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Autor Thema: Mehrfamilienhaus  (Gelesen 6153 mal)

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  • Beiträge: 98
Mehrfamilienhaus
Autor: 30. Juli 2013, 14:48
Person A und Person B sind befreundet und wohnen in einem Mehrfamilienhaus (mit z. B. 10 Parteien/Wohnungen), jeweils in eigenen Wohnungen. (Gleiche Straße, gleiche Hausnummer)

Person A zahlt keinen Rundfunkbeitrag und wartet auf Post vom Beitragsservice.

Person B zahlt diese hingegen schon immer und hat auch eine Teilnehmernummer.

Was wäre, wenn Person A dann einfach die Teilnehmernummer von Person B angibt und so tut, als würde Person A bei Person B wohnen?

Könnte das irgendwann rauskommen, dass Person A in Wirklichkeit in einer eigenen Wohnung wohnt, für den eigentlich ein separater Rundfunkbeitrag fällig wäre? Vor-Ort-Kontrolleure soll es ja nicht mehr geben. Höchstens über die Vermieterauskunft?


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j

jetzt_reicht_es

Re: Mehrfamilienhaus
#1: 30. Juli 2013, 15:37


Was wäre, wenn Person A dann einfach die Teilnehmernummer von Person B angibt und so tut, als würde Person A bei Person B wohnen?
Clever! Zumal bei Einwohnermeldeamt keine Wohnungsnummer angegeben wird
Zitat
Könnte das irgendwann rauskommen, dass Person A in Wirklichkeit in einer eigenen Wohnung wohnt, für den eigentlich ein separater Rundfunkbeitrag fällig wäre? Vor-Ort-Kontrolleure soll es ja nicht mehr geben. Höchstens über die Vermieterauskunft?
Unwahrscheinlich!  Allerdings wenn Person A diesen "Trick" öffentlich in Internetforen veröffentlicht, bringt er die Sesselp**er auf neuen Kontrollideen!
Nichts für Ungut!


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t

themob

Re: Mehrfamilienhaus
#2: 30. Juli 2013, 15:49
Es würde früher oder später rauskommen.

Zu beachten ist auch das Person A sich in eine Abhängigkeit zu Person B begibt, welches auch Risiken birgt.

Was hindert Person A daran, den Kampf gemeinsam mit vielen anderen aufzunehmen?

Und langfristig Person B davon überzeugen, dass der gesamte Apparat obsolet ist und neu abgespeckt wie in den Forderungen beschrieben, aufgestellt wird?

Person A + B als neue Mitstreiter zu gewinnen, die den Bescheid abwarten (dazu müsste man Zahlung einstellen) und Widerspruch, Klageweg beschreiten, wäre viel besser.
Es sei denn Person A + B sind vollkommen zufrieden mit dem nicht bestellten Zwangsdienstleistungsangebot und wollen nur einfach weniger zahlen.

Zitat
Forderungen:
Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.

Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.

Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.

Diese Reform hätte als zusätzliche Konsequenz die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Folge.

Unterstützen Sie diese Forderungen und helfen Sie mit Ihrer Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren.
Quelle: http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
 
Wir plädieren hier mehr für einen gemeinsamen Kampf mit gemeinsamer Zielsetzung. Weniger vor dem davonlaufen  ;)


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