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Autor Thema: Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache  (Gelesen 58585 mal)

a
  • Beiträge: 338
§ 12 RBStV "Ordnungswidrigkeiten" regelt
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-12
Zitat
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Absatz 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Absatz 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.

Auf der Rückseite der Festsetzungsbescheide steht nach der Rechtsbehelfsbelehrung
Zitat
Bitte beachten Sie auch folgende wichtige Hinweise:
[...]
Wird der festgesetzte Betrag nicht unverzüglich gezahlt, können Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden.
Daneben kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, in dem eine Geldbuße bis zu 1.000 EUR verhängt werden kann.
[...]

Siehe u.a. auch unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Die Verhängung einer solchen Geldbuße ist aber offenkundig noch nie passiert.

Die Frage ist nur, was passiert dann?
Was soll denn passieren, wenn ich einfach niemals zahle und auch Widerspruch/ Klage-Wege z.B. aufgrund von Faulheit nicht mache?


Edit "Bürger":
Beitrag musste zum Zwecke der zielgerichteten Diskussion angepasst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2019, 03:30 von Bürger«

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Das heißt "bis zu" 1000€ - und wurde, glaube ich, noch nie verhängt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2022, 21:32 von Bürger«
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a
  • Beiträge: 338
Genau, das (wurde noch nie verhängt) habe ich vorhin beim Anruf bei der Staatsanwaltschaft auch erfahren.
Er konnte allerdings keine detaillierte Auskunft geben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2019, 01:20 von Bürger«

x

xrw

  • Beiträge: 321
Abgesehen davon wären 1000 € lächerlich gegenüber dem, was sie sonst auf die Dauer verlangen.

Was soll denn passieren, wenn ich einfach niemals zahle und auch Widerspruch/ Klage-Wege z.B. aufgrund von Faulheit nicht mache?
Sofern es was zu holen gibt, holen sie es sich wahrscheinlich irgendwann selber. Außer sie müssten es bei zu vielen Leuten machen.

Steht auch so z.B. in den Hinweisen auf den Festsetzungsbescheiden:
[...]
Auf der Rückseite der Festsetzungsbescheide steht nach der Rechtsbehelfsbelehrung
Zitat
Bitte beachten Sie auch folgende wichtige Hinweise:
[...]
Wird der festgesetzte Betrag nicht unverzüglich gezahlt, können Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden.
Daneben kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, in dem eine Geldbuße bis zu 1.000 EUR verhängt werden kann.
[...]
Siehe u.a. auch unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
[...]



Edit "Bürger" 12.01.2019:
Siehe nunmehr jahrelange Erkenntnisse über die Folgen des "Nichtstuns" insbes. im Vollstreckungs-Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Alles weitere siehe bitte im
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
einschl. der dortigen wichtigen Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2019, 03:29 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine - wie ich finde - *ausgezeichnete* und nebenbei *mutmachende* Abhandlung zur
- "1000-Euro-Frage" sowie zur
- Vollstreckung und dem
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
aus der Sicht eines Betroffenen einschl. Auszüge aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) findet sich im
klagen-gegen-rundfunkbeitrag-blog von "Aldebaran":

Sonntag, 11. August 2013
Die 1000-Euro-Frage
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Zitat
[...] Ich selbst werde nach Einreichen des Widerspruchs bis zum Erhalt des negativen Widerspruchsbescheid durch die für mich zuständige Rundfunkanstalt NICHT zahlen. Und zwar mit der Begründung, dass damit für die Rundfunkanstalt der Handlungszwang entfällt, ich also monatelang vergeblich auf den Bescheid warten würde, der mir erst den Klageweg eröffnet.
Geht mir daraufhin ein Vollstreckungsbescheid zu, werde ich beim zuständigen Verwaltungsgericht unter Angabe der Vorgangsnummer dessen Aussetzung nach §80(4) beantragen, mit der Begründung, dass mir die Rundfunkanstalt bisher den negativen Widerspruchsbescheid vorenthalten hat, welcher mir selbst erst die Möglichkeit zur Klage gibt. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das Verwaltungsgericht einer Vollstreckung statt gibt, BEVOR der negative Widerspruchsbescheid zugegangen ist.

Ich halte es für EXTREM unwahrscheinlich, dass das Verwaltungsgericht bei einer Vollstreckung eine Geldbuße in maximaler Höhe erhebt. Die Summe von €1000 ist die Obergrenze für Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, also auch Verkehrsvergehen, die keine Straftat sind. Dazu gehört z.B. überhöhte Geschwindigkeit, das Führen eines Fahrrads auf der Autobahn bei Nacht oder die Erregung öffentlichen Ärgernisses durch Randalieren. [...]

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln, keine Straftat. I d. F. scheint am wahrscheinlichsten, dass das zuständige Verwaltungsgericht eine geringfügige Ordnungswidrigkeit erkennt, wofür Bußgelder von bis zu €35 verhängt werden. [...]

Da prinzipiell versucht wird, einen säumigen Zahler zur Einsicht zu bewegen, glaube ich nicht, dass man einen Klagewilligen, der durch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung diese Absicht aktenkundig gemacht hat, in dieser Form belangt, und rechne daher lediglich mit einem Gebührenzuschlag von €5-€10. Gegen einen solchen Bußgeldbescheid kann binnen zwei Wochen wiederum Widerspruch eingelegt werden, mit der Begründung, dass sich die Vollstreckung auf ein anhängiges Verfahren bezieht, also nicht mit einer Zahlungssäumnis gleichzusetzen ist.
[...]


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xrw

  • Beiträge: 321
Zitat
Ich halte es für EXTREM unwahrscheinlich, dass das Verwaltungsgericht bei einer Vollstreckung eine Geldbuße in maximaler Höhe erhebt.
Quelle: im Vorkommentar verlinkter Blog-Beitrag

Das ist sowieso völlig ausgeschlossen, weil dafür das Verwaltungsgericht gar nicht zuständig ist. Geldbußen werden in der Regel von Behörden verhängt. Die Zuständigkeit hängt vom Bundesland ab; im Zweifel das für den Rundfunk zuständige Ministerium. Gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid gibts dann im Prinzip dieselben Rechtsmittel wie gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid, aber das wär dann ein völlig separates Verfahren (insbesondere mit separater Vollstreckung).


Edit "Hailender"/ "Bürger":
Siehe u.a. unter "Bußgeldverfahren"
https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldverfahren
Thread musste angepasst/ umfangreich moderiert und von zur eigentlichen Kern-Frage abschweifenden Beiträgen bereinigt werden.
Zur Vermeidung weiterer abschweifender Diskussionen bleibt der Thread vorerst geschlossen, da die Kern-Frage im wesentlichen auch beantwortet ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2019, 03:35 von Bürger«

 
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