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Autor Thema: keine Antwort auf Befreiung.... reine Taktik?  (Gelesen 3115 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,
stellt euch doch bitte mal folgende Geschichte vor:
Person X hat bis 2013 kein GEZ bezahlt, und hat im März 2013 ihren ersten Brief von dem Beitragsservice bekommen zwecks Angaben/ Anmeldung zum neuen Rundfunkbeitrag. Da Person X Anspruch auf Befreiung hat, hat sie die erforderlichen Unterlagen samt Antrag auf Befreiung an den Beitragsservice in Köln zurückgesendet. Es gibt einen Zeugen, der gesehen hat, daß Person X die erforderlichen Unterlagen in den Briefumschlag gesteckt, zugeklebt, und in den Briefkasten geworfen hat. (Im nachhinein ist Person X klar, daß ein Einschreiben wohl besser gewesen wäre). Seitdem hat Person X keine Antwort erhalten, bekommt stattdessen weiter Briefe zwecks Angaben/ Anmeldung zum neuen Rundfunkbeitrag. Der letzte Brief war mit "Erinnerung" betitelt und würde alten Leuten wohl als Drohung klingen. Person X spekuliert nun, daß der Beitragsservice aus reiner Geldgier behaupten wird, daß sie nie Post von Person X bekommen hat, und ihr beizeiten wohl eine Rechnung schicken wird. Spätestens dann, wenn Person X im September 2013 die neuen aktuellen Nachweise zur Befreiung des Beitrags an den Beitragsservice schicken wird. Nun versteht  Person X aber nicht, warum sie von Januar - August 2013 die Beiträge zu zahlen hätte! Da sie Anspruch auf Befreiung hat, und das auch per Brief bei dem Beitragsservice kund getan hat. Person X hat sich mehrmals schriftlich an den Beitragsservice gewendet, mit der Frage, wo ihre Unterlagen seien, aber keine Antwort bekommen.
Könnt ihr bitte schreiben, was ihr darüber denkt. Denn Person X hat überhaupt keine Erfahrung mit Widersprüchen, Gerichten ect. wobei hier im Forum ja so einiges wissenswertes drinsteht.
Vielen Dank  :)


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J
  • Beiträge: 30
Wieso schickt Person X den Befreiungsantrag samt Unterlagen nicht nochmal als Einschreiben? Normalerweise verschickt man nur Kopien von wichtigen Unterlagen und nicht die Originaldokumente.


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x

xrw

  • Beiträge: 321
Wieso schickt Person X den Befreiungsantrag samt Unterlagen nicht nochmal als Einschreiben?

Verspätete Anträge erkennen sie doch nicht an. Wenn sie was verschlampen, haben sie immer bloß Vorteile davon (oder bestenfalls keine Nachteile). Drum kanns da auch keine geordnete Bearbeitung geben.


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