Mangels Zeit und Lust bitte ich euch, mir bei einem Vorhaben zu helfen.
Es geht um den Inhalt dieses Protokolls (1948-1949) von der Entstehung des Grundgesetzes, betreffend die heutige sogenannte Rundfunkfreiheit und wie sie entstanden ist:
http://books.google.de/books?id=8_B66LfrgesC&pg=PA655&lpg=PA655&dq=Dr.+Heuss+es+darf+um+Gottes+willen+kein+Richter+auf+die+Idee+kommen,+da%C3%9F+sich+das+auf+die+geb%C3%BChrentechnischen+Regelungen+bezieht&source=bl&ots=9GvjCyitRP&sig=M6YF4emuTg7TmLjFzQUTtoHQDTo&hl=de&sa=X&ei=smbWUauBBIjJtAaTjIGIDw&redir_esc=y#v=onepage&q=Dr.%20Heuss%20es%20darf%20um%20Gottes%20willen%20kein%20Richter%20auf%20die%20Idee%20kommen%2C%20da%C3%9F%20sich%20das%20auf%20die%20geb%C3%BChrentechnischen%20Regelungen%20bezieht&f=falseDas Thema wurde bereits immer wieder mal angespielt, leider jedoch zu ineffektiv und sogut wie niemand weiss davon. Wir müssen mehr tun!
Der öffentlich rechtliche Rundfunk beruft sich auf die vom Grundgesetz zugesicherten Rechte, wegen der sogenannten Rundfunkfreiheit Geld von den Bürgern abzukassieren.
Ebenfalls ist es Fakt, dass die Verfassung der Länder den Kern eines Grundgesetzes nicht ändern darf.
Dieses Protokoll der damaligen Sitzung bei Ausarbeitung des Grundgesetzes besagt jedoch, dass es in dem Artikel nicht um die Finanzierung von Rundfunk geht.
Daher nun eine Erläuterung aus einem anderen Thread von Viktor, die das Protokoll zitiert:
Einen sehr aufschlussreichen Text zum Artikel 5. GG finden wir in dem recht bekannten Blog wieder.
Quelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/dritter-offener-brief-die-intendantin.html
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen **ungehindert** zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
...
...
Dr. von Mangoldt: Ich habe nur ein Bedenken bei dieser Formulierung. Sie klingt sehr schön. Wenn es aber heißt, insbesondere der Rundfunkempfang darf nicht eingeschränkt werden, so liegt die Beschränkung des Rundfunkempfangs schon darin, daß man Rundfunk nur empfangen kann, wenn man die entsprechenden Gebühren bezahlt.
Dr. Eberhard: Ein Druckerwerk bekommt man auch nur, wenn man es bezahlt.
Dr. von Mangoldt: Bei der öffentlichen Einrichtung des Rundfunks, den jeder aus der Luft entnehmen kann, ist es anders als bei einem Presseerzeugnis. ...
Dr. von Mangoldt: Vielleicht kann man sagen: Niemand darf gehindert werden, sich frei zu unterrichten.
Dr. Bergsträsser: Sie hatten Bedenken gegen das Wort „frei“.
Dr. von Mangoldt: Dann müssen wir Bedenken aber ebenso gegen das Wort „gehindert“ vorliegen. **Eine Behinderung liegt auch darin, daß man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt.**
Dr. Bergsträsser: Das kann nur ein Jurist formulieren.
Dr. Heuss: Ich würde die Sorgen wegen der Gebühr nicht haben. Es kann eventuell bei der Berichterstattung gesagt werden, **es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht.**
...
Dr. von Mangoldt: Ich schlage vor, die Sache etwas auseinanderzuziehen. Wir haben zu dieser Fassung schon gewisse Bedenken auch vom Rundfunk gehört .... Ich würde vorschlagen, daß man das offen hält – wird gewährleistet. Rundfunk und Film haben beide sehr begrüßt, daß neben der Pressefreiheit auch ihnen die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet wird.
...
Demnach ist die im Grundgesetz kaschierte Aussage so gemeint:
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. **("Eine Hinderung stellen jedoch die Gebühren dar.")** Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
...
es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen?
Weil Gebühren von der Inanspruchnahme erhoben werden und der Bürger dann eine Wahl hat?
...
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten.
...
Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren.
...
Es geht also nur um die FREIE BERICHTERSTATTUNG DURCH RUNDFUNK, NICHT UM DIE FINANZIERUNG VON RUNDFUNK.
Es wurde im vornherein klargestellt, dass sich das Gesetz nicht auf die Finanzierung bezieht und es wurden klare Bedenken dazu geäussert.
Was ich nun plane ist folgendes:
Es laufen bereits etliche Klagen und viele haben kein Geld sich ebenfalls anzuschliessen.
Daher ist eure tatkräftige Unterstützung gefragt.
Bilden wir eine Bürger-Taskforce für die Ausführung von folgenden Aufgaben. ALLE FREIWILLIGEN BITTE MELDEN, alles muss hier koordiniert werden, damit nicht evtl Aufgaben doppelt oder gar nicht ausgeführt werden :
- Sendet den Text von Viktor mitsamt dem Link von Google ganz oben zum nachschlagen an alle, die bereits klagen, besonders auch an die Firmen Rossmann, Sixt und Co, eventuell werfen sie dann vor Gericht die Frage zur generellen Rechtmäßigkeit von Rundfunkzwangsbeiträgen/Gebühren auf.
- Verbreitet die Information auch fleissig auf anderen Plattformen
- Gebt die Infos an Zeitungen weiter, das wäre ohnehin ein Top-Bericht für die Zeitungen, die um ihre Existenz kämpfen!
- Kommentiert in Facebook, Twitter und co immer fleissig gut besuchte Beiträge der öffentlich rechtlichen und weist darauf hin, dass das Grundgesetz niemals die Finanzierung gemeint hatte
- Bringt auch eigene Vorschläge ein
- Schreibt 1:1 den Auszug aus dem Google Link als Text ab, so kann man die Information besser an jedermann verbreiten, da Texte durch Google und andere Suchmaschinen besser gefunden werden.
- Formuliert vorgefertigte aussagekräftige und gekürzte Texte, die man auch beim überfliegen schon versteht.
Und so weiter...
Bitte alle mitmachen!
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.