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Autor Thema: Rückwirkende Zahlungsaufforderung bei Neuanmeldung und Behinderung  (Gelesen 2339 mal)

M
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,
durch Zufall habe ich diese Seite gefunden und finde es sehr hilfreich. Danke an alle Mitglieder, die sich die Mühe machen gegen die GEZ vorzugehen. Persönlich habe ich die Seite an mehrere Freunde weiterempfohlen.

Zum Anliegen: Person A und B leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft  und beziehen beide ALG II seit 2006. Beide Personen hatten sich von der GEZ im Jahre 2012 erfolgreich befreien lassen mit der Begründung, dass keine Geräte mehr im Besitz sind.

Person A bekam Anfang Juni der erste Aufforderung zur Anmeldung und am 10.Juli das Erinnerungsschreiben. Auch Person B (Schwerstpflegebedürftig - Pflegestufe III - 100% Behindert- Keine RF Merkzeichen) bekam in der gleichen Zeit eine Aufforderung und Erinnerungsschreiben.

Wenn jetzt beide Personen einen Haushalt anmelden würden, gilt der Zeitraum der Befreiung ab 1. Januar oder erst Juli (Nachweise über Pflegebedürftigkeit und ALG II sind vorhanden)? Person A und B blicken bei der ganzen Sache nicht ganz durch und möchten keine rückwirkenden Beiträge zahlen, da GEZ sich ja auch bis Juni Zeit gelassen hat.

Danke für Euer Verständnis und Meinungen

Timo


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2013, 17:06 von Uwe«

 
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