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Autor Thema: Beitragsnachforderung trotz Befreiungsgrund  (Gelesen 2034 mal)

E
  • Beiträge: 1
Beitragsnachforderung trotz Befreiungsgrund
Autor: 12. Juli 2013, 00:26
Hallo.

Ein hypothetischer Fall: Person A wurde, sagen wir, im April von der GEZ angeschrieben mit der Bitte sich an zu melden. Dies hat sie getan und da sie Sozialhilfeempfaengerin ist (Hartz IV), hat sie auch diesen Bescheid dem GEZ Antrag beigefügt. Die Antwort der GEZ darauf lautete in etwa:

"Vielen Dank für die Anmeldung, sie sind ab Mai von der Gebührenpflicht befreit, müssen aber rückwirkend von Januar bis April zahlen!" (71 Euro oder so)

was könnte Person A nun tun, außer erst mal Widerspruch ein zu legen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 08:35 von René«

U
  • Beiträge: 15
Fakt ist, man kann sich nicht rückwirkend befreien lassen, wenn Du z.B. einen ALG II-Bescheid im Dezember 2012 bekommen hast, nebst Befreiungsschreiben für die GEZ, so musst Du diesen samt Befreiungsantrag unverzüglich bei der GEZ einreichen.
Wartest Du erstmal ab, bis dieser Verein sich bei Dir meldet und Du Dich dann erst befreien lässt, musst Du den beitragsfreien Zeitraum nachschucken, egal ob Du so´n Wisch vom Amt hast.


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