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Autor Thema: Was mache ich:  (Gelesen 1420 mal)

Was mache ich:
Autor: 17. Juli 2013, 18:38
Spät aufgwacht - aber jetzt geht´s los. So geht es in diesem Land nicht weiter! Hat schon einmal jemand nachgedacht, wieviel meines Gehaltes der Staat tatsächlich einkassiert und welche Gegenleistung ich dafür bekomme?
Es sind rund 80 - 85 %!

Leider hatte ich für die GEZ eine Einzugsermächtigung erteilt. Ich wollte diesen Anfang des Jahres entziehen. Aber sie an, bereits am 02.01.2013 wurde er für Q1/2013 abgebucht. Ok, 1:0 für die Zwangssteuer für "frei" (was ist bei Zwang bitte schön frei) zugänglichen TV/Rundfunk. Und ich habe auch keine Mitgliedschaft unterschrieben für den mir ein Beitrag zwangsweise geklaut wird.

Ich widerruf die Einzugsermächtigung. Und? Keine Reaktion. Also Fax Nr. 2 mit der zusätzlichen Info, dass ich meine Bank darüber informiert habe, dass die Bankeinzugsermächtigung widerrufen wurde. Sollten sie widerrechtlich Geld von meinem Konto einziehen, werde ich den unrechtmäßigen Einzug auf Ihre Kosten platzen lassen. Und siehe da, ich bekam 1,5 Wochen später ein Schreiben. Jetzt wirds lustig:

Sie möchten sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Bitte teilen Sie uns mit, wer bei Ihrer Adresse den Beitrag bereits bezahlt bzw. wenn Sie umgezogen sind......  --> Häää?  Lesen können die anscheinend auch nicht. Selbst schuld, keine Reaktion meinerseits.

Am 15.07.2013 mit Briefdatum 05.07.2013 (das sind zehn Tage!) erhielt ich vom Service (bzw. Zwangs-Service Stelle) eine Zahlungserinnerung. Stand heute.

Weiter gehen wird es mit dem Beitragsbescheid.

Wer dies nicht machen möchte, der könnte per Einschreiben mit Rückschein (und im Brief mit dem Vermerk "Geld unter Zeugen verpackt") mit den Münzen in den entsprechend gesetzlichen Mengen zusenden. Tja, dass ist nicht zulässig, da irgendwo steht, nur Einzug bzw. Überweisung. Aber was die wohl mit dem Geld machen? Zurückschicken.

Danach würde ich, wer online überweisst, zwanzig monatlich wiederholende Vorlagen mit unterschiedlichen Beträgen einstellen (in Summe ergibt sich 1/3 des Beitrag minus 1 Cent). Wer mehrere Konten hat, könnte dies auch aufteilen.
Den Verwendungszweck ausschreiben (statt 54266... Fünf-Vier-Zwei-Sechs-Sechs.....). Viel Spaß in der Buchhaltung. Die drei Cent überweisst man, da nur die Vollständige Bezahlung gültig ist, vier Monate später).

Zudem zweimonatlicher Wechsel des Bezahlers. Mann, Frau, Mann, Frau. Ich sehe nicht ein, dass ich für deren Steuer mit meiner Frau abrechne. Da muss mann gerecht teilen und jeder übeweisst in Summe je 6 Monate.

Ich werde den Beitrag ergänzen, sobald sich etwas Neues ergibt.


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