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Autor Thema: Scheinselbstständigkeit beim Rundfunk  (Gelesen 2584 mal)

Uwe

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Scheinselbstständigkeit beim Rundfunk
Autor: 28. Juli 2013, 12:34
Scheinselbstständigkeit beim Rundfunk

Eine vorgeblich selbstständig tätige Cutterin des Bayerischen Rundfunks (BR) war tatsächlich Arbeitnehmerin, stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer am 10. Juli veröffentlichten Entscheidung vom April fest. Mit diesem Urteil und einer Parallelentscheidung vom 17. Juli zu einer Cutterin beim Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) festigt das BAG seine laufende Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit. In beiden Urteilen tritt das BAG allen Argumenten der öffentlich-rechtlichen Sender detailliert entgegen. - Zwei weitere Referenzurteile für alle Arbeiten, die beim Auftraggeber nach Anweisung und in festen Dienstplänen erledigt werden.

mehr auf:
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=51dd713f1ca00&akt=news_recht&view=&si=51f455fcd7e4a&lang=1


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Arbeitsrecht:
Scheinselbstständigkeit beim Rundfunk


Zitat
Der Bayerische Rundfunk, der ebenso wie der RBB offenbar eine Grundsatzentscheidung gesucht hat, indem er durch alle Instanzen ging, weiß, dass es bei der Beurteilung einer Scheinselbstständigkeit vor allem auf die "Weisungsgebundenheit" ankommt. Entsprechend argumentierte der BR, der wie alle anderen Sender lieber Sach- als Personalkosten ausweist: Da die Cutterin die jeweils angebotenen Einsätze ablehnen konnte, ist sie hinsichtlich der Arbeitszeit nicht weisungsgebunden, dass der Arbeitsorts vorgegeben ist, ist demgegenüber als Indiz für eine abhängige Beschäftigung zu vernachlässigen. Zusätzlich berief sich der Sender darauf, dass die Cutterin "programmgestaltend", also fachlich ungebunden und prägend tätig sei, weil ihr schöpferischer Akt die Aussage der fertigen Beiträge beeinflusse.


Eine Grundsatzentscheidung gesucht? Wofür? Reicht ihnen das viele Geld nicht, dass sie jetzt so etwas versuchen? Beschämend, auch dass keiner sich richtig erhebt und laut schreit: "Basta!"


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Zitat
Der Bayerische Rundfunk, der ebenso wie der RBB offenbar eine Grundsatzentscheidung gesucht hat, indem er durch alle Instanzen ging,...

Wer solche Aktionen nicht mit dem eigenen Geld bezahlen muss, denn hierfür wurden ja unsere abgepressten Beiträge verwendet, kann bis auf das Letzte klagen und sogar verlieren. Mags kosten wer`s bezahlt  >:(


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