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Autor Thema: Ärger über hohe Rundfunkgebühr: Eine 133-prozentige Preiserhöhung  (Gelesen 2793 mal)

Uwe

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Ärger über hohe Rundfunkgebühr

Wilhermsdorf bezahlt 1581 Euro Der Gemeindetag soll helfen - 05.07.2013 09:17 Uhr

WILHERMSDORF  -
Früher 680 Euro, heute 1581,84 Euro. So schauen laut Berechnung der Verwaltung die aktuellen Rundfunkgebühren aus.

mehr auf:
http://www.nordbayern.de/region/fuerth/arger-uber-hohe-rundfunkgebuhr-1.3012245



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kann ich nachvollziehn den Ärger. Bei mir sind's nur 212 % Aufschlag auf die bisherigen Gebühren...


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Uwe

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kann ich nachvollziehn den Ärger. Bei mir sind's nur 212 % Aufschlag auf die bisherigen Gebühren...

Bei mir wären es unendlich %. Von 00,00€ auf 17,98€ !


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Und die ersten beiden persönlichen Kommentare zum Artikel sind auch sehr gut.
Weiter so.
Bei mir wären es die bekannten ca. 300 %.


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Und die ersten beiden persönlichen Kommentare zum Artikel sind auch sehr gut.
Weiter so.
Bei mir wären es die bekannten ca. 300 %.

300 % ?

Wie geht das denn? Von 5,76 auf 17,98 sind es bei uns 212,2 %


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

U
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Oh Shit, da hat es mich ja sauber erwischt. Du hast natürlich Recht.
Habe das Dreifache mit 300% verwechselt.
Ja, ja, rechnen müsste man können.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Habe das Dreifache mit 300% verwechselt.

Du zahlst jetzt das Dreifache - also 300% des Vorbetrags, wenn ich nicht irre.
Das sind reichlich 200% mehr als vorher, oder?

Am schärfsten finde ich aber in der Tat die Steigerung von *unendlich* Prozent bei bisherigen Nichtzahlern/ Nichtnutzern.


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