In Bayern verbietet übrigens sogar die Verfassung solche Zwangsmitgliedschaften (Artikel 179; ist auf Druck der Amerikaner reingekommen und sollte bei der Reform des Senats unauffällig entsorgt werden, aber der Senat ist vom Volk ganz abgeschafft worden und der Artikel geblieben):
Die in dieser Verfassung bezeichneten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Körperschaften, Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Art. 154, 155, 164) sind keine öffentlichen Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben. Zwangsmitgliedschaft bei ihnen ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich hat ein einfaches Bundesgesetz Vorrang vor einer Landesverfassung, aber hier ist auch fraglich, ob der Bund überhaupt eine so weitgehende Gesetzgebungskompetenz hat. Die hat er auf dem Gebiet nur,
"wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht".
Artikel 179 ist übrigens auch ein potenzieller Angriffspunkt gegen den Rundfunkbeitrag in Bayern, weil man den Bayerischen Rundfunk als "kulturelle Körperschaft" auffassen kann (wobei allerdings seine verfassungsmäßigen Aufgaben nur Information, Bildung und Unterhaltung sind). Dann wär die entscheidende Frage (neben der, ob es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Zwangsmitgliedschaft handelt), ob die Aufzählung der Artikel abschließend ist oder nicht. Dabei müsste man berücksichtigen, dass der Rundfunk (Artikel 111a) erst später in die Verfassung gekommen ist.
Die 100'000 glaub ich übrigens nicht ganz. Das wär ein ziemlich erheblicher Anteil, und ein Unternehmen hat noch viel weniger Möglichkeiten sowas zu entgehn als ein Privatmensch. Vielleicht machen so viele ihren Unmut gegenüber der IHK deutlich und/oder zahlen nicht pünktlich.