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Autor Thema: Fragen zum Klagen (und alles was davor passiert)  (Gelesen 2513 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo!

Ich bin ganz neu hier im Forum. Ich habe mich gerade angemeldet.  :)

Ein hypothetischer Fall:

Bisher hat Person A noch nie GEZ bezahlt, nicht mal gemeldet hat sie sich, weil sie sowieso befreit war. Jetzt sieht die Sache leider anders aus...
Sie ist Studentin, sorgt aber durch Arbeit selbst für sich und ist deshalb nicht BAföG-berechtigt. Trotzdem lebt sie nicht gerade im Luxus und der monatliche Beitrag ist schlicht und ergreifend eine Belastung (ganz abgesehen mal davon, dass sie bloß einen Laptop und ein Handy hat und keine anderen Geräte wie Radio oder Fernseher).

Vor 2 Monaten ist sie umgezogen und hat daraufhin ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten; ein erneutes Schreiben bekam sie vor vielleicht 2 Wochen.
Sie schätzt mal, die GEZ wird ihr demnächst sonstwas androhen. Ihre ursprüngliche Idee war zu klagen, jedoch hat sie keine Rechtschutzversicherung, aber sie denkt mal, sie wäre ihr dringend angeraten? Sie weiß nicht wie teuer das ist... Es könnte evtl. daran scheitern.

Was passiert überhaupt, wenn die Klage scheitert? Mit und ohne Rechtschutz? Wird das dann nicht so oder so schweineteuer?

Wenn sie denn weitermacht, wie und wann genau muss sie den Widerspruch abschicken? Habt ihr hier irgendwo ein Musterwiderspruch?
Gibt es noch irgendwas wichtiges zu bedenken?

Gibt es schon jemanden, der in einer recht hohen "Klagephase" steckt?

Sie ist ein kleiner Angsthase und möchte ungern noch mehr Probleme haben, als sie sowieso schon hat, deshalb würde sie sich wünschen, dass ihr Person A bitte ehrlich über das aufklärt, was ihr schon wisst.  :-\

Danke!!

Liebe Grüße,
Lervanaa


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2013, 21:35 von René«

h
  • Beiträge: 73
bitte Fragen so gestalten, dass kein konkreter Bezug zu real existierenden Personen besteht.

Zb. Person A ... usw

Ich würde Person A raten, einfach abzuwarten und nichts zu machen.. bevor kein Beitragsbescheid ins Haus
flattert muss Person A überhaupt nichts tun und kann abwarten, was bereits laufende Klagen (Ermano Geuer, Rossmann.. usw)
ergeben. Erst wenn ein Bescheid mit Widerspruchsfrist kommt, muss Person A aktiv werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass
dieser wahrscheinlich im Falle von Person A so schnell nicht oder nie kommen wird..


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