Was ist daran abstrus? Der VDGN selbst berichtet darüber. Sie haben die 2 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Ebenfalls die Normenkontrollklage in Brandenburg.
Ist der VDGN die Autorität dafür? Mitglieder von ihm haben 2 schwach begründete Verfassungsbeschwerden eingereicht, und die zuständige Kammer hat sie jeweils nicht zur Entscheidung angenommen, wie in 98% der Fälle. So what?
Gerade bei Beschwerden, die ohne Ausschöpfung eines Rechtswegs eine unmittelbare Betroffenheit durch ein Gesetz geltend machen, setzen sie die Anforderungen immer sehr hoch. Das kann man bedauern, aber wenn sie aus allen unstrukturierten Rundumschlägen die rechtlich relevanten Tatbestände selber extrahieren müssten, müsste man erstmal ein paar zusätzliche Senate und Kammern dafür einrichten. Die sind nicht die gute Fee, die jedem sofort alle Wünsche erfüllt (egal welche Personen gerade beteiligt sind).
Das Einzige, was in den unmittelbaren Verfassungsbeschwerden eine reale Chance geboten hätte, ist der einmalige Melderegisterabgleich. Aber dafür müsste man halt zumindest in der Lage sein, die angegriffene Norm und womöglich den zugehörigen Normgeber mit seiner Handlung konkret und korrekt zu benennen und auf der Basis zu argumentieren. Allgemein gehaltene Argumente, die zur Hälfte politischer Natur sind, beeindrucken ein Gericht wenig.
Die Aussage stimmt. "Der Mann ist für sowas nicht mal der Berichterstatter". Nur mal eben Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht
Was aber in der Beziehung keinen Unterschied macht. Zuständig war in dem Fall Masing, und Kirchhof sitzt halt in der Kammer, die über dessen Zuständigkeitsbereich entscheidet. Dass er nebenbei Vizepräsident ist und sich sein Bruder schonmal mit dem Thema befasst hat, sollte nichts zur Sache tun.
Wenn man schon der Auffassung ist, dass das System durch und durch korrupt und von Vetternwirtschaft geprägt ist, dann ist es jedenfalls völlig sinnlos, sich drauf einzulassen, soweit man nicht selber über die nötigen Mittel verfügt, das zu seinen Gunsten zu schmieren. Bis über die Klagen auf dem regulären Rechtsweg entscheiden wird, ist Kirchhof ziemlich sicher immernoch Vizepräsident.
Es besteht auch wenig Zweifel daran, dass sämtliche anderen Richter zugunsten des öffentlichrechtlichen Rundfunks voreingenommen sind. Das unterscheidet sie aber nicht von anderen relevanten Personen und wird sie nicht dran hindern, den Spielregeln gemäß zu entscheiden, wenn mal eine gut begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht wird. Irgendwer wird das wahrscheinlich auch schaffen.
Wie es dann ausgeht, ist offen. Zweifellos gibt es mehrere Ansatzpunkte, aber ob die genug hergeben, ist strittig. Zumindest kann man nicht erwarten, dass sie die bisherige Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit komplett über den Haufen schmeißen. Das ist das eigentliche Problem: Irgendwas, was für uns weiter absolut inakzeptabel ist, wird sich so gut wie sicher rechtlich einwandfrei durchführen lassen. Wenn sich die Umstände nicht stark ändern, wird letztlich nur die direkte Konfrontation mit der staatlichen Gewalt was bewirken können. Gerade wenn man der Justiz eh nichts zutraut, kann man auch gleich den Weg gehn oder halt resignieren. Wer auf die eindrischt, von denen er sich Hilfe erwartet, macht sich doch bloß lächerlich.