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Autor Thema: Widerspruchsbegründung Verletzung der Grundversorgung  (Gelesen 4120 mal)

P
  • Beiträge: 1
Hallo,

ein Anwalt hat mir geraten den Widerspruch mit der Verletzung des Grundversorgungsauftrags  durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus heutiger Zeit zu begründen.

Die Begründung eines Steurer ähnlichen verfassungswidrigen Beitrages hielt er eher für nutzlos, da man nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch schon beitragspflichtig gewesen wäre.

Zudem wurde mir empfohlen gleichzeitig einen zweiten Brief / Fax zu schicken mit Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" unter Rechtsvorbehalt zu verschicken, wie es hier schon als Musterbrief im Forum zu finden ist.

Was haltet Ihr von den meinen Brief?:

Widerspruch:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
"Freimersdorfer Weg 6" mit rein???
50439 oder 50829 Köln was ist richtig???
Beitragsnr. xxxxx


Betreff: 1. Widerspruch gegen Gebührenbescheid vom yy.xx2013
xxxxxx, den 27.5.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom yy.xx.2013 Widerspruch ein.

Begründung:
Die Bereitstellung einer Grundversorgung ist in der derzeitigen Konstellation von TV- und Radio aus heutiger Sicht nicht mehr notwendig. Es gibt genügend alternative Angebote und Möglichkeiten.

Weitere Begründungen werde ich Ihnen vor Gericht gerne mitteilen.

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO,


Mit freundlichen Grüßen

xxxx


Sollte man den Widerspruch schon auf folgendes Schreiben antworten (wurde mir vom Anwalt geraten)?:
Zahlungsaufforderung der Rundfunktbeiträge:





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s
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Hallo,

Dir ist schon klar das das angehängte Dokument nur eine Zahlungsaufforderung ist.

Der von Dir gewählte Begriff "Zahlungsbescheid" ist im juristischen Sinne falsch.

Erst den echten Beitragsbescheid abwarten und dann mit dem RA Widerspruch einlegen.

Sollte Dein RA aber wissen, zumindest wenn keine Widerspruchsbelehrung abgedruckt ist sollte es bei ihm klingeln.

VG


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S
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Vor dem 1.1.2013 war man beitragspflichtig, wenn man einen Fernseher angemeldet hatte, oder einen besessen hat. Der Fernseher konnte aber abgemeldet werden. Das geht ja nun nicht mehr.

Du solltest Dir den Unterschied zwischen verfassungswidrig und verfassungsfeindlich klar machen. Von einer Verfassungswidrigkeit wird ausgegangen, wenn derjenige welcher vor hat, das Grundgesetz abzuschaffen. Verfassungsfeindlichkeit ist die Vorstufe davon und bedeutet in etwa, daß derjenige welcher das Grundgesetz nicht respektiert.

Daß mit der Zahlung unter Rechtsvorbehalt ist so eine Sache. Wenn man davon ausgeht, daß hier ein verfassungsfeindliches Vorgehen vorliegt, welches vom Staat geduldet wird, bist Du natürlich im Recht, wenn Du nicht bezahlst.   

Was nützlich ist und was nicht, sollte der Anwalt dem Klienten überlassen. Denn schlussendlich wird wohl jede Begründung nutzlos sein. Oder hatte der Anwalt einen Tipp, welcher Erfolg versprechen könnte?

Ich halte das für richtig, daß Du pro forma schon mal einen Widerspruch abgeschickt hast. Die Adresse sollte dann die sein, von welcher die Rechnung kam.


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