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Autor Thema: Befreiung vom Rundfunkbeitrag- BAB Empfänger  (Gelesen 1880 mal)

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag- BAB Empfänger
Autor: 11. Juli 2013, 21:07
Hallo,
nehmen wir mal an, eine Auszubildende im 3. Lj, sagen wir mal sie wäre am 31.8. diesen Jahres fertig und wohnt nicht bei den Eltern, erhält BAB. Theoretisch wäre man ja dann befreit.
Und gehen wir mal davon aus, dass der Rundfunkbeitrag nicht gleich das erst ist woran man denkt wenn man auszieht und sich nicht angemeldet und befreien lassen hat. Dann nach 2,5 Jahren erhält man einen Brief das man sich doch bitte anmelden solle und das auch tut und dann eine Rechnung bekommt, man möge doch das erste Halbjahr diesen Jahres nachzahlen weil man seine  Befreiung spätestens 2 Monate nach Bewilligung des BAB´s stellen muss(wir sagen mal BAB wurde zu Anfang der Ausbildung also vor 2,5Jahren bewilligt bis zum Ende der Ausbildung also 31.8.). Hätte der Auszubildende eine Möglichkeit, diese Zahlung zu umgehen, weil derjenige das Geld als Azubi z.B. nicht hätte? Hätte der Rundfunkbeitragsservice die Möglichkeit, individuelle Entscheidungen zu treffen und die Befreiung doch für das letzte halbe Jahr auszusprechen? Vielleicht wenn man die Situation ganz nett erklären würde?


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