Hallo Miteinander,
folgender fiktiver Fall. Bisher hat Person A nix gekommen, keine freundlichen Zahlungsbitten und erst recht kein Bescheid.
Da hat Person A bisher auch nichts unternommen. Nun ist die Frage, wenn was kommt dann natürlich ab 1.1.2013.
Wie verhält Person A sich jetzt am besten, Bescheid abwarten, Widerspruch einlegen und klagen ?
Oder mehr in der Richtung wie dieser großartige Antrag auf Befreiung aus relgiösen Gründen vom Herrn Enz ??
Meine wenn die Person A nicht finden, da kann ja was auflaufen wenn Person A den Antrag erst stellt wenn der Bescheid kommt ?
Letzteres geht doch aber nicht rückwirkend, oder ? Da müsste Person A ja dann doch 6 oder mehr Monate zahlen oder ?
was ist besser ?
einen sonnigen Tag noch.....