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Autor Thema: Falle? Rückwirkende Forderungen?  (Gelesen 3572 mal)

S
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Falle? Rückwirkende Forderungen?
Autor: 31. Juli 2013, 09:39
Eins vorweg, die hypothetische Person, um die es hier geht, will eigentlich gar nicht boykottieren..
Nach Trennung und Umzug in eine Singlewohnung bekam diese Person anfang 2011 Besuch von einem GEZ-Drücker ("zufällig an dem Tag, an dem die Techniker das Kabelfernsehen eingerichtet haben).
Es wurde nicht lamentiert, das Formular unterschrieben, Einzugsermächtigung erteilt und dann.. Nichts.
Es wurden nie Beiträge abgebucht.
Besagte hypothetische Person hat dann sogar mal, hypothetisch, beim Service Center angerufen.
Dort konnte man aber keine Auskünfte zum Stand geben und hat auf die Schriftform verwiesen..
Nuja.. Wer nicht will. Also wurde bislang nichts gezahlt.

Nun liegt dieser Person ein Schreiben des "Beitragsservice" vor.
Inhalt: Ein Anschreiben, in dem steht, dass bislang noch keine Beiträge auf dem Konto eingegangen sind. Ein Zahlschein für die Beiträge von Juni-August 2013 (53 € irgendwas)..
Und ein Fragebogen, für den Fall, dass für diesen Haushalt schon Beiträge gezahlt werden oder Sonstiges.

Unter der Voraussetzung, dass diese Person gar nicht renitent sein möchte, die Beiträge zahlen will, aber nicht rückwirkend für mehrere Jahre..
Ist es da klug, diesen Betrag jetzt zu überweisen?
Ich verstehe es mehr oder weniger als Amnestie-Angebot, nach dem Motto "Hier nu zahl' ab Juni 2013 und wir vergessen die Jahre des "schwarzsehens"".

Gibt es da Erfahrungsberichte anderer hypothetischer Personen?

Viele Grüße
Senfwasser


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Re: Falle? Rückwirkende Forderungen?
#1: 02. August 2013, 10:06
Die hätten doch sicherlich die höhere Forderung mit aufgelistet oder nicht?

Was ich definitiv weiß: wer vor 2013 nicht gezahlt hat, kann hierfür nicht mehr herangezogen werden. Schlimmstenfalls zahlst du also ab Januar 2013.
Bestenfalls gibts du einfach ein, dort neu zugezogen zu sein (von mir aus ab Juni) und davor bei deinen Eltern (oder jmd von dem du weißt, dass er zahlt) gewohnt hast. PUNKT.

Natürlich alles rein hypothetisch ;)


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xrw

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Re: Falle? Rückwirkende Forderungen?
#2: 02. August 2013, 10:36
Was ich definitiv weiß: wer vor 2013 nicht gezahlt hat, kann hierfür nicht mehr herangezogen werden.

Doch. Sie betreiben bloß keine aktiven Nachforschungen mehr, weil sich die Kosten dafür nicht mehr amortisieren. Wenn man bis Ende 2012 nicht gezahlt hat, sollte man aber alles vermeiden, wodurch sie auf eine Gebührenpflicht vor 2013 schließen könnten. Wenn sie eine Information dazu gratis bekommen, hab ich keinen Zweifel daran, dass sie die Gebühren bis zur Verjährungsfrist (zuletzt meines Wissens 3 Jahre, in denen sie keine Forderungen geltend gemacht haben; zuvor waren es mal 30) eintreiben.


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Re: Falle? Rückwirkende Forderungen?
#3: 02. August 2013, 10:57
("zufällig an dem Tag, an dem die Techniker das Kabelfernsehen eingerichtet haben).

So ein Zufall! Vielleicht hat der Techniker auch zufällig Geld vom GEZ-Drücker bekommen. Ob er es dem Finanzamt zufällig mitteilte, ist eine andere Frage.


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