Folgender Ablauf:
1.
Gebührenbescheid am 01.06.2013 erhalten.
2.
Mein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid am 18.06.2013.
Gleichzeitig habe ich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt. Fristsetzung bis zum 28.06.2013
Grund hierfür ist, dass der Widerspruch eben keine aufschiebende Wirkung hat und der geschuldete Beitrag zu zahlen wäre.
3.
Mit Datum 26.06.2013 erhalte ich ein inhaltsleeres Standardschreiben vom Beitragsservice.
4.
Am 29.06.2013 stelle ich beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung
5.
Am 12.07.2013 erhalte ich vom Verwaltungsgericht die Stellungnahme des Bayerischen Rundfunks (BR). Darin heisst es: "Überdies hat der Antragsgegner (BR) das Beitragskonto - ohne Anerkennung jeder Rechtspflicht - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens mahn- und sollausgesetzt. In diesem Zeitraum erhält der Antragsteller also keine Zahlungsaufforderungen und/oder Beitragsbescheide. Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt. Soweit die Beitragspflicht zu Recht besteht und der Antragsteller ihr nicht nachkommt, werden die auflaufenden Rückstände nach Abschluss des Verfahrens und nach Aufhebung der Mahn und Sollaussetzung rückwirkend erhoben werden. Es steht dem Antragsteller frei, die nicht streitgegenständlichen Rundfunkbeiträge zu begleichen, um keine Rückstände auflaufen zu lassen."
6.
Am 14.07.2013 schreibe ich an das Verwaltungsgericht, dass ich meinen Antrag weiter aufrechterhalte, da ich vom BR noch kein rechtsmittelwirksames Schreiben erhalten habe.
7.
Am 18.07.2013 erhalte ich ein weiteres Schreiben vom Verwaltungsgericht. Sie weisen mich daraufhin, dass die vom Antragsgegener (BR) gegenüber dem Gericht abgegebene Erklärung, dass das Beitragskonto bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens soll- und mahnausgesetzt sei, die gleiche Wirkung entfaltet wie ein an den Antragsteller gerichtetes Schreiben.
8.
Somit habe ich nun erstmal erreicht, dass ich derzeit keine Beiträge bezahle und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht damit rechnen muss, dass Vollstreckungsmaßnahmen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße (im Beitragsbescheid vom 01.06.2013 angedroht, falls der geschuldete Betrag nicht bezahlt wird) gegen mich eingeleitet werden.
Was mich bei dem bisherigen Ablauf ein wenig erstaunt ist, der BR hat ohne weitere Diskussion gegenüber dem Verwaltungsgericht letztlich die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs anerkannt. Wollen "die" etwa ein Gerichtsurteil zu einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung vermeiden? Und wenn ja warum? Ein Schelm der dabei denkt, sie sind sich wohl selbst nicht ganz so sicher, ob das was sie tun, nicht vielleicht doch verfassungswidrig ist???
Naja sei es wie es sei. Nun warte ich ganz entspannt auf den Bescheid des BR auf meinem Widerspruch (egal ob dies nun in den 3 Monaten geschieht, von denen viele hier im Forum schreiben oder später), gegen den ich dann Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen werde.
Bitte beachten: Ich beschreibe hier mein individuelles Vorgehen, das sicher nicht pauschal auf andere Verfahren übertragen werden kann.
Sobald sich neues ergibt, werde ich weiter berichten.