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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung Einzelunternehmer ohne Betriebsstätte mit Geschäftsfahrzeug  (Gelesen 5372 mal)

D
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen, ich bin aus aktuellem Anlass neu hier und brauche einen Rat.

Nehmen wir an, es gibt einen Einzelunternehmer, der seit mehreren (über 10) Jahren keinen Beitrag zahlt bzw. auch noch nie von der GEZ angeschrieben wurde.

Jetzt kommt ein Brief des Beitragsservice mit der Bitte um Informationen zum Betrieb. Der Betrieb besitzt keine Betriebsstätte, da diese gleichzeititg Wohnung ist und hierfür bereits Beitrag gezahlt wird. Der Einzelunternehmer besitzt jedoch von Beginn der Unternehmertätigkeit an ein KFZ.

Nach der aktuellen Regelung müsste er also lediglich 5,99 pro Monat für das KFZ zahlen. Zu dieser Zahlung ist er gerne bereit - Jedoch nicht rückwirkend für die letzten 10+x Jahre.

Wie geht man am besten vor bzw. was gibt man am geschicktesten preis?

Beruft man sich auf Herrn Eicher und zahlt ab dem 01.01.2013 die 5,99 pro Monat nach (http://www.tagesspiegel.de/medien/gez-nachfolge-schwarzseher-muessen-nicht-rueckwirkend-zahlen/7317622.html) bzw. gilt dieses Vorgehen der GEZ überhaupt für Unternehmer?

Sollte man auf Verjährung setzen?

Sollte man angeben, dass das aktuelle Fahrzug (5 Jahre alt) ein Radio besitzt und man daher für 5 Jahre rückwirkend zahlt. In Verbindung damit könnte man darauf bestehen, dass die Fahrzeuge vorher kein Radio besaßen und versuchen damit durch zu kommen?

Hat jemand Erfahrungen in dieser Richtung?

Werden vielleicht sogar Forderungen analog der "alten" Gebührenregelungen durch die GEZ versucht geltend zu machen?

Vielen Dank und beste Grüße,

David

P.S. Ich glaube durch die Eintragung des Unternehmens bei Google hat man sich leider auf den Radar gebracht.



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s
  • Beiträge: 516
Wird denn überhaupt irgendwo gefragt, seit wann das KfZ geschäftlich genutzt wird?

Im Anmeldeformular habe ich sowas nicht gefunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2014, 23:08 von seppl«

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  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Alles hier Geschriebene rein Hypothetisch:

Bitte keine Paranoia. Mit Sicherheit hast du keine Rückforderung für die letzten 10+x Jahre bekommen, sondern es geht darum, dich jetzt zu erfassen, um deinen Betrieb bis zur Betriebsausgabe zu verpflichten – von irgendwas muss die nimmer satte Raupe ihren Fressrausch befriedigen.

Da dein Betrieb zuhaue ist und du einen PKW hast, zahlst du insgesamt 23,97 EUR im Monat – da aber du es gerne tust, kannst du den Bogen ausfüllen und gerne rückwirkend ab dem 1.1.2013 zahlen. Was davor war, wird nicht hinterfragt, kannst aber trotzdem gerne angeben, damit du denen einen Gefallen tust. Das nehmen sie gerne an...

Anmerkung: Verkehrtes Verständnis von Gerechtigkeit, wenn man gerne einen unnötigen und ungerechten Zwang zahlen will.

Das Thema wird geschlossen, denn wir sind keine Beratungsstelle des BS, sondern strikt dagegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2014, 21:53 von René«

 
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