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Autor Thema: Zweitwohnung  (Gelesen 2235 mal)

S
  • Beiträge: 1
Zweitwohnung
Autor: 18. Juli 2013, 02:17
Hallo zusammen.

Folgender hypothetischer Fall:

Person A ist Student mit Zweitwohnung, Hauptwohnsitz ist bei den Eltern, die leider Beitragszahler sind.
Person A hat vor drei Wochen den ersten Brief, jeweils für beide Wohnsitze, erhalten.

Person A weiß, dass Sie für den Hauptwohnsitz nichts zahlen muss, da die Eltern zahlen, möchte aber dem Beitragsservice seinen Widerwillen, Geld für eine nicht in Anspruch genommene Leistung zu zahlen, zeigen, indem Sie bis zum Beitragsbescheid wartet, um kurz vor Fristende das entsprechende Konto der Eltern anzugeben.

Bezüglich der Zweitwohnung möchte A warten bis der Beitragsbescheid kommt, um dann mit einem der diversen Widerspruchsschreiben die hier im Forum kursieren, Widerspruch einzulegen.
Person A ist jedoch die Semesterferien( 2 Monate) über nicht zuhause und hat keinen Zugriff auf die Post der Zweitwohnung. Nachbarn die Zugang zur Post hätten, sind ebenfalls nicht da.

Aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts fragt sich Person A nun, ob es überhaupt Sinn macht die Zwangssteuern des Beitragsservice quasi zu akzeptieren indem man das Konto der Eltern angibt oder ob sie auch für den Hauptwohnsitz Widerspruch einlegen sollte.

Desweiteren hat Person A bedenken, dass der Beitragsbescheid vor Ende der Semesterferien kommt, und Person A somit unfreiwillig die Widerspruchsfrist verstreichen lässt, und somit zahlen müsste.

Wie sollte sich Person A verhalten um seinen Eigenutzen und den Nutzen der anderen Beitragsserviceverweigerer zu optimieren?


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L
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Re: Zweitwohnung
#1: 18. Juli 2013, 09:09
Im Widerspruchsschreiben ist eine Begründung anzugeben. Im Bezug auf die Erstwohnung sollte nach meinem Dafürhalten natürlich AUCH erwähnt werden, daß für diese Wohnung bereits gezahlt wird.

Die Erhebung von Rundfunksteuern auf die Zweitwohnung ist natürlich ein ganz klarer Verstoß gegen das Kirchhoff Gutachten.  Dort stellt Kirchhoff fest, daß:

"jeder Privathaushalt grundsätzlich eine Gemeinschaft unterschiedlichen,
sich in der Verschiedenheit der Empfangsgewohnheiten ausgleichenden
Empfangs bildet"

Auf diese Gruppen/Haushalte solle nach Kirchhoff die Abgabe bemessen werden. In Ländern, wo haushaltsabhängig erhoben wird, wo jedoch Rechsttaatlichkeit von der Politik noch respektiert wird (s. Dänemark) gehört die Zweitwohnung klar zum Haushalt.

Mithin wurde nicht mal das sehr ÖR freundliche Kirchhoff Gutachten umgesetzt. Bürger mit kleinem Einkommen können sich nicht wehren. Jeder Bürger mit komfortablen Einkommen muß seine Pflicht als Demokrat darin sehen, diese in Gesetz gegossenen Rechtsbrüche höchstricherlich prüfen zu lassen.



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