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Autor Thema: Beitragsbefreiung bei Auslandsaufenthalt  (Gelesen 21018 mal)

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Es geht nicht um Besitz oder Eigentum!
Es geht um Innehaben einer Wohnung: das ist in der Tat sehr unscharf geregelt.

Ich kenne seit Jahren immaginäre Freunde,  :laugh: die weder im Besitz einer Wohnung sind noch eine Wohnung ihr Eigentum nennen dürfen und dennoch nach der Definition Inhaber einer Wohnung sind, weil sie hier in Deutschland gemeldet sind! Zuminderst wird zunächst vermutet, dass sie Inhaber einer Wohnung sind. Angenommen sie sind zufälig bei jemanden gemeldet, der von der Abgabe befreit ist, dann werden sie plötzlich zur Zahlung herangezogen! Nun, wenn so etwas vors Gericht geht, dann müssen sie beweisen, dass sie im Ausland wohnen. In Ländern mit Meldepflicht (wie Österreich und Dänemark) mag das einfach sein, aber was ist mit den Staaten oder UK? Da gibt es ja keine Meldefplicht: hier müsste man wahrscheinlich von NSA ein Protokoll über die eigene Überwachung verlangen. Ob sie das in Deutschland vors Gericht anerkennen?  :o


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Es geht nicht um Besitz oder Eigentum!
Es geht um Innehaben einer Wohnung: das ist in der Tat sehr unscharf geregelt.

Stimmt!


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