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Autor Thema: E-Mail Informationen zur Klage durch Rechtsanwaltskanzlei PWB  (Gelesen 5191 mal)

d
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Person A versucht seit Anfang des Jahres aktiv an einem GEZ Protest mitzuwirken. Hierbei wurden ebenfalls die aus dem Boden sprießenden Anti-GEZ Plattformen aktiv besucht und wo möglich Informationsmatieral angefordert.

Vor kurzem habe ich eine E-Mail erhalten von einer Rechtsanwaltskanzlei die offenbar mit einer der Plattformen (es war mir leider nicht mehr nachvollziehbar welche genau) zusammen arbeitet an einem Weg zu einer Klage.

Hierzu wurden unter anderem PDF Anhänge verschickt die im Acrobat-Reader mit dem Titel
"Neue GEZ- Gebühr verfassungswidrig!, Gewinn für Sie von ca. 300,00 € jährlich möglich, Übersendung der hierfür notwendigen Vertretungsunterlagen" betitelt waren.

Der Versand fand um den 26. Juni statt.

Angeboten werden Möglichkeiten für einen "aktiven" GEZ Protest wahlweise ohne Rechtsschutzversicherung (59,50 Euro Pauschal) sowie mit RS-Versicherung.

Des weiteren kann man bei Gefallen auch Beauftragen dass die GEZ zu weiteren Auskünften durch Anschreiben der Kanzlei gedrängt werden.


Alles in allem klingt es (egal ob mit oder ohne RS-Versicherung) verlockend. Die E-Mail sowie PDF-Schreiben wirken aus meiner Sicht seriös und angesichts dessen, dass ich mich "schwach" daran erinnern kann irgendwo solche Info angefordert zu haben (vor einigen Monaten) wirkt es auf mich nicht wie ein Lock&Abzock Angebot.

Person A fragt sich nun, ob andere User hier damit konfrontiert wurden und was diese von diesem Angebot halten?


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t

themob

Hallo,

ich kenne Personen denen das Schreiben von der PWB Kanzlei, Herrn S.G. (im übrigen Impressumsgeber von der tollen Stifung Medienopfer) ebenfalls bekannt ist. Daraufhin hatten wir mal etwas im Internet recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Zitat
Stiftung - Medienopfer Impressum
Stiftung Medienopfer
Rechtsform: Verein

vertreten durch den Vorstand: S.G.

email: kontakt@.......................

Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Gotha
Registernummer: beantragt

Registernummer ist seit 2012 beantragt..... wir haben 07.2013, diese Vorgehensweise ist ebenfalls fragwürdig (auch wenn Herr S.G. nur mit seinem Namen drinsteht) was aber umso erstaunlicher ist, da er nicht offiziell als RA hier auftritt sondern als Privatmann.

Ebenfalls sehr aufdringlich und aussagekräftig wenn jemand auf einer Webseite zu Anfang mehr mit Abschlüssen zu RV`s wirbt und dann irgendwann mal einen Eindruck erwecken möchte das diese Stiftung schon Gott und die Welt in Bewegung gesetzt hat. Satzungen lassen sich nicht finden. Abschließende Ergebnisse in Form von Dokumenten etc oder Nachweisen auch nicht. Das Layout der Website ist von freecsstemplates.org usw. usw......

Den Inhalt der Seite (zum Thema Rundfunkbeitrag) kann ich wiedergeben mit der Erkenntnis die ich aus vielen Beiträgen und Artikeln im Internet finde.

Für mich ist das Schreiben erstmal der Versuch, Mandanten zu gewinnen. Für 50€ pauschal für das Stellen eines Befreiungsantrag und die Vertretung im Widerspruch und zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu animieren, wenn noch nicht vorhanden. Risiko bei Rechtsschutzversicherung ist das Verwaltungsrecht, insbesondere LRA`s und das eine 3 Monatsfrist existiert bevor die RV überhaupt greifen könnte, was mit keinem Wort erwähnt wird.

(Keine Infos zu Antrag auf Aussetzung - evtl Antrag auf Aussetzung (Eilrechtsschutz) beim VG und das Kosten anfallen würden)

Als zweites Schreiben ein unverbindliches Angebot über RV`s eines "Pensionswerk Mitte" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wobei alleinige Gesellschafterin ein Pensionswerk Mitte UG (haftungsbeschränkt) ist.

Die Rechtsform & Co. KG wird unter anderem in Wikipedia so beschrieben:
Zitat: Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen und ggf. die für die UG (haftungsbeschränkt) vorgeschriebene Rücklagenbildung faktisch leerlaufen zu lassen.
Wikipedia

Eine UG muss 25% Rücklagenbildung vornehmen bis 25.000€ erreicht sind. Mit dem o.g Konstrukt will man dem entgehen.

Zumindest fragwürdige Vorgehensweise die einem zu denken geben sollte.


Zitat
Der Satz im Schreiben von PWB das bereits Expertisen vorliegen, die zu dem Ergebnis gelangen, dass die Neuregelung nicht den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt und diese daher unwirksam sind.

Für diesen Fall entsteht derzeit für keinen einzigen Bürger oder Unternehmer eine Gebührenpflicht. Denn die alte Beitragsregelung ist nicht mehr in Kraft.........

Die Aussage aus dem Munde einer Kanzlei das (diese daher unwirksam sind und für niemanden eine Gebührenpflicht besteht) finde ich höchst unseriös, die Verfassungswidrigkeit wurde gerichtlich NICHT bestätigt. Hier soll nur etwas suggeriert werden, damit mehr Mandanten gewonnen werden können. Eben eine Aussage die von allen gerne gelesen wird, ohne kritisch zu hinterfragen.

Der Bezug auf Artikel 2 und 3 GG kommt nicht aus dem Munde der Anwaltskanzlei, sondern sie beziehen sich lediglich auf die Gutachten von den Professoren Münch und Degenhardt. Die liegen uns ja hier auch vor und daher wissen wir das der GG angegriffen wird. Ebenso wie wir wissen das auch Geuer auf GG abzielt unter anderem.

Für mich ergibt sich aus dem Schreiben keinerlei neue Erkenntnisse, außer das hier eine Kanzlei mit unseriösen Argumenten und fragwürdigen Aussagen die Leute dazu animieren möchten, bei der Kanzlei Mandant zu werden. Für 50€ pauschal plus "GEZ-Rechtsschutzversicherung" eines Pensionswerk Mitte loszuwerden. Dieses Pensionswerk Mitte ist auch auf stiftung-medienopfer entsprechend vertreten.

Zitat:
Zitat
Gesendet: Mittwoch, 26. Juni 2013
Von: "PWB (LAW)" <pwb@............>
An: Undisclosed-Recipient:;
Betreff: Erstbewertung GEZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Bezug nehmend auf Ihre E-Mail in der Angelegenheit GEZ-Boykott übersenden wir Ihnen anliegend die Erstbewertung in Sachen GEZ.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
i.A. K.
 
S.G.
Rechtsanwalt

Die Angelegenheit "GEZ-Boykott" hat nichts mit den Portalen des Betreibers hier zu tun. Darauf möchte ich noch hinweisen. Nicht das durch diese Wortwahl ein falscher Eindruck entsteht.

Meine persönliche Empfehlung an alle interessierte Personen, Finger weg von solchen Angeboten die nur auf eines abzielen: Geld ziehen

Alle o.g. Sachverhalte lassen sich im Internet frei recherchieren. Die Namen habe ich abgekürzt und nur die Anfangsinitialien aufgeführt.

Letztendlich muss jeder selbst entscheiden ob er solche Dienste in Anspruch nehmen will.

Widerspruch einlegen kostet mich meine eigene Zeit, Papier und das Porto, nicht mehr und nicht weniger. Befreiungsantrag, für was brauche ich dafür einen RA? Wenn ich die Voraussetzungen erfülle, stelle ich den Befreiungsantrag, liefere die Nachweise ab die gefordert werden.

Wenn der Härtefall ein anderer als finanzieller Art ist, muss die richtige Einstellung und Begründung her. Siehe hier im Forum unter Helmut Enz.

Wenn jemand einen RA hinzuziehen will, besser am Wohnort suchen und persönlichen Kontakt herstellen. Aber das ist im Klageweg erst ab OVG vorgeschrieben.

Bei den unzähligen Gründen die jeder finden kann, sollte jeder selbst in der Lage sein, eventuell mit Hilfe aus dem Freundeskreis, Widerspruch und Klage ohne RA machen zu können.


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Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Die Webseite "Medienopfer" kommt mir irgendwie bekannt vor. Ich wusste nicht mehr genau, woher die initial Anfrage von mir getätigt wurde und wusste somit auch nicht so Recht wo ich mit der Recherche anfangen soll.

Klingt alles in allem wirklich eher nach Bauernfängerei - danke für die Recherche.


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...
Wenn jemand einen RA hinzuziehen will, besser am Wohnort suchen und persönlichen Kontakt herstellen. Aber das ist im Klageweg erst ab OVG vorgeschrieben.

Bei den unzähligen Gründen die jeder finden kann, sollte jeder selbst in der Lage sein, eventuell mit Hilfe aus dem Freundeskreis, Widerspruch und Klage ohne RA machen zu können.

Sehe ich auch so. Und wenn das Verwaltungsgericht die Angelegenheit direkt nach Karlsruhe durchreicht kann man sich nicht nur den feinen Anzug fürs OVG bzw. den Verwaltungsgerichtshof sondern auch die Kosten für die Hotelübernachtung in Leipzig sparen. Denn vor dem BVG besteht auch wieder kein Anwaltszwang. Aber einen schicken Anzug bzw. ein hübsches Kleid sollte man sich da schon überwerfen. Wenn man es nicht mehr braucht, kann man es ja dann dem hoffentlich sehr bald einzurichtenden "ÖRR-Museum" als Dauerexponat zur Verfügung stellen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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