Arbeitsrecht:
Scheinselbstständigkeit beim RundfunkDer Bayerische Rundfunk, der ebenso wie der RBB offenbar eine Grundsatzentscheidung gesucht hat, indem er durch alle Instanzen ging, weiß, dass es bei der Beurteilung einer Scheinselbstständigkeit vor allem auf die "Weisungsgebundenheit" ankommt. Entsprechend argumentierte der BR, der wie alle anderen Sender lieber Sach- als Personalkosten ausweist: Da die Cutterin die jeweils angebotenen Einsätze ablehnen konnte, ist sie hinsichtlich der Arbeitszeit nicht weisungsgebunden, dass der Arbeitsorts vorgegeben ist, ist demgegenüber als Indiz für eine abhängige Beschäftigung zu vernachlässigen. Zusätzlich berief sich der Sender darauf, dass die Cutterin "programmgestaltend", also fachlich ungebunden und prägend tätig sei, weil ihr schöpferischer Akt die Aussage der fertigen Beiträge beeinflusse.
Eine Grundsatzentscheidung gesucht? Wofür? Reicht ihnen das viele Geld nicht, dass sie jetzt so etwas versuchen? Beschämend, auch dass keiner sich richtig erhebt und laut schreit: "Basta!"