Die ÖRR-Anstalten nennen sich gerne Unternehmen. Jedem klar ist, dass sie die Vorteile aus Privatwirtschaft und Behörde abgreifen wollen. Aus Privatwirtschaft z.B.
- Freie Programmgestaltung
- Werbung
- Erschließung neuer Betätigungsfelder
- Ausrichtung auf Quote
- Geschäftsgeheimnisse/Intransparenz
- Freie (hohe) Gehälter
Aus Behörde z.B.
- Staatliche Absicherung der Finanzen
- Vorrechte bei der Verteilung ("must carry")
- Verflechtung mit der Politik
- Bevorzugung vor Gericht
fehlt was?
Bezeichnend ist der Grundversorgungsauftag, der eine staatliche Beauftragung bezeichnet, aber mangels Definition alle privatwirtschaftlichen Freiheiten erlaubt.
In Wikipedia steht einleitend
Ein Unternehmen ist ein spezieller Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen. Konstitutive Merkmale des Unternehmens sind nach Erich Gutenberg das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinn), das Prinzip des Privateigentums und das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans).
Weiter unten steht
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen: Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)
Ist es also korrekt wenn sich die ÖRR-Anstalten als Unternehmen bezeichnen?