Kann zum Beispiel eine Firma ihn von der Steuer absetzen oder nicht?
Zu Zeiten der Rundfunkgebühr konnte das Finanzamt bei Autoradios oder sonstigen Geräten meist argumentieren, dass diese Ausgaben vermeidbar wären.
Das ging dann bei der PC Gebühr schon nicht mehr, da "unvermeidbar" nach der Rechtsprechung.
Beim Rundfunkbeitrag ist das ähnlich, es ist nur Vorsicht angebracht, dass die Angaben beim Beitragsservice stimmen. Wenn dort irgendwelche Betriebsstätten usw. gelistet werden, die es gar nicht gibt oder völlig falsche Summen angeführt werden (habe ich im Bekanntenkreis mehr wie einmal gesehen), kann man die später ggf. auch nicht voll absetzen sondern nur das was wirklich zu bezahlen gewesen wäre. Das natürlich nur, wenn mal einer die Unterlagen exakt prüft...