Vor dem 1.1.2013 war man beitragspflichtig, wenn man einen Fernseher angemeldet hatte, oder einen besessen hat. Der Fernseher konnte aber abgemeldet werden. Das geht ja nun nicht mehr.
Du solltest Dir den Unterschied zwischen verfassungswidrig und verfassungsfeindlich klar machen. Von einer Verfassungswidrigkeit wird ausgegangen, wenn derjenige welcher vor hat, das Grundgesetz abzuschaffen. Verfassungsfeindlichkeit ist die Vorstufe davon und bedeutet in etwa, daß derjenige welcher das Grundgesetz nicht respektiert.
Daß mit der Zahlung unter Rechtsvorbehalt ist so eine Sache. Wenn man davon ausgeht, daß hier ein verfassungsfeindliches Vorgehen vorliegt, welches vom Staat geduldet wird, bist Du natürlich im Recht, wenn Du nicht bezahlst.
Was nützlich ist und was nicht, sollte der Anwalt dem Klienten überlassen. Denn schlussendlich wird wohl jede Begründung nutzlos sein. Oder hatte der Anwalt einen Tipp, welcher Erfolg versprechen könnte?
Ich halte das für richtig, daß Du pro forma schon mal einen Widerspruch abgeschickt hast. Die Adresse sollte dann die sein, von welcher die Rechnung kam.