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Autor Thema: Aktuelle Petition zum Kündigen des Änderungsstaatsvertrages  (Gelesen 8872 mal)

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Hallo Leute,

heute habe ich diesen Link bekommen: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem .

An sich klasse Sache, freute ich mich gleich. Allerdings stellten sich gleich auch folgende Fragen:

1. Wie kündigt man "Änderungsstaatsvertrag"?
2. Was sind die Rechtsfolgen der Kündigung eines Änderungsvertrages? (Wenn ich eine Änderung vereinbare und die rückgängig machen will, wird doch vermutlich das Vertragswerk gültig, was vor der Änderung vereinbart wurde. In diesem Fall wäre das vermutlich der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da der 14. nicht ratifiziert wurde.)

Wenn dieses Thema schon irgendwo zu finden ist, dann bitte meinen Beitrag dorthin verschieben. Danke euch!


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1. Nicht *Du* kündigst den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sondern der Landtag wird aufgefordert, diesen zu kündigen.
2. Dann würde nach meinem Verständnis wohl der letzte gültige Vertrag wieder in Kraft treten. In den anderen Ländern wäre der Änderungsstaatsvertrag damit wohl ebenfalls nicht mehr haltbar.

Die haben aber mit diesem Machwerk meines Erachtens selbst vielen bisherigen Teilbefürwortern bzw. Teilnutzern (auch ich war bisher treuer ÖR-Radio-Nutzer) so dermaßen gegen das Schienbein getreten, dass nun auch deren Akzeptanz im Keller ist.

Die aktuelle Regelung ist jedenfalls ***unhaltbar***.

Millionäre, B-Promis, private Tochterunternehmen, seichte Unterhaltung, Quoten-Profi-Sport und HalliGalli per *ZWANG* - und sogar von *NICHT*-Nutzern!!! - finanzieren zu lassen ist weder rechtsstaatlich noch demokratisch - und entbehrt jeglichen gesunden Menschenverstandes oder gar Anstandes.

Es ist schlicht ***illegal*** - um es *vorsichtig* auszudrücken.


Das *muss* man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

"Öffentlich-PRIVATES Medien-Unternehmen leitet
ZWANGSVOLLSTRECKUNGsmaßnahmen gegen
NICHT-Zuschauer & NICHT-Zuhörer ein..."


...und unterhält nebenbei eine Art bundesweites zentrales Melderegister - mit mehr Daten als die Einwohnerämter oder gar als Ermittlungsbehörden!

Da sollten bei jedem *alle* Alarmglocken klingeln!!!
Das ist *ORWELL* und *KAFKA* in Personalunion mit feudalen Methoden!!!


Deswegen:

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *allen* Seiten - auf *allen Ebenen!

Die haben damit eine Debatte ins Rollen gebracht, von der sie wohl ordentlich überrollt werden.
Eine längst überfällige Debatte allerdings.
Denn ARD-ZDF-GEZ haben einen ***immensen*** Reformstau.

Das rächt sich jetzt.
Leisten wir unseren "Beitrag" dazu ;)

ARD-ZDF-GEZ:
Übermut tut selten gut!


Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Die haben aber mit diesem Machwerk meines Erachtens selbst vielen bisherigen Teilbefürwortern bzw. Teilnutzern (auch ich war bisher treuer ÖR-Radio-Nutzer) so dermaßen gegen das Schienbein getreten, dass nun auch deren Akzeptanz im Keller ist.

Absolut beschämend - und schon deswegen *verweigere* ich mich der Unterstützung dieses Systems des real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - ist die absolut *unverschämte*, *dummdreiste*, *unverfrorene*, *schamlose* und *schikanöse* Nötigung und Ausnutzung der finanziell und gesellschaftlich schwächsten Gruppen - insbesondere sehe ich hier ältere, gebrechliche, ängstliche Menschen aber durchaus auch alleinerziehende Geringverdiener und andere anständige, aber wehrlose Personengruppen, die nun selbst bei Nichtnutzung zwangsvollstreckt werden sollen und Ordnungswidrigkeitsverfahren angedroht bekommen.

Diese Menschen haben keine Lobby, keine Zeit, keine Kraft, nicht das Hintergrundwissen, nicht die Informationsquellen, nicht die Unterstützung, um sich dieser verfassungswidrigen Regelungen und Drangsal zu erwehren.

Es ist eine himmelschreiende *SCHANDE* und ein absolut verruchter *SKANDAL*!!!

Ich lasse mich für soetwas ***NICHT*** instrumentalisieren!!!

***NIEMAND*** sollte sich für soetwas instrumentalisieren lassen!!!

STOPPT DIESEN UNDEMOKRATISCHEN, UNSOZIALEN, RECHTSSTAATSVERHÖHNENDEN SUPER-GAU!!!

NIEDER MIT DIESER ***BONZOKRATIE-ABGABE***!!!


EIN STINKE-WÜTENDER WUT-BÜRGER!!! >:( >:D :police: >:D >:(


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1. Nicht *Du* kündigst den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sondern der Landtag wird aufgefordert, diesen zu kündigen.
2. Dann würde nach meinem Verständnis wohl der letzte gültige Vertrag wieder in Kraft treten. In den anderen Ländern wäre der Änderungsstaatsvertrag damit wohl ebenfalls nicht mehr haltbar.


Da haben die dann aber das nächste Problem an der Backe, da Frau Terschüren in ihrer Arbeit ja auch die Rechtmäßigkeit der RundfungGEBÜHR in Frage stellt. Auch die soll nach ihrer Auffassung bereits eine versteckte Zwecksteuer gewesen sein.
Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand käme also einer Teufelsaustreibung mit dem Beelzebub gleich.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Ich würde es begrüßen, wenn ein Thread mit konkreten Fragen und nicht mit Parolen zugemüllt wird, derer Inhalte eh Konsens sind.

Das wirkt auf mich wie eine Lobeshymne auf den technischen Fortschritt in einem Forum, in dem ich frage, wie ich einen Schraubenzieher bedienen soll. ;)




Was mich persönlich bei solchen Aufforderungen zu Veränderungen ärgert, ist:
Wenn ich Rechtsstaatlichkeit fordere, brauche ich Kompetenz zum Thema "Rechtsstaatlichkeit". Die Forderungsliste zur Demokratisierung des "Rundfunks in DE" wirkt auf mich durchaus berechtigt, aber wenn ich Politikern Vorschläge unterbreite, wie sie zu handeln haben, weil ich stammtischartig davon ausgehe, alles besser zu wissen, sollte ich mich über die Konsequenzen meiner Forderungen im Vorfeld informieren. Daher meine Fragen in diesem Forum.

1. Und ja, mir ist klar, dass nicht ich als Einzelperson den Staatsvertrag kündige, aber ich konnte dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag leider nicht entnehmen, wie eine Kündigung vonstatten geht. Es findet sich dort ein Hinweis auf eine "oben genannte" Regelung, die ich "oben" nicht finden konnte. Bedeutet "oben" möglicher Weise der Staatsvertrag, zu dessen Änderung der Änderungsvertrag aufgesetzt wurde? Meine Frage betraf also den konkreten Ablauf des Kündigungsvorgangs.

2. Nach meinem Verständnis von Vertragswesen bedeutet die Kündigung des 14. RÄSV die Wiedereinsetzung des 13. RÄSV, in dem bereits deutlich wurde, dass die ÖRR ihre Finanzierung unter der Prämisse "sinkendes Schiff" neu zu organisieren versuchten. Die Einbeziehung der Internetnutzer in die Gemeinschaft der GEZ-Pflichtigen unter dem Vorwand ,es befänden sich Angebote der ÖRR im Zugangsbereich des Internets, war sowohl technisch, wie juristisch, grotesk. Technisch deshalb, weil der Besitz eines Internet-fähigen Computers durchaus keineswegs einen unbeschränkten Zugriff auf Inhalte der ÖRR-Angebote mit sich bringt. (Dazu sind bestimmte Bandbreiten und Software-Möglichkeiten notwendig, die ein E-Mail- und Schreibmaschinenersatz-Computer durchaus nicht erfüllen muss). Und juristisch deswegen, da die Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen der ÖRR im Internet einfach beweisbar ist, anders als bei Rundfunkempfängern, bei denen nicht zwischen der Nutzung und der Option der Nutzung unterschieden werden kann. Das war, zumindest historisch gesehen, die Argumentation für eine pauschale GEZ-Pflicht bei "Besitz" eines empfangsfähigen Gerätes, was genau genommen natürlich auch schon eine komplett anachronistische und von der aktuellen Technik längst überholte Argumentationsweise war.
Kurz: auch der 13. RÄSV war schon eine Frechheit oder zumindest eine Verzweiflungstat.


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Formal ist die Petition natürlich Schwachsinn, aber das ist ziemlich egal, weil auch so klar wird, was ungefähr gemeint ist. Eine Petition muss nicht formaljuristisch sauber formuliert sein.

Den Rundfunkänderungsstaatsvertrag (es geht um den 15.) kann man nicht kündigen, weil er selber keine dauerhafte Wirkung hat. Er ändert bloß andere Staatsverträge (bzw. ersetzt den Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), und die haben dann mit dem Inkrafttreten ihre eigenständige Geltung. Man müsste also den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kündigen, womit aber durch die gegenseitige Abhängigkeit der Staatsverträge Regelungslücken entstehn. Praktisch kommt das (oder die Kündigung sämtlicher rundfunkbezogenen Staatsverträge) nur als letzte Notlösung in Frage. Real würde man zumindest versuchen, einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag auszuhandeln, wobei die Kündigung als Drohung für die anderen Länder eingesetzt werden könnte. Selbst wenn ein Bundesland den öffentlichrechtlichen Rundfunk komplett abschaffen will, bräuchte man eigentlich einen neuen Staatsvertrag zur geordneten Auflösung, insbesondere bei den Ländern, die keine eigene Landesrundfunkanstalt haben.


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Ich würde es begrüßen, wenn ein Thread mit konkreten Fragen und nicht mit Parolen zugemüllt wird, derer Inhalte eh Konsens sind.

Hallo Roksi - danke für Deinen ausführlichen post und die Präzisierung Deiner Fragen.

Nur ganz auf die Schnelle zu meiner "Ehrenrettung":
Ich habe lange nicht mehr - wenn überhaupt jemals - einen solch wütenden post vom Stapel gelassen. Es mag wohl noch unter dem Eindruck unserer Info- und Unterschriftenaktion am vergangenen Wochenende gelegen haben.
Mir ist da all das oben Beschriebene so deutlich wie nie vorher vor die Augen getreten.

Dass die Inhalte der Parolen aber "eh Konsens" seien, dem muss ich entschieden widersprechen. Ist es nämlich leider noch lange nicht - weder hier im Forum, noch im Netz im Allgemeinen - und schon gar nicht auf der Straße.
Das Image von ARD-ZDF-GEZ ist über die Jahrzehnte zu einem gut gepflegten Schein-Image herangezogen worden.
Viele Leute verwahren sich gegen die Wolf-im-Schafspelz-Realität nach dem Motto "Was nicht sein kann, dass nicht sein darf" und beschäftigen sich überhaupt nicht mit den Hintergründen - ja, weisen sie weit von sich, wenn sie damit konfrontiert werden.

Weitere *inhaltliche* Äußerungen kann ich vielleicht heut Abend oder in den kommenden Tagen versuchen.
Allerdings bin auch ich Laie und habe nur die öffentlich zugänglichen Informationsquellen wie alle anderen auch.

Deine Fragen sind berechtigt - Dein Einwurf auch.
Ich werde ihn beherzigen.
Manche Dinge müssen aber auch einfach mal raus.

Danke für Dein Verständnis - auf ein gemeinsames Ziel - und jetzt ist gut mit "OT" - weiter zum Thema... :)
Bürger


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[...](es geht um den 15.)[...]
Danke für den Hinweis. Der nicht ratifizierte 14. RÄSV ist da versehentlich reingerutscht.

Formal ist die Petition natürlich Schwachsinn, aber das ist ziemlich egal, weil auch so klar wird, was ungefähr gemeint ist. Eine Petition muss nicht formaljuristisch sauber formuliert sein.
Ich finde es prinzipiell kritisch, Politiker und ihre Taten unter die Lupe zu nehmen und dabei selbst ungenau und schludrig zu sein. Des weiteren gibt es inzwischen ja schon eine unübersichtliche Menge von tendenziell gleich lautenden Petitionen zu diesem Themenkomplex.

Wenn dann also eine Hundertste auftaucht, entkräftet sie bereits durch ihr Erscheinen letztlich die Wirkung der Vorhergehenden. Zudem geht es, nach meinem Verständnis, bei einer Petition darum, Politiker auf evidente (oder aus derer Sicht weniger evidente) Missstände hinzuweisen und diese möglichst genau zu beschreiben.

Die Lösungen für die daraus erwachsenen Probleme gehören eigentlich zu dem Aufgabenbereich der Politik im engeren und im weiteren Sinne, also möglicher Weise auch in einem parteipolitischen Engagement der Kritiker. Nicht aber in einen Aufschrei gegen die Ungerechtigkeiten.


In diesem konkreten Fall sind sich alle Kritiker einig, "Gelb" ist die falsche Farbe. Es muss nach einer neuen Farbe gesucht werden. Jetzt aber von unterschiedlichen Gruppen Rot, Violett, Pink, Froschgrün oder Magenta als Lösungsvorschlag in die Petitionen einzubringen, verstärkt den Eindruck, Gelb könne möglicher Weise ein nahe liegender Konsens sein.

Den Rundfunkänderungsstaatsvertrag (es geht um den 15.) kann man nicht kündigen, weil er selber keine dauerhafte Wirkung hat.
Nach meinem Verständnis müsste es dann möglich sein, den Staatsvertrag zu kündigen. Fraglich allerdings, ob sich daraus eine verfassungskonforme Lösung ergibt, da der Staatsvertrag ja die Folge eines staatlichen Grundversorgungsauftrages ist. Der in der Aufgabenerfüllung durch die Länder seinen Ausdruck finden muss...

Für mich rätselhaft bleibt immer noch, auf welcher Basis bspw das Bundesverfassungsgericht eine Abschaffung der ÖRR in Abrede gestellt hat (BVerfGE 74, 297 - 5. Rundfunkentscheidung), während ich in mir zugänglichen Quellen gleichzeitig finde, der Grundversorgungsauftrag sei nicht im Grundgesetz verankert und folglich auch der Staatsvertrag keine Folge einer Grundgesetzforderung. Da habe ich eine Bildungslücke, die es zu schließen gibt. Kann mir da jemand behilflich sein? Oder muss ich das Bundesverfassungsgerichturteil selbst durchwühlen?  ;)



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Manche Dinge müssen aber auch einfach mal raus.

Danke für Dein Verständnis - auf ein gemeinsames Ziel - und jetzt ist gut mit "OT" - weiter zum Thema... :)
ja, schon klar.
Letztlich gilt es aber zu bedenken, dass sich die Kontrahenten in einem solchen Konflikt schon aus Eigeninteresse sehr wohl fundierte und häufig auch mehrfach abgesicherte Modelle erdacht haben, um den Bürger auszusaugen. Emotionale Reaktionen und kopflose Wut führen da geradewegs in die Sackgasse. Es ist ein Schachspiel und nicht ein "Mensch ärgere Dich nicht".  :)


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Nach meinem Verständnis müsste es dann möglich sein, den Staatsvertrag zu kündigen. Fraglich allerdings, ob sich daraus eine verfassungskonforme Lösung ergibt, da der Staatsvertrag ja die Folge eines staatlichen Grundversorgungsauftrages ist. Der in der Aufgabenerfüllung durch die Länder seinen Ausdruck finden muss...

Ja, das ist ein riesiges Problem. Das Bundesverfassungsgericht wird oft als potenzieller Retter gesehn, aber in Wirklichkeit ist es der Hauptfeind. Im Prinzip ist der Rundfunkbeitrag die logische Folge aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, außer dass man es etwas sozialverträglicher hätte lösen können. Wenn Adenauer seinerzeit nicht übertrieben hätte, wär uns das vielleicht alles erspart geblieben.

Die Hoffnung ist eigentlich bloß, dass das Bundesverfassungsgericht irgendwann erkennt, dass sich die Zeiten gewandelt haben. Aber bisher sind keine Anzeichen erkennbar, dass es akzeptieren könnte, dass heute im Rundfunk Meinungsvielfalt aufgrund von Wettbewerb möglich ist (war früher wegen Knappheit der Frequenzen wirklich schwierig) und besser funktionieren würd als die Quasipluralität in den Rundfunkräten.

Ansonsten hilft eigentlich nur, die Rundfunkfreiheit aus dem Grundgesetz zu streichen, was aber kaum passieren wird. Oder die Länder pfeifen einfach auf das Bundesverfassungsgericht. Druckmittel hat es ja keine, außer seinen guten Ruf in der Öffentlichkeit, den es dadurch aber verlieren könnte. Wobei das alles irrelevant ist, weil es schon an Politikern fehlt, die das System auch nur kritisieren, geschweigedenn konkrete Alternativen ins Auge fassen würden.


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Natürlich hat der Rundfunkstaatsvertrag eine Kündigungsfrist!Er kann frühestens Ende 2013 gekündigt werden und Kündigungsfrist beträgt auch nochmals 12Monate.In der Zeit könnte-entsprechend dem Interesse derGesellschaft und entsprechend dem medienpolitischen Druck auf die Entscheidungsträger locker ein modifizierter Staatsvertrag ausgehandelt werden. Ziel ist auch keine weitere Verschlechterung bei der Verhandlung eines neuen Staatsvertrages mehr zu tolerieren.Die Praxis die Staatsverträge aushandeln in den Staatskanzleien,anschließend Unterzeichnung von den Ministerpräsidenten und dann erst Ratifizierung durch die Parlamente hat bereit zur Praämbel zum 5.RÄndStv geführt,in der dieses als "ungeeignet für zukünftige Staatsverträge angeprangert wurde.Einzige Verbesserung:In einigen Parlamenten wird seit einigen Jahren das Parlament mit einigen Vorabunterrichtungen von aktuellen Änderungswünschen informiert.An der Wahl entweder dafür oder dagegen zu sein hat sich nichts geändert.Was zum scheitern des 14.RÄndStv aus rein parteipolitischenKalkühl führte.   


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Die Strukturen und Verflechtungen zwischen Medien und Politik sind seit über 60 Jahren gewachsen.Da sind leider keine kurzfristigen Veränderungen zu realisieren.Die Petition an den Sächsischen Landtag ist dafür geeignet langfristig einen Lösungsansatz zu bieten.Die Rede ist hier von 2-3 Jahren.Bis eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen wird- nun bei der PC gebühr dauerte es von 2007 bis 2012! Also noch wesentlich länger.Keiner braucht anzunehmen Kündigung des Staatsvertrages hätte einen sofortigen Finanzierungsstopp für die ÖRRundfunkanstalten zur Folge.Denke dieser Ansatz ist in den anderen Bundeländern nachahmenswert um entsprechend Druck auf die Entscheidungsträger aufzubauen.


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...Die Praxis die Staatsverträge aushandeln in den Staatskanzleien,anschließend Unterzeichnung von den Ministerpräsidenten und dann erst Ratifizierung durch die Parlamente hat bereit zur Praämbel zum 5.RÄndStv geführt,in der dieses als "ungeeignet für zukünftige Staatsverträge angeprangert wurde.Einzige Verbesserung:In einigen Parlamenten wird seit einigen Jahren das Parlament mit einigen Vorabunterrichtungen von aktuellen Änderungswünschen informiert.An der Wahl entweder dafür oder dagegen zu sein hat sich nichts geändert.Was zum scheitern des 14.RÄndStv aus rein parteipolitischenKalkühl führte.

5. oder 15. RÄndStV?

Ich kann das weder in der einen noch in der anderen Präambel finden. Hilf mir doch mal bitte auf die Sprünge. Mag auch sein, dass ich da irgendwas mehrfach überlese.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 14:06 von Rochus«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Das Gesetz fand ich in den Parlamentsdokumenten des Sächsischen Landtageshttp://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2000/16/read_pdf
und zeigt deutlich wie lange Versäumnisse und Unzulänglichkeiten den Parlamentariern bekannt sind.!!
Es werdem munter weitere Staatsverträge unter den selben bereits damals als unzulänglich erkannten Bedingungen abgeschlossen. Bei der nächsten Runde der Ministerpräsidenten im Herbst- soll auch der 14.RStv (Jugendmedienschutzstaatsvertrag) aus der Versenkung geholt werden.

Gesetz
zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur
Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Vom 12. Dezember 2000
Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 2000 das folgende
Gesetz beschlossen:
„Präambel
Der Sächsische Landtag bekräftigt seinen Willen zur Fortent-
wicklung des dualen Rundfunksystems in Deutschland.
Der Sächsische Landtag begrüßt daher die Initiativen zur Schaf-
fung einer neuen Medienordnung. Dies gilt vor allem für die Ab-
sicht der Länder, den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
verzüglich wie folgt zu novellieren:
– Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, das ZDF und
die Körperschaft Deutschlandradio erstatten den Landtagen
mindestens alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht über
ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage einschließlich der
Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar betei-
ligt sind sowie über ihre beabsichtigten Strukturentscheidun-
gen.
– Die Landtage bilden eine Kommission, bestehend aus je zwei
Vertretern für jedes Landesparlament zur Behandlung der vor-
gelegten Berichte. Die Kommission kann zu bestimmten The-
men Einzelberichte anfordern.
– An den Erörterungen nehmen Vertreter der Rundfunkanstal-
ten, der KEF und der Rundfunkkommission der Länder teil.
Vertreter der Rechnungshöfe können hinzugezogen werden.
– Mit diesem Schritt soll vor allem erreicht werden, dass die ein-
zelnen Landtage über eine eigene Kommission selbst die
Möglichkeit erhalten, über Entwicklungen und Überlegungen
von ARD, ZDF und DLR zu diskutieren und somit eine früh-
zeitige Information auf diesem Wege sichergestellt wird.
Der Sächsische Landtag begrüßt die Bereitschaft des Mitteldeut-
schen Rundfunks, über die bestehenden Regelungen hinaus den
Landtagen der MDR-Staatsvertragsländer einen jährlichen Be-
richt über die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen
Lage des Senders zu erteilen sowie den Rechnungshöfen der
MDR-Staatsvertragsländer eine direkte Prüfung bei seinen Be-
teiligungsunternehmen entsprechend der Regelungen für die
Sender SWR und BR einzuräumen und den Landtagen der
MDR-Staatsvertragsländer zusätzliche Transparenz bei Finanz-
anlagen des Senders zu vermitteln.
Der Sächsische Landtag geht gemäß § 6 des Staatsvertrages über
den Mitteldeutschen Rundfunk davon aus, dass der Mitteldeut-
sche Rundfunk unter Beachtung der technischen Möglichkeiten
und zukünftigen Entwicklungen die Versorgung des sorbischen
Volkes mit Rundfunksendungen, vor allem Fernsehsendungen,
in sorbischer Sprache verbessert.
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Sächsische
Staatsregierung die ihr zur Verfügung stehenden Daten über die
wirtschaftliche und finanzielle Lageentwicklung beim MDR
dem Sächsischen Landtag jährlich zusammenfassend zur Kennt-
nis gibt.
Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklun-
gen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus,
dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes
Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind,
einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die
duale Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Land-
tag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rund-
funkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrah-
men hergebrachter Art handelt.

Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im
Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-recht-
lichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines
Grundversorgungsauftrages.
Der Sächsische Landtag erwartet zugleich eine Klarstellung der
Entwicklungsgarantie im Sinne einer Austauschentwicklung.
Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamt-
heit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit
verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden wer-
den. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an
der Funktionserforderlichkeit orientieren.
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funk-
tionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer
vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des
Finanzbedarfs führt.
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung
des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
auch im Zuge weiterer technischer Konvergenz sicherstellt, dass
das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen
keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgabenerhe-
bung darstellen kann.
Der Sächsische Landtag erwartet schließlich bei der Novel-
lierung des Ermittlungs- und Feststellungsverfahrens zur Finan-
zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Beachtung der
demographischen Entwicklung der Bevölkerung der Bundes-
republik Deutschland.“
Artikel 1
Gesetz
zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher
Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zwi-
schen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zuge-
stimmt. Der Fünfte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrecht-
licher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den
privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
(Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG)
Das Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in
Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1998
(SächsGVBl. S. 111), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset-
zes vom 16. März 2000 (SächsGVBl. S. 89), wird wie folgt ge-
ändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift des § 5 wird die Angabe „ , Verbrei-
tung von Mediendiensten“ gestrichen.
b) In der Überschrift des 8. Abschnitts wird vor das Wort
„Weiterverbreitung“ die Angabe „Verbreitung,“ einge-
fügt.
c) In der Überschrift des § 38 wird vor dem Wort „Weiter-
verbreitung“ die Angabe „Verbreitung,“ eingefügt.
2.
§ 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Verbreitung oder Weiterverbreitung von Rund-
funkprogrammen und Mediendiensten in Kabelan-
lagen in Sachsen,“.
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die
Verbreitung oder Weiterverbreitung von Darbietungen,
1. die sich auf ein Gebäude oder einen zusammengehö-
rigen Gebäudekomplex beschränken und in einem
funktionellen Zusammenhang mit den dort zu erfül-


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Noch eine Korrektur zum vorhergehenden Post, die Konditionen sind hier aufgeführt:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3
Kündigung frühest möglich zum 31.12.2014!!
Also wie gesagt, es geht darum langfristig den Druck zu erhöhen und es ist genügend Zeit einen Staatsvertrag der wirkliche Reformen beinhaltet auszuarbeiten.Andere Bundesländer können sich gern anschließen. Der pauschale Vorwurf der ungenügenden Beschäftigung mit der Materie ist unbegründet und zeigt, wie viel Aufklärungsarbeit und Wegstrecke da noch vor uns liegt.


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