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Autor Thema: Frage bezüglich der Anmeldung  (Gelesen 12284 mal)

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Frage bezüglich der Anmeldung
Autor: 03. August 2013, 00:16
Hallo,

vor ca. 3 Wochen (die Zeit wird knapp) bekam Person X einen Brief vom Beitragsservice und ist nun hin und her gerissen, ob sie sich nun anmelden soll oder nicht. Bisher war X nicht angemeldet und hat somit auch nicht gezahlt. Natürlich möchte er weiterhin nicht zahlen. X ist ein armer Student und die ca. 200€, die er (Rück-) Zahlen müsste, sobald er sich anmeldet, kann ier sich nicht leisten.
Bisher hat X auch keine konkrete Zahlungsaufforderung bekommen, nur ein Anschreiben bezüglich seiner Daten und wie er Zahlen möchte erhalten. Soll X nun warten bis er eine Zahlungsaufforderung bekommt? Oder kann er schon jetzt einen Widerspruch o.Ä. einlegen?

Mich würde auch Interessieren welche Daten die Ex-GEZ vom Einwohnermeldeamt bekommt. Wissen sie seit wann Person X in der Wohnung wohnt bzw können sie das Datum einsehen? Denn Person X soll in dem Antwortbogen angeben, ob er schon vor 2013 oder erst kürzlich eingezogen ist.
Sollte er nun theoretisch in eine neue Wohnung ziehen und diese Anmelden, müsste er dann für die alte Wohnung eine Rückzahlung leisten?
Machen die sich die Mühe alles genau zu überprüfen? Können sie das überhaupt?

Es bestünde ja noch die Möglichkeit einen Härtefallantrag auf Befreiung zu stellen, aber wie macht man das am besten? Person X hat keine eigenen Einkünfte und wird von den Eltern unterstützt, sucht grade aber nach einem Nebenjob.
Allerdings habe ich gelesen, dass die Härtefallbefreiung auch eher selten vorkommt...

Ich halte diese Geldeintreiberrei für eine riesen unverschämtheit. Ich warte noch auf die Existenzsteuer... Du wirst geboren und darfst direkt dafür zahlen... kranke, traurige Welt...  :'(

Viele Grüße
Head


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#1: 03. August 2013, 10:52
Person B hat schon 2 Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung auch einen Brief bekommen, denkt aber nicht daran was zu unternehmen. Es kommen ja noch 2 weitere Briefe und was tun muss Person B erst wenn es ein Bescheid ist.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#2: 03. August 2013, 12:45
Also, reicht es wenn Person X erst beim richtigen Bescheid versucht einen Härtefallantrag oder was anderes zu stellen?
Kann Person X sich schon auf irgendetwas vorbereiten?

Danke schonmal  :)


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#3: 03. August 2013, 13:12
Für den Härtefallantrag kannst Du sogar Herrn Kirchhof zitieren

Interview in der FAZ vom 19.01.2013
Paul Kirchhof im Gespräch: „Der Rundfunkbeitrag ist wie eine Kurtaxe“
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html

"Übermäßige Lasten sehe ich eher bei Eltern von studierenden Kindern, die kein Bafög beziehen."

Immerhin hat Herr Kirchhof das Gefälligkeitsgutachten für den ÖRR geschrieben und wenn sogar er das so sieht, möchte ich mal das Gegenargument hören. Ich verstehe nicht, wieso Studierende ohne Bafög-Bezug generell als zahlungskräftiger angesehen werden als welche mit.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#4: 03. August 2013, 13:16
Wie kommst du auf 200Euro?
Du musst nur zurück bis Januar 2013 nachzahlen. Alles was davor war ist egal.

Ich habe bis jetzt auch keinen Beitragsbescheid erhalten.
Habe am 20.07.13 einen Brief zu Anmeldung erhalten.
Ich glaube ich habe aber einen Fehler gemacht mich online anzumelden.
Habe irgendwo gelesen dass jeder Inhaber einer Wohnung bzw. Betriebsstätte seit 01.01.2013 zu einer Anmeldung verpflichtet ist.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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xrw

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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#5: 03. August 2013, 13:33
Also, reicht es wenn Person X erst beim richtigen Bescheid versucht einen Härtefallantrag oder was anderes zu stellen?

Nein, der muss so früh wie möglich gestellt werden. Ist aber praktisch chancenlos, wenn es Unterhaltspflichtige gibt.

Von den Meldeämtern kriegen sie alle relevanten Daten, die dort vorhanden sind.

Die Existenzsteuer gibts auch schon. Man muss ja einen Personalausweis haben, für den man zahlen muss. Besonders hat mich da aufgeregt, dass ich als junger Erwachsener für die halbe Gültigkeitsdauer voll zahlen hab müssen. Zum Ausgleich lass ich mir immer erst verspätet einen neuen ausstellen. Zuletzt war ich 2 1/2 Jahre ohne gültigen Ausweis, was dann zwar einen Anschiss gegeben hat, aber keine weiteren Konsequenzen. Ebenso bei einer Polizeikontrolle (Schleierfahndung), aber da war er noch weniger als 1 Jahr ungültig.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#6: 03. August 2013, 15:02
@lefty: danke, das kommt in meinen sammelordner ;)
das nicht Bafög- Studenten zahlungskräftiger sein sollen, verstehe ich auch nicht. Ich habe weniger als meine Komilitonen...

@503: naja, ich denke, dass wenn ich mich anmelde, die rechnung noch auf sich warten lässt und bis es dann soweit ist, den ganzen Jahresbetrag auf einmal zahlen muss. ich werde mich jetzt wohl noch nicht anmelden und eher versuchen den Antrag zu stellen.

@xrw: Was meinst du mit Unterhaltspflichtig? Meinst du das die Eltern von Person X für X unterhalt zahlen müssen? Ist das nicht bis 25? Person X ist 26 ;)
Stimmt, du hast recht mit dem Personalausweis. ich hatte mal vor einigen Jahren Ärger im Arbeitsamt, weil der Perso ein paar Wochen abgelaufen war... Das war aber auch ein unfreundlicher Mensch... Ich bin gespannt was als nächstes kommt.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#7: 04. August 2013, 13:02
Was meinst du mit Unterhaltspflichtig? Meinst du das die Eltern von Person X für X unterhalt zahlen müssen? Ist das nicht bis 25? Person X ist 26 ;)

Sippenhaft gilt in gerader Linie grundsätzlich lebenslänglich (wobei es mit Hartz IV inzwischen eine wesentliche Ausnahme gibt). Die Frage ist eher, ob es bei den Unterhaltspflichtigen was zu holen gibt, und im Fall X, ob sie noch Anspruch auf Ausbildung hat.

Dass Unterhaltszahlungen eine Befreiung verhindern, hat ja gerade wieder das VG Ansbach bestätigt. Wobei ich nicht weiß, inwieweit das schon höchstrichterlich abgesegnet ist. In der Tat wär es ziemlich pervers, wenn man eine Befreiung allein dadurch erlangen könnte, dass sich der Unterhaltspflichtige weigert zu zahlen und man deshalb subsidiäre Sozialleistungen bekommt, die die Behörde ihrerseits beim Unterhaltspflichtigen wieder eintreibt (weiß nicht, ob das tatsächlich so ist).

Wer ohnehin bis zum Bundesverfassungsgericht klagt und davon betroffen ist, kann das sicher auch geltend machen, wenn ein Härtefallantrag abgelehnt worden ist. Aber die Rechtsprechung scheint jedenfalls so weit gefestigt zu sein, dass da in den unteren Instanzen kein Erfolg zu erwarten ist.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#8: 04. August 2013, 13:07


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xrw

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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#9: 04. August 2013, 13:32
Hallo xrw, was meinst Du wohl, was Dich beim Bundesverfassungsgericht erwartet? Schau mal da:

Mich erwartet da in dem Fall garnichts. Im Übrigen halt ich nichts von schwachsinnigen Verschwörungstheorien (und grad hab ich noch was von Sippenhaft geschrieben, was wohl nicht verständlich war).


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#10: 04. August 2013, 15:49
Wieso " schwachsinnige Verschwörungstheorie"? Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof
Alles bestens abgesichert durch Familie Kirchhof (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Bundesverfassungsgericht). Der Widerstand gegen die verfassungswidrige Finanzierung des ÖRR könnte also buchstäblich auf dem Kirchhof enden.


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xrw

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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#11: 04. August 2013, 19:48
Wieso " schwachsinnige Verschwörungstheorie"? Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof
Alles bestens abgesichert durch Familie Kirchhof (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Bundesverfassungsgericht).

Ich seh nichts. Der Mann ist für sowas nichtmal Berichterstatter.

Wenn du an so abstruse Sachen glaubst, würd ich mir an deiner Stelle lieber selber das Geld für die Klage sparen anstatt Andere davon abzubringen. Mich brauchst du in der Hinsicht eh nicht zu überzeugen, aber aus anderen Gründen.


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themob

Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#12: 04. August 2013, 20:30
Ich seh nichts. Der Mann ist für sowas nichtmal Berichterstatter.

Wenn du an so abstruse Sachen glaubst, würd ich mir an deiner Stelle lieber selber das Geld für die Klage sparen anstatt Andere davon abzubringen. Mich brauchst du in der Hinsicht eh nicht zu überzeugen, aber aus anderen Gründen.

Was ist daran abstrus? Der VDGN selbst berichtet darüber. Sie haben die 2 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Ebenfalls die Normenkontrollklage in Brandenburg.

Die Aussage stimmt. "Der Mann ist für sowas nicht mal der Berichterstatter". Nur mal eben Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht

Zitat
Gefaßt wurde der Beschluß von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing, die allesamt von einer weiteren Begründung absahen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/geschaeftsverteilung_2013/s1-kammern.html
Zitat
VDGN-Präsident Peter Ohm: „Diese

Ablehnung ist unfaßbar, zumal schon eine erste Verfassungsbeschwerde unseres Verbandes gegen den neuen Rundfunkbeitrag auf gleiche Weise im Februar abgewimmelt worden ist. Es sieht so aus, als wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht inhaltlich beschäftigen will. Wir sind uns sicher, alle formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde erfüllt zu haben. Was wir nicht für möglich gehalten haben, ist die Mitwirkung des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an diesem Beschluß. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der  wegen seines Gutachtens im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahre 2010 als Vater des Rundfunkbeitrags gilt.

Um welche Verfassungsbeschwerde es hier ging:
Quelle: http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/

Das diese Beschwerde mit der gleichen Begründung abgewiesen wurde wie die erste ist eine Sache.

Das man sich aber über die Zusammensetzung der Bundesverfassungsgerichts wundert, die die Verafssungsbeschwerde nicht annimmt, eine andere. Und hat absolut nichts mit Verschwörungstheorie zu tun. Darüber haben sich ziemlich viele gewundert. Nicht nur der VDGN, sondern auch einige seriöse Onlinedienste, die der Sachverhalt aufgefallen ist, wer beim BVerfG das unterschrieben hat.

Wer in Institutionen oder Firmen beschäftigt ist oder war, in denen mehrere Generationen in leitenden Positionen tätig waren oder sind, weiß wie der Flurfunk und das reibungslose Miteinander funktioniert. Oder der mittägliche Plausch beim Kantinenessen. Und hier haben Angefangen vom Vater bis über seine 2 Söhne langjährige Kontakte innerhalb einer Institution. Entweder weil sie dort gearbeitet haben, oder aktuell noch dort sind.

Es ist einfach eine Tatsache auf die man entsprechend seines Klageweges (wenn es denn mal dort landet) berücksichtigen muss. Was ein fähiger Anwalt wohl entsprechend im Vorfeld ansprechen würde.

Das sollte man auch nicht zum Anlass nehmen, sich von Klagen abhalten zu lassen. Zumal der Gang bis zum Bundesverfassungsgericht auf normalem Wege einige Jahre dauert. Davor stehen noch einige Instanzen. Die heißt es erstmal durchzustehen.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#13: 05. August 2013, 11:31
Was ist daran abstrus? Der VDGN selbst berichtet darüber. Sie haben die 2 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Ebenfalls die Normenkontrollklage in Brandenburg.

Ist der VDGN die Autorität dafür? Mitglieder von ihm haben 2 schwach begründete Verfassungsbeschwerden eingereicht, und die zuständige Kammer hat sie jeweils nicht zur Entscheidung angenommen, wie in 98% der Fälle. So what?

Gerade bei Beschwerden, die ohne Ausschöpfung eines Rechtswegs eine unmittelbare Betroffenheit durch ein Gesetz geltend machen, setzen sie die Anforderungen immer sehr hoch. Das kann man bedauern, aber wenn sie aus allen unstrukturierten Rundumschlägen die rechtlich relevanten Tatbestände selber extrahieren müssten, müsste man erstmal ein paar zusätzliche Senate und Kammern dafür einrichten. Die sind nicht die gute Fee, die jedem sofort alle Wünsche erfüllt (egal welche Personen gerade beteiligt sind).

Das Einzige, was in den unmittelbaren Verfassungsbeschwerden eine reale Chance geboten hätte, ist der einmalige Melderegisterabgleich. Aber dafür müsste man halt zumindest in der Lage sein, die angegriffene Norm und womöglich den zugehörigen Normgeber mit seiner Handlung konkret und korrekt zu benennen und auf der Basis zu argumentieren. Allgemein gehaltene Argumente, die zur Hälfte politischer Natur sind, beeindrucken ein Gericht wenig.

Die Aussage stimmt. "Der Mann ist für sowas nicht mal der Berichterstatter". Nur mal eben Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht

Was aber in der Beziehung keinen Unterschied macht. Zuständig war in dem Fall Masing, und Kirchhof sitzt halt in der Kammer, die über dessen Zuständigkeitsbereich entscheidet. Dass er nebenbei Vizepräsident ist und sich sein Bruder schonmal mit dem Thema befasst hat, sollte nichts zur Sache tun.

Wenn man schon der Auffassung ist, dass das System durch und durch korrupt und von Vetternwirtschaft geprägt ist, dann ist es jedenfalls völlig sinnlos, sich drauf einzulassen, soweit man nicht selber über die nötigen Mittel verfügt, das zu seinen Gunsten zu schmieren. Bis über die Klagen auf dem regulären Rechtsweg entscheiden wird, ist Kirchhof ziemlich sicher immernoch Vizepräsident.

Es besteht auch wenig Zweifel daran, dass sämtliche anderen Richter zugunsten des öffentlichrechtlichen Rundfunks voreingenommen sind. Das unterscheidet sie aber nicht von anderen relevanten Personen und wird sie nicht dran hindern, den Spielregeln gemäß zu entscheiden, wenn mal eine gut begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht wird. Irgendwer wird das wahrscheinlich auch schaffen.

Wie es dann ausgeht, ist offen. Zweifellos gibt es mehrere Ansatzpunkte, aber ob die genug hergeben, ist strittig. Zumindest kann man nicht erwarten, dass sie die bisherige Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit komplett über den Haufen schmeißen. Das ist das eigentliche Problem: Irgendwas, was für uns weiter absolut inakzeptabel ist, wird sich so gut wie sicher rechtlich einwandfrei durchführen lassen. Wenn sich die Umstände nicht stark ändern, wird letztlich nur die direkte Konfrontation mit der staatlichen Gewalt was bewirken können. Gerade wenn man der Justiz eh nichts zutraut, kann man auch gleich den Weg gehn oder halt resignieren. Wer auf die eindrischt, von denen er sich Hilfe erwartet, macht sich doch bloß lächerlich.


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Re: Frage bezüglich der Anmeldung
#14: 21. August 2013, 17:33
Hallo!

Ich bin länger nicht da gewesen– prokrastination machts möglich...  :-[
Und Person X hat in der Zwischenzeit einen weiteren Erinnerungsbrief bekommen, dass er sich umgehend anmelden soll. Ist das nun der Zweite Brief?

Aber ich habe es nun endlich geschafft einen Brief für die Befreiung von Person X zu formulieren und würde gerne wissen was ihr davon haltet. ich habe mich dabei auch von ein paar hier im Forum geposteten Briefen inspirieren lassen und auch einen Teil aus dem Musterbrief für die Zahlung unter Vorbehalt rauskopiert, um ihn so lang wie Möglich zu machen (die sollen doch was zu tun haben). Ich hoffe es ist ok so. Wenn jemand dazu noch was sagen möchte oder etwas ergänzendes hat, dann würde mich das sehr freuen.





Ich habe noch ein paar Fragen:
Was kann Person X für Belege liefern, die seine Situation bestätigen? Kontoauszug? Ein Schreiben von den Eltern?
Wenn Person X sich grade auf Jobsuche befindet und in den nächsten Wochen einen 400€ Nebenjob bekommen sollte, wie kann er dann weiter Argumentieren, dass der zu zahlende Betrag immernoch zu hoch ist?
Oder lieber erstmal verschweigen?


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