolgen müssen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten - dies etwa dadurch, dass die GEZ als Institution abgeschafft und durch den einzelnen Rundfunkanstalten zugehörige, mit diesen rechtlich gleichgestellten Erhebungsstellen ersetzt worden wäre.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der bis zum 31.12.2012 galt, tat diesen Umständen dadurch Rechnung, dass er die Gebührenpflicht mit der Pflicht zur Anmeldung von Rundfunkgeräten verband. Damit blieb dem Individuum die Freiheit, rundfunkfrei zu leben und nur dann gebührenpflichtig zu werden, wenn er durch Erwerb eines Rundfunkgeräts die Absicht bewies, Rundfunk nutzen zu wollen. Ich verstehe nicht, warum Ihre Partei einer Gesetzesänderung zugestimmt hat, die eine radikale Abkehr von diesem Rechtszugeständnis bedeutet. Denn wenn die allgemeine Möglichkeit der Rundfunknutzung, unabhängig davon, ob in einem Haushalt dazu Geräte vorhanden sind oder nicht, Grundlage der Rundfunkabgabe gewesen sein sollte, so hätte diese weitaus früher beschlossen werden können, nämlich als in den 80er Jahren der Netzausbau deutschlandweit vollzogen war, oder im Rahmen des Einigungsvertrags.

Dass diese Änderung zu einem Zeitpunkt geschieht, da Fernsehen seinen Status als Leitmedium allmählich verliert, veranlasst zu der Vermutung, dass der Rundfunkbeitrag nicht die Garantie des Programmauftrages zum Ziel hat, sondern die des Status Quo des Rundfunkwesens - ungeachtet dessen, ob die Allgemeinheit seine Leistungen nachfragt oder nicht. Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkwesen, das vom Interesse der Allgemeinheit durch Sicherstellung seines Finanzbedarfs abgekoppelt worden ist, kann dem Interesse der Allgemeinheit nicht dienen, da es sich nicht an diesem zu orientieren braucht. Aus diesem Grund wird die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch diese Maßnahme kaum steigen, sondern weiter sinken, wie sich am statistischen Durschnittsalter der Nutzer (59 Jahre für die ARD, 61 Jahre für das ZDF) ablesen lässt.

Ich halte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag daher für schädlich für das Interesse der Allgemeinheit, schädlich für die Rechtskultur in der Bundesrepublik Deutschland, und schädlich letztendlich auch für die Akzeptanz und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Äußerungen zu folgen, finden Sie vielleicht auch die Zeit, mir zu antworten, ob Sie in meinen Ausführungen Fehler sehen. Dies wäre für mich entscheidend dafür, ob ich meine Stimme für Ihre Partei abgebe.

Mit freundlichem Gruß,


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
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k
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Re: Diese Seite macht Mut...
#5: 14. September 2013, 10:58
Ein super Beitrag,der sachlich ist und die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt,sich zu wehren oder wie eine rechtlich saubere und gerechte Finanzierung aussehen könnte.
Gruß
koppi1947
"wir sind das Volk"


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koppi1947

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Re: Diese Seite macht Mut...
#6: 01. Dezember 2013, 21:03
Der Autor hat heute einen neuen Beitrag ("Eine Kritikerkritik") veröffentlicht:


http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/eine-kritikerkritik.html


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Re: Diese Seite macht Mut...
#7: 02. Dezember 2013, 00:01
Er hat in seinem zweiten Beitrag, der Kritikerkritik, in vielen Punkten Recht. Ich bin aber der Meinung, dass es nur wenige Begründungen braucht, um gegen den RBStV vorzugehen, da braucht es nicht vieler individueller Gründe. Deshalb sind vorformulierte Schreiben und Begründungen hilfreich, so wie die vielen Fragen, Anregungen und Hilfestellungen hier im Forum dazu beitragen, das Ziel mit größtmöglicher Schlagkraft zielsicher zu treffen.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#8: 03. Dezember 2013, 11:52
In einem Punkt wird da etwas in diesem Blog falsch wiedergegeben:

Zitat
...Ich habe dies schon einmal an anderer Stelle erwähnt: einen Erstattungsanspruch auf geleistete Beiträge haben nur diejenigen, die sich rechtlich dagegen zur Wehr gesetzt haben - das war bei der erfolgreichen Klage gegen die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtwegen zum Arbeitsplatz (Kilometerpauschale) auch so....

Das war bei der Klage des Bäckermeisters gegen die Kürzung der Entfernungspauschale nun eben nicht so! Die Finanzämter haben den Steuerbescheiden, die auf der neuen Regelung mit der Kürzung basierten aufgrund der bereits bekannten anhängigen Verfahren auf diese hingewiesen und mitgeteilt, dass der Bescheid hinsichtlich der Entfernungspauschale nur vorläufig ergeht, bis eine ensprechende gerichtliche Klärung herbeigeführt wurde. Und es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht notwendig ist, diesbezüglich einen Einspruch (Finanzgerichtsbarkeit)  einzulegen.

Daher hege ich auch noch die stille Hoffnung, auch wenn es hier konträre Ansichten gibt, dass ALLE ihr Geld zurück bekommen, denn wer Bockmist macht und trotz Warnung sich verfassungswidrig verhält, sollte nicht noch mit der Abzocke belohnt werden.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Diese Seite macht Mut...
#9: 06. Januar 2014, 11:35
Neuer Artikel von Aldebaran "Klagevorbereitung Teil 1: Die Problematik der Klassifizierung von Rundfunkgebühren als Beitrag":

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klagevorbereitung-teil-1-die.html


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Re: Diese Seite macht Mut...
#10: 03. März 2014, 00:31
Neuer Artikel von aldebaran, 28.02.2014

Beitragsbescheid erhalten und Widerspruch abgeschickt
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/02/beitragsbescheid-erhalten-und.html


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Re: Diese Seite macht Mut...
#11: 18. April 2014, 19:55
Seitenbetreiber Aldebaran hatte am 31/03/14 einen Zwischenbericht veröffentlicht:
"wie es weiter gegangen ist..."

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/03/wie-es-weiter-gegangen-ist.html


Den Autor verstehe ich so, dass er eventuell aufgeben will (?)
Zitat
... Wenn der negative Widerspruchsbescheid - in der Form wie hier veröffentlicht - eingegangen ist, werde ich die Entscheidung fällen, ob ich die Forderung begleiche oder nicht...

Das wäre natürlich schade. Gerade, weil die Beiträge auch bisher recht kompetent wirkten.


Wir können natürlich niemanden vorschreiben, mutig zu sein und das gesunde Gewissen zu behalten.
Wenn er unbedingt bei der Demokratieabgabe mitmachen will...

Kämpfen wir eben ohne ihn weiter. Kein Problem  >:D

Markus



Edit: Oder er meint mit "Forderungsbegleichung", dass er die geforderte Klage einreicht (?)

Naja, das müsste ja dann in den nächsten Beiträgen dann ersichtlich sein.



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Re: Diese Seite macht Mut...
#12: 18. April 2014, 21:02
Ein negativer Widerspruchsbescheid sollte doch noch keinen Grund zum Aufgeben liefern.
Dann dürfte es ja bisher so gut wie keine keine Klagen geben. Das Gegenteil ist der Fall , umso mehr Klagen sind schon auf dem Sprung.
Aldebaran betreibt aufwendig solch eine gute Website , er wird seine gute Vorarbeit sicher nicht ins Leere verpuffen lassen.


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Re: Diese Seite macht Mut...
#13: 18. April 2014, 22:40
Den Autor verstehe ich so, dass er eventuell aufgeben will (?)
Zitat
... Wenn der negative Widerspruchsbescheid - in der Form wie hier veröffentlicht - eingegangen ist, werde ich die Entscheidung fällen, ob ich die Forderung begleiche oder nicht...
Ich denke nicht, dass er "aufgeben" will. Allenfalls - abhängig davon, ob die Vollziehung aufgeschoben wird - dass er den Betrag zwischenzeitlich entrichten würde bis zur Entscheidung in der Hauptsache...
Aber da gibt es ja wie erähnt noch diverse Methoden, sich davor zu schützen ;)


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Re: Diese Seite macht Mut...
#14: 07. Mai 2014, 23:06
Super,
Aldebaran macht auf seiner Seite - wie man gegen den Rundfunkbeitrag klagen kann -  ganz wie gewohnt weiter
(war meine Aufregung umsonst).

Mit zwei neuen Beiträgen:

24. April 2014
Vorsicht Falle: Antrag auf Eilrechtsschutz

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/vorsicht-falle-antrag-auf.html

&

30. April 2014
negativen Widerspruchsbescheid erhalten

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/negativen-widerspruchsbescheid-erhalten.html



Markus


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