Aber es steht da, daß die Bewohner gesamtschuldnerisch haften, das heißt, man kann sich aussuchen, ob man von allen einen Anteil haben will oder bei einem Beliebigen alles.
Genau deshalb gelten BGB-Gesellschaften als kreditwürdig, von irgendeinem wird man die Kohle schon kriegen...
Formal ist es also korrekt, wenn das ganze Geld nur von einem Bewohner (wahlweise dem Blödesten, Nervenschwächsten, Ängstlichsten etc.pp) einkassiert wird.
Rechtswidrig wäre auf jeden Fall nur, den vollen Betrag bei mehreren gleichzeitig geltend zu machen.
Ich fürchte aber, wenn A seinen Anspruch auf Teilzahlung bei B und C geltend macht, so handelt er sich Schwierigkeiten im Zivilprozeß ein, mögliche Ausreden von B oder C: Befreiungsvoraussetzungen erfüllt und müßten gar nichts bezahlen, Abgabe rechtswidrig und damit eine Umlage nichtig, nicht Beitragspflichtig, weil sie keine "Wohnung" innehaben...