Darüber sollten sich die "unabhängigen" Gerichte mal Gedanken machen:
Zitate aus den Leitlinien ARD 2013/2014Auch interessant:
Telemedien Leitlinien ARD 2013/2014Beide Papiere wurden im übrigen an alle Mitglieder der Landtage versendet. Also auch die Politiker in den Bundesländern wissen Bescheid (zumindest die, die es lesen)
Tip: Jedes PDF Dokument lässt sich auch nach Stichworten durchsuchen, z.B. "Quote"
Leitlinien Zitat:
Für Das Erste gilt unverändert die in der ARD vereinbarte und bewährte Doppelstrategie, Qualität und Quote gleichermaßen erreichen zu wollen. Dazu muss das öffentlich-rechtliche Profil des Ersten weiter geschärft werden, um die reale Nutzung zu stabilisieren und zu steigern. Der Funktionsauftrag kann nur erfüllt werden, wenn Das Erste ein relevanter Faktor der Meinungs- und Willensbildung bleibt. Relevanz ohne Akzeptanz kann es letztendlich nicht geben. Mehrheitsfähigkeit ist der entscheidende Faktor und die Grundlage der Legitimation des Ersten. Die Doppelstrategie führt
Quote ? Der ÖRR ist nicht an Quoten gebunden
Siehe
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083238.html Notiz 441
Mit der Grundversorgungsaufgabe, die der öffentlichrechtliche Rundfunk, jedenfalls unter den gegenwärtigen Bedingungen, im dualen System hat, wäre es unvereinbar, ihn insoweit überwiegend auf Werbeeinnahmen zu verweisen. Das ergibt sich aus den Rückwirkungen, die die Finanzierungsart auf die Programmgestaltung hat. Aus der Sicht der Werbung treibenden Wirtschaft stellt sich das Rundfunkprogramm in erster Linie als Umfeld von Werbesendungen dar. Ob und in welchem Maß Rundfunkwerbung ihre Adressaten erreicht, hängt für die werbende Wirtschaft von der Attraktivität des Programmumfeldes ab. Diese bemißt sich nach der Einschaltquote. Ein von Werbeeinnahmen abhängiger Rundfunkveranstalter muß darauf Rücksicht nehmen und seine Programmplanung in starkem Maß an Einschaltquoten ausrichten. Damit sind aber gerade jene Anforderungen an die Programmgestaltung gefährdet, die sich für den öffentlichrechtlichen Rundfunk aus der Grundversorgungsaufgabe ergeben (vgl. BVerfGE 73, 118 [155 f.]) und dem System der Gebührenfinanzierung zugrunde liegen.
BVerfGE 73, 118 Notiz 155
In dieser Ordnung ist die unerläßliche "Grundversorgung" Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, zu der sie imstande sind, weil ihre terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und weil sie nicht in gleicher Weise wie private Veranstalter auf hohe Einschaltquoten angewiesen, mithin zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind.
Leitlinien Zitat:
Flexibilität und Veränderungsbereitschaft sind wichtige Faktoren, wenn es um das eine, alle Landesrundfunkanstalten verbindende Ziel geht: die Position des Ersten im Markt zu stärken
Der Funktionsauftrag ist die Grundversorgung. Völlig egal wie stark oder schwach die am Markt sind.
Leitlinien Zitat:
Bei allen Herausforderungen, denen sich das Hauptprogramm der ARD zu stellen hat, hat es doch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil:Das Erste hat die Eins – und diese Eins ist ein Qualitätssiegel
Welcher Wettbewerb?
Der Zwangsrundfunkbeitrag ist der einzigste Vorteil und nichts anderes, damit wäre ein Wettbewerb unter gleichen Bedingungen gar nicht möglich. Und auch gar nicht gewollt.
Leitlinien Zitat:
2011 übertraf KiKA mit einem Marktanteil von 33,7 Prozent bei den Drei- bis Fünfjährigen die anderen Kindersender um fast sieben Prozentpunkte.
Wo bleibt der Schutz für Kinder? 3 - 5 jährige gezielt durch ein vom Gesetz finanziertes System an die Mattscheibe zu binden sollte verboten werden. Und wieder spielt die Quote eine ausschlaggebende Rolle. Ich bringe KIKA nur mit dem Betrugsskandal in Verbindung
Irgendwie hat der ÖRR es nicht verstanden wie man anhand der Leitlinien erkennen kann. Er zeigt nicht nur seine Ignoranz gegenüber der Bevölkerung, sondern auch gegenüber der Gerichtsbarkeit.
Wo kein Kläger da kein Richter, da sollten wir alle entsprechend aktiv werden im Rahmen unserer individuellen Möglichkeiten.
Wann wachen die Gerichte endlich auf?
Ich empfehle den Herren und Damen bei den deutschen Gerichten einmal, diese Leitlinien gut zu studieren und mit den Begriffen: Funktionsauftrag - Grundversorgung auf den Prüfstand zu stellen
Hier werden Situationen dargestellt wie es in einer freien Marktwirtschaft üblich ist. Ich glaube nicht, dass dies zum Funktionsauftrag oder Grundversorgung gehört.
Kleines Gimmick am Rande aus März 2013 zum Nachdenken:
Mailanfragen zur Übertragung verschiedener ÖR Sender über die Wahl des Papstes (Zeitgleich mit unterschiedlichem Personal)
Zitat aus einer Mail einer Institution, die für die Finanzkontrolle zuständig ist:
ARD und ZDF sind zwar beide öffentlich-rechtliche Anstalten, stehen aber in Konkurrenz zueinander. Es kann deswegen nicht funktionieren, dass nur ein System über ein bedeutendes Ereignis live berichtet (RTL und Sat.1 kämen auch nicht auf die Idee, sich abzustimmen).
Der Zwangsrundfunkbeitragszahler muss sich also damit zufrieden geben, den internen Konkurrenzkampf der ÖRR zu finanzieren? Funktionsauftrag? Grundversorgung?
RTL und SAT.1 haben auch keine Zwangsalimentierung von Staats wegen und müssen sich tatsächlich ohne Beitragszahlungen am Markt behaupten.
Zitat aus einer Mail eines Programms mit einer 1 im Namen:
Das Erste ist der wichtigste aktuelle Informations-TV-Sender in Deutschland. Wenn irgendwo auf der Welt ein Ereignis von großer Bedeutung passiert, schalten die Zuschauer Das Erste ein, um sich zu informieren.
Da nicht nur Das Erste sondern auch das Zweite Deutsche Fernsehen sowie die Dritten ARD-Programme und eine Reihe Kooperationsangebote ihren öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu erfüllen haben, ist es durchaus möglich, dass mehrere Programme wichtige politische oder gesellschaftliche Ereignisse parallel übertragen oder dass es zur gleichen Zeit Angebote ähnlichen Charakters gibt.
Das ERSTE ist der wichtigste Informations TV Sender? Sagt das ein Gericht? Muss es denn das wichtigste in Deutschland sein?
Alle ÖR Sender haben also ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, mit gleichen Inhalten? Reicht dazu nicht EIN Sender? Wäre der Funktionsauftrag bzw. die Grundversorgung damit nicht gewährleistet?
Zitat aus einer Mail eines Programms mit einer 2 im Namen:
Angesichts der Vielzahl bestehender Angebote und der sich in Zukunft noch verschärfenden Marktsituation kann es dabei nicht die Aufgabe des ZDF sein, das eigene Programm mit denen anderer Sender, und auch der ARD, jederzeit im Detail abzustimmen.
Hoch lebe der staatlich finanzierte Zwangsbeitrag für ALLE, damit sich die ÖRR intern der Marktsituation stellen können.
Funktionsauftrag? Grundversorgung?