Hallo,
angenommen ein Paar hat im August 2009 geheiratet, aber erst im September 2010 in einer gemeinsamen Wohnung zusammengezogen. Seit September 2010 haben Sie aus Unwissenheit doppelt Rundfunkgebühren gezahlt. Die zugezogene Ehefrau hat den Adresswechsel auch direkt unmittelbar mit der EMA-Ummeldung der GEZ mitgeteilt.
Nun haben beide im Dezember 2012, im Rahmen der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag, erst festgestellt, dass Sie als Ehegemeinschaft bis dato zu unrecht doppelt Rundfunkgebühren gezahlt haben.
Eine Antrag auf "rückwirkende Abmeldung wegen Ehegemeinschaft" wird 7 Monate nach dem Stellen des Antrages abgelehnt, da sie als Ehepaar erst nachträglich zusammengezogen sind und somit die Abmeldung erst frühestens zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen Mitteilung möglich sei.
Ist das korrekt? Das würde also rein chronologisch betrachtet bedeuten:
1. Fall: Paar zuerst zussammengezogen -> danach geheiratet -> 2 Jahre weiter doppelt bezahlt: Rückwirkende Abmeldung bis zum Tag der Hochzeit ist möglich!
2. Fall Paar erst geheiratet -> danach erst zusammengezogen -> Rückwirkende Abmeldung ab dem Zeitpunkt des Zusammenzugs ist nicht möglich, sondern erst zum Zeitpunkt der ersten, schriftlichen Mitteilung. => Die Jahrelang zu unrecht doppelt gezahlten Beiträge darf die GEZ also einfach behalten?